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18-monatige Bindungsfrist auch nur nach Statuswechsel?

Verfasst: 22.09.2010, 17:05
von Rolifant
Hi,
meine 3 Kinder (15,10,9 J.) sind bei mir (bei der DAK) familienmitversichert gewesen. Seit Okt. 2010 sind sie Halbwaisen und im Zuge der Waisenrentenbeantragung wiederum in der DAK einzeln versichert worden (Krankenversicherung der Rentner).
Da die DAK nun die 8 EUR/mtl. Zusatzbeträge dieser Kinder einzeln erhebt, habe ich mich entschlossen, die Krankenversicherung für sie zu wechseln (Tk).
Die DAK beharrt nun aber auf der 18-monatigen Frist, obwohl meine Kinder ja seit ihrer Geburt dort versichert waren.
Initiiert der Wechsel des Status (bei aber der gleichen Kasse) bereits einen "Neustart" der in &175 Abs. 4 Satz 1 SGB V genannten18-Monate-Regelung, auf die sich hier die DAK beruft?

Lieben Gruß
Roland

Verfasst: 22.09.2010, 17:43
von Fussballer
Hi...

also da es eine eigenständige Versicherung ist (soweit ich weiss, werden aus der Halbwaisenrente auch Beiträge gezahlt) müsste das mit der 18-monatigen Bindungsfrist richtig sein...

Denke mal das du Oktober 2009 meinst... dann müssten sie noch bis Ende März 2011 bei der DAK bleiben... das Recht zur Sonderkündigung (also von der DAK wechseln ohne die Zusatzbeiträge zu zahlen und auch die 18 Monate zu umgehen) hättest du nützen müssen, bevor der Zusatzbeitrag zum ersten mal fällig war (glaube irgendwann im März oder April).

Verfasst: 22.09.2010, 17:44
von Gast
Hallo Roland,

die 18-monatige Bindungsfrist wird bei Ausübung des Wahlrechts durch den Versicherten ausgelöst. D.h. mit demZeitpunkt, zu dem die Kinder in die KVdR mussten hat der gesetzliche Vertreter die DAK als Krankenkasse gewählt und damit das Wahlrecht für die Kinder ausgeübt. Mit dieser Wahl sind die Kinder nun 18 Monate an die DAK gebunden. Diese Bindungsfrist wäre keine Problem gewesen, wenn der gesetzliche Vertreter von seinem Sonderkündigungsrecht gemäß den Fristen Gebrauch gemacht hätte. Denn das Sonderkündigungsrecht hebelt die Bindungsfrist für kurze Zeit aus. Eine Sonderkündigung ist jetzt leider nicht mehr möglich.

Vielen Dank!

Verfasst: 22.09.2010, 18:01
von Rolifant
Hi krümel2007,
Hi Fussballer,

vielen herzlichen Dank für Eure Antworten!

Natürlich hatte ich Okt. 2009 gemeint. Meine Kündigung war am 14.09.2010 bei der DAK eingetroffen. Sie schrieben daraufhin, dass meine Bindungsfrist am 31.07.2011 (!) endet.

Leider hatte ich die Problematik zu dem Zeitpunkt überhaupt nicht verstanden, als es darum gegangen wäre...

Ich verstehe nur noch nicht, wie die DAK eigentlich auf den besagten 31.07.2011 kommt, an dem meine Mitgliedschaft erst beendet wird.

Lieben Gruß
Roland

Re: Vielen Dank!

Verfasst: 22.09.2010, 19:46
von Czauderna
Rolifant hat geschrieben:Hi krümel2007,
Hi Fussballer,

vielen herzlichen Dank für Eure Antworten!

Natürlich hatte ich Okt. 2009 gemeint. Meine Kündigung war am 14.09.2010 bei der DAK eingetroffen. Sie schrieben daraufhin, dass meine Bindungsfrist am 31.07.2011 (!) endet.

Leider hatte ich die Problematik zu dem Zeitpunkt überhaupt nicht verstanden, als es darum gegangen wäre...

Ich verstehe nur noch nicht, wie die DAK eigentlich auf den besagten 31.07.2011 kommt, an dem meine Mitgliedschaft erst beendet wird.

Lieben Gruß
Roland
Hallo,
ich denke es geht um die Mitgliedschaft der Kinder , denn du selbst hast keine Bindungsfrist.

wenn der 31.07.2011 Ende der Bindungsfrist ist, dann hätte die Mitgliedschaft
am 01.02.2010 beginnen müssen.
Alles andere haben meine Vorschreiber bereits geschrieben
Gruss
Czauderna

OK!

Verfasst: 22.09.2010, 21:42
von Rolifant
Hi Czauderna,
vielen Dank, jetzt habe ich verstanden. Die Kinder beziehen zwar seit Okt. 2009 Rente, jedoch wurde der Antrag ja erst Jan. 2010 gestellt, Rente wurde also rückwirkend gewährt, nicht jedoch wurde die Krankenkassenmitgliedschaft rückwirkend geändert, was ich ja auch einleuchtend finde...

Ich danke Euch allen, dass Ihr mir das so gut erklärt habt!

Lieben Gruß
Roland