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Kostenübernahme für Therapiehund - Voraussetzungen -

Verfasst: 30.06.2010, 09:18
von Thunder
Ich bin schon geraume Zeit psychisch krank und leide u.a. unter Depressionen, die nicht zuletzt auch daher rühren, daß ich sehr einsam bin. Zwischenzeitlich habe ich für eine Bekannte während ihres Krankenhausaufenthaltes den Hund gepflegt und dabei festgestellt, daß es mir mit Hund wesentlich besser geht und sich meine Krankheit dadurch wesentlich bessert. Deshalb würde ich mir gerne einen "Therapiehund" zulegen. Nun meine Frage:
Unter welchen Umständen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für einen solchen Therapiehund? Und welche Kosten werden übernommen?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte, bzw. mir eine Stelle nennen könnte, die sich damit auskennt!

Verfasst: 30.06.2010, 15:33
von KKbine
Hallo!

Aus meiner Praxis weiß ich, das nur Kosten für einen Blindenführhund übernommen werden, da dieser im Heil-und Hilfsmittelkatalog aufgeführt ist.
M.E. gibt es für sogenannte Therapiehunde keine Kostenbeteiligung.

Andere Frage ( und bitte nicht persönlich nehmen). Muss es zwingend ein Therapiehund sein ( die Ausbildung solcher Tiere geht in die Tausende!!!). Wenn du sagst, dass du einsam bist, wäre es doch naheliegend, sich einen normalen Hund zuzulegen, oder?

Gruß, die Bine

Verfasst: 30.06.2010, 16:23
von Paule
Ich weiß nur, dass früher das Sozialamt einen Zuschlag für die Tierhaltungskosten zahlte, wenn nervenärztliches Attest und Befürwortung des Sozialpsychiatrischen Dienstes vorlagen.

Aber wäre es nicht sinnvoller, z.B. Urlaubsbetreuung oder Ausführen von Hunden (gegen Entgelt) zu übernehmen, wenn Ihnen die Kosten zu hoch sind?

Verfasst: 30.06.2010, 18:55
von RHW
Hallo,
bei der Krankenkasse sehe ich keine rechtliche Grundlage für einen Zuschuss.

Evtl. Kontaktaufnahme mit dem Tierheim oder Tierschutzverein. Unter Umständen gibt es ggf. eine Befreiung von der Hundesteuer.

Gruß

RHW