günstige Krankenversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

x-perte
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Beitrag von x-perte » 26.01.2012, 14:26

Hallo,

ich sehe da keine fehlende gesetzliche Grundlage. Die Familienversicherung ist eine "Kann"-Versicherung. Es gibt keine Pflicht die Familienversicherung durchzuführen und wenn die Ehefrau auf die Familienversicherung verzichtet und sich freiwillig versichert, steht dem nichts im Wege.

Und so kann dann auch der Fragesteller versichert werden.

Gruß

x-perte

broemmel
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Beitrag von broemmel » 26.01.2012, 15:35

Moin zusammen,

es fehlt an der gesetzlichen Grundlage für das Zustandekommen einer freiwilligen Versicherung.

Da die Familienversicherung nach § 10 SGB V nicht erlischt ist die Voraussetzung für die Aufnahme nach § 9 ABS 1. Satz 1 Nr. 2 SGB V nicht erfüllt.

Ausserdem ist der Anspruch auf die Familienversicherung ein gesetzlicher Anspruch. Da ist keine Kann-Versicherung definiert. Der Anspruch besteht oder er besteht nicht.

Das Wahlrecht beschränkt sich nur auf die Kasse bei der der Anspruch geltend gemacht wird.

x-perte
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Beitrag von x-perte » 26.01.2012, 16:06

Hallo,

warum sollte der § ) SGB V nicht greifen? Voraussetzung ist das Erlöschen der Familienversicherung und wenn man diese auf eigenem Wunsch beendet, erlischt diese doch,oder?

Das mit der "Kann" Familienversicherung habe ich fast befürchtet, dass es falsch verstanden wird.

Die Familienversicherung ist klar geregelt und wenn alle Voraussetzungen vorhanden sind, kann diese durchgeführt werden. Es gibt aber keinen Zwang eine Familienversicherung durchzuführen (Ausnahme Bezug von ALGII).

Fakt ist, die Ehefrau kann ab Tag der Heirat auf die Familienversicherung verzichten und eine freiwillige Versicherung beantragen und dann den Ehegatten in die Familienversicherung aufnehmen.

Sollten noch Unklarheiten herrschen, bitte per PN an mich, da das Problem hier nun wirklich beendet ist.

Gruß

x-perte

broemmel
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Beitrag von broemmel » 26.01.2012, 16:21

Die Familienversicherung ist klar geregelt und wenn alle Voraussetzungen vorhanden sind, kann diese durchgeführt werden.
Wenn man nun noch das Wörtchen "kann" durch "wird" ersetzt kommt das Ganze auch so hin.

Jetzt bin ich gespannt worauf sich die Möglichkeit eines Verzichtes auf die Familienversicherung herleitet.

Nehmen wir einmal an, es kommt später ind en folgenden Jahren zu einem Rechtstreit über diese Zeiten.
Jeder Sozialrichter schaut nur einmal in das SGB und stellt fest das ein gesetzlicher Anspruch auf Familienversicherung besteht.

Und schon wird dieser Anspruch anerkannt. Auch rückwirkend. Und deshalb besteht die Einschränkung im § 9 SGB V.

Auch wenn der x-perte gesprochen hat :lol:
Damit ist das Thema doch nicht endgültig vom Tisch. Es sei denn der x-perte kann sich absolut nicht irren.

x-perte
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Beitrag von x-perte » 26.01.2012, 18:34

So, jetzt aber wirklich zum letzten Mal.

Erstens, im Versicherungsrecht KV irre ich mich nie.

Warum soll es zum Rechtsstreit kommen? Die Beantragung der freiwilligen Versicherung geschieht doch aus freien Stücken, damit der Ehemann, der sonst gar nicht zu versichern wäre, versichert wird.

Die Entscheidung liegt doch ganz allein bei der Ehefrau. Sie muss ja nicht die Familienversicherung aufgeben, aber dann sieht es für den Versicherungsschutz des Ehemanns eher schwarz aus.

Und zum Thema Familienversicherung. Die Familienversicherung ist keine Zwangsversicherung!!!!!!

In der Regel wird sie gewählt um Kosten zu sparen, aber das hilft dem Fragesteller auch nicht weiter.

So und wer nun noch Zweifel hat, bitte PN.

Gruß

x-perte

bentuy
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Beitrag von bentuy » 26.01.2012, 21:12

[quote="x-perte"]
Fakt ist, die Ehefrau kann ab Tag der Heirat auf die Familienversicherung verzichten und eine freiwillige Versicherung beantragen und dann den Ehegatten in die Familienversicherung aufnehmen.

Wenn meine Frau im Mai 23 wird, kann sie dann eigentlich schon ab jetzt sofort aus der Familienversicherung ihres Vaters raus gehen und eine eigene freiwillige KV abschliessen? (Sie hat kein Einkommen) Kann ich mich dann bei ihr kostenlos mitversichern lassen (eigene Familienversicherung) oder muss sie mit dem Austritt bis zu ihrem Geburtstag im Mai warten?
Vielen Dank

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.01.2012, 21:26

x-perte hat geschrieben:So, jetzt aber wirklich zum letzten Mal.

Erstens, im Versicherungsrecht KV irre ich mich nie.

Warum soll es zum Rechtsstreit kommen? Die Beantragung der freiwilligen Versicherung geschieht doch aus freien Stücken, damit der Ehemann, der sonst gar nicht zu versichern wäre, versichert wird.

Die Entscheidung liegt doch ganz allein bei der Ehefrau. Sie muss ja nicht die Familienversicherung aufgeben, aber dann sieht es für den Versicherungsschutz des Ehemanns eher schwarz aus.

Und zum Thema Familienversicherung. Die Familienversicherung ist keine Zwangsversicherung!!!!!!

In der Regel wird sie gewählt um Kosten zu sparen, aber das hilft dem Fragesteller auch nicht weiter.

So und wer nun noch Zweifel hat, bitte PN.

Gruß

x-perte

Hallo,

Erstens, im Versicherungsrecht KV irre ich mich nie
.
Wahnsinn, du trägst deinen Namen zu Recht -

was war noch mal Zweitens ?

Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 26.01.2012, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.01.2012, 21:34

x-perte hat geschrieben:Hallo,

ich sehe da keine fehlende gesetzliche Grundlage. Die Familienversicherung ist eine "Kann"-Versicherung. Es gibt keine Pflicht die Familienversicherung durchzuführen und wenn die Ehefrau auf die Familienversicherung verzichtet und sich freiwillig versichert, steht dem nichts im Wege.

Und so kann dann auch der Fragesteller versichert werden.

Gruß

x-perte
Das fundamental andere der zum 01.01.1989 eingeführten Familienversicherung zu der bis dahin geltenden Familienhilfe war eben die Tatsache, dass sie kraft Gesetzes eintritt und nicht von einem Antrag abhängig ist. Von daher ist die Familienversicherung eben keine "Kann-Versicherung", auf die einfach mal so verzichtet werden kann. Oder kann ich einfach so auf meine Pflichtversicherung als Angestellter verzichten, um mich freiwillig zu versichern?

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.01.2012, 21:39

x-perte hat geschrieben:So, jetzt aber wirklich zum letzten Mal.

Erstens, im Versicherungsrecht KV irre ich mich nie.

Warum soll es zum Rechtsstreit kommen? Die Beantragung der freiwilligen Versicherung geschieht doch aus freien Stücken, damit der Ehemann, der sonst gar nicht zu versichern wäre, versichert wird.

Die Entscheidung liegt doch ganz allein bei der Ehefrau. Sie muss ja nicht die Familienversicherung aufgeben, aber dann sieht es für den Versicherungsschutz des Ehemanns eher schwarz aus.

Und zum Thema Familienversicherung. Die Familienversicherung ist keine Zwangsversicherung!!!!!!

In der Regel wird sie gewählt um Kosten zu sparen, aber das hilft dem Fragesteller auch nicht weiter.

So und wer nun noch Zweifel hat, bitte PN.

Gruß

x-perte
Na, das ist ja mal ein Einstand. Ein Unfehlbarer unter uns, der nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit uns kommunizieren möchte? Ist ja wie bei der KK (Katholischen Kirche).

x-perte
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Beitrag von x-perte » 26.01.2012, 22:44

Leute beruhigt euch mal wieder und lasst uns auf Sinn dieses Forums zurückkommen.

Wir alle sind doch hier um Probleme zu lösen und Lösungen aufzuzeigen.

Und genau das mache ich.

@ gernekrankenversichert: du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Ein Vergleich mit der Kirche werte ich mal nicht als einen persönlichen Angriff. Auf deinen Vergleich aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in die FKV zu wechseln gehe ich nicht ein. Der Grund sollte dir hofffentlich bekannt sein.

@czauderna: Zweitens folgt noch. Warte einfach mal ab....

Alles lasst uns doch einfach sachlich diskutieren. Das Angebot zur weiteren Kommunikation per PN war nur gedacht, dass sich Thema hier nicht unnötigerweise in die Länge zieht und nicht um die Öffentlichkeit auszuschließen.

Ich weiß, dass ich mich im GKV - Versicherungsrecht sehr gut auskenne und stets lösungsorientiert und praxisnah arbeite.

@ bentuy: Der Verzicht auf die kostenlose Familienversicherung macht eigentlich erst ab dem Tag eurer Heirat Sinn. Dann kann deine Frau in die freiwillige Versicherung wechseln und du kannst in die Familienversicherung.

Gruß

X-perte

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.01.2012, 22:54

x-perte hat geschrieben:Leute beruhigt euch mal wieder und lasst uns auf Sinn dieses Forums zurückkommen.

Wir alle sind doch hier um Probleme zu lösen und Lösungen aufzuzeigen.

Und genau das mache ich.

@ gernekrankenversichert: du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Ein Vergleich mit der Kirche werte ich mal nicht als einen persönlichen Angriff. Auf deinen Vergleich aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in die FKV zu wechseln gehe ich nicht ein. Der Grund sollte dir hofffentlich bekannt sein.

@czauderna: Zweitens folgt noch. Warte einfach mal ab....

Alles lasst uns doch einfach sachlich diskutieren. Das Angebot zur weiteren Kommunikation per PN war nur gedacht, dass sich Thema hier nicht unnötigerweise in die Länge zieht und nicht um die Öffentlichkeit auszuschließen.

Ich weiß, dass ich mich im GKV - Versicherungsrecht sehr gut auskenne und stets lösungsorientiert und praxisnah arbeite.

@ bentuy: Der Verzicht auf die kostenlose Familienversicherung macht eigentlich erst ab dem Tag eurer Heirat Sinn. Dann kann deine Frau in die freiwillige Versicherung wechseln und du kannst in die Familienversicherung.

Gruß

X-perte
Ich kann jetzt nachvollziehen, wie es Versicherten geht, die an einen Sachbearbeiter deines Kalibers geraten. "Äpfel mit Birnen" " darauf gehe ich nicht ein". Nenn mir doch einfach die Rechtsgrundlage, dann gebe ich Ruhe. Diesen "Verzicht" kenne ich nicht, tut mir leid. Kann es sein, dass du da etwas verwechselst? Und den § 5 Abs. 7 SGB V auf einen Sachverhalt anwenden möchtest, der hier nicht gegeben ist?

Übrigens, die Paragraphen 5 bis 10 stehen aus einem guten Grund zusammen unter "Versicherter Personenkreis"

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.01.2012, 22:56

Hallo,

"ich weiß, dass ich mich im GKV - Versicherungsrecht sehr gut auskenne und stets lösungsorientiert und praxisnah arbeite. "

eine gute Ausbildung in Selbstbewusstsein und sicherem Auftreten hast du jedenfalls offensichtlich genossen - das ist gut so.
Solche Leute können wir immer brauchen - und das mit dem "Oberlehrerhaften"
das gibt sich auch noch - warte mal ab, bis du auf "Machts Sinn" oder "Bully" oder den" Friesenjungen" triffst, da kannst du deine Aussage zu dir und deinem Wissen ujnd können so richtig unter Beweis stellen.
Gruss
Czauderna

x-perte
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Beitrag von x-perte » 26.01.2012, 23:10

@ GerneKrankenVersichert:

Manchmal muss man bei den Rechtsgrundlagen auch zwischen den Zeilen lesen.

Ich tue das sehr gern.

Der § 10 SGB V räumt lediglich einen Anspruch auf Familienversicherung ein, mehr auch nicht.

Einen Zwang zur Durchführung der Familienversicherung, im Gegensatz zum § 5 SGB V, kann ich nicht herauslesen.

Oder worauf berufst du dich?

Gruß

x-perte

x-perte
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Beitrag von x-perte » 26.01.2012, 23:22

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
x-perte hat geschrieben:
Ich kann jetzt nachvollziehen, wie es Versicherten geht, die an einen Sachbearbeiter deines Kalibers geraten.
Nur zur Info, ich bezeichne mich lieber als Kundenberater und das mache ich auch. Dein Problem kann ich absolut nicht nachvollziehen.

Der von mir offerierte Vorschlag ist doch kein Muss, sondern ein Kann. Niemand zwingt die Ehefrau aus der Familienversicherung zu gehen und eine beitragspflichtige Versicherung abzuschließen um den Ehemann zu versichern.

Wie gesagt, ich arbeite sehr gern lösungsorientiert oder hätte dir die Antwort gefallen, dass sich der Fragesteller unter keinen Umständen versichern kann? Vielleicht bist du ja ein Sachbearbeiter, der lieber 10 Gründe zum Ablehnen sucht als zu helfen?

Gruß

x-perte

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.01.2012, 23:22

x-perte hat geschrieben:@ GerneKrankenVersichert:

Manchmal muss man bei den Rechtsgrundlagen auch zwischen den Zeilen lesen.

Ich tue das sehr gern.
Grins. Da bin ich mal auf dein erstes Zusammentreffen mit Rossi gespannt
x-perte hat geschrieben: Der § 10 SGB V räumt lediglich einen Anspruch auf Familienversicherung ein, mehr auch nicht.
Woraus liest du denn den "Anspruch"? Steht da irgendwas davon, dass die Familienversicherung nur auf Antrag durchgeführt wird?
x-perte hat geschrieben: Einen Zwang zur Durchführung der Familienversicherung, im Gegensatz zum § 5 SGB V, kann ich nicht herauslesen.

Oder worauf berufst du dich?
Auf meinen damaligen Ausbildungsleiter :lol: . Nee, im Ernst, guck mal hier: juris.de/.../Musterkommentierung_SGB_V_Felix.pdf. Und natürlich hier: beck-online.beck.de/?vpath=bibdata\komm\KassKoSGB_62\SGB_V\cont\KassKoSGB.SGB_V.p10.htm, musst du dich aber anmelden.

Und dann gebe ich noch den § 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V zu bedenken. Da steht nur "Anspruch auf Familienversicherung erlischt" und nicht "darauf verzichtet wird".

Gesetzestexte sind eben nicht beliebig interpretierbar, je nachdem, zwischen welchen Zeilen man gerade liest. Ein großer Vorteil des Rechtsstaats.

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