Aufnahmepflicht gesetzliche KV? Bedingungen?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
pstein
Beiträge: 14
Registriert: 28.11.2013, 16:49

Aufnahmepflicht gesetzliche KV? Bedingungen?

Beitrag von pstein » 19.12.2014, 13:15

Ich bin bisher bei einer GKV (also keine Private KV).

Ich will aber in eine andere GKV wechseln.

Soviel ich weiss muss man erst bei der alten GKV kündigen bevor man
der neuen GKV beitreten kann.

Hat man dann wirklich GARANTIERT Anspruch darauf bei der neuen GKV aufgenommen zu werden?

Ich möchte die Situation vermeiden dass ich bei der alten GKV kündige und dann die neue GKV aus irgendwelchen Gründen sagt "Sorry, wir können Sie nicht aufnehmen".

Gibt es irgendwelche Kündigungsfristen?

Auch wenn man aus der Familienversicherung kommt?

Peter

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 19.12.2014, 13:39

Hallo,

nein, da gibt es keine Probleme. Bei einer ordentlichen Kündigung und der Vorlage der Kündigungsbestätigung bei der neu gewählten Krankenkasse darf diese eine Mitgliedschaft nicht ablehnen - das Gleiche gilt auch bei Beendigung einer Familienversicherung. Die neue Krankenkasse benötigt lediglich den Nachweis der bisherigen Versicherung und damit hat es sich.
Eine Ablehnung darf nicht erfolgen, selbst dann nicht, wenn, um mal jeweils ein Beispiel zu nennen, wenn bei der alten Kasse Beitragsrückstände ohne Ende bestehen (hier käme allerdings eine Einschränkung des Leistungsanspruchs auf Notfallbehandlung in Frage) oder ob eine kosten trächtige Erkrankung (z.B. "Bluter") vorliegt, die der Kasse schon mal 6stellige €-Beträge durch Leistungen ins Haus bringen würden.
Gruss
Czauderna

Antworten