Seite 1 von 1

Versicherungsmoeglichkeiten fürs Ausland

Verfasst: 08.06.2011, 07:56
von mahalabia
Hallo,
ich würde auch gerne Eure Rückmeldung bezüglich meiner momentanen Situation bekommen.

Ich lebe seit 5 Jahren in der Türkei. Ich arbeite hier, bin jedoch beim türkischen Arbeitgeber beschaeftigt und desweiteren ohne Arbeitserlaubnis. Letztere ist ziemlich schwer zu bekommen, weswegen die meisten auslaendischen Staatsbürger ohne A.erlaubnis arbeiten. Mein offizieller Wohnsitz ist nachwievor in Deutschland und ich stehe in keinem Arbeitsverhaeltnis dort. Wie dem auch sei, aus diesen Gründen hatte ich bisher folgenden Versicherungsschutz:

1.für die Türkei: Auslandsreiseversicherung, die man für normale Urlaubsreisen abschliesst, die laenger als 42 Tage sind.
2. für Deutschland: war ich schon immer bei der CITY BKK . Dort hatte ich eine Anwartschaftsversicherung und hielt ich mich fuer einen kurzen Zeitraum in Dtld auf, so liess ich mich freiwillig versichern, um dort diverse Aertze aufzusuchen.

Nun schaut es so aus, dass die CITY BKK bankrott gegangen ist und ich bis Ende des Monats mir eine neue Versicherung suchen muss. Nun kam bei mir die Frage auf, ob das Model, dass ich bisher hatte, dass einzig moegliche ist. Oder gibt es andere "clevere" oder kostengünstigere Moeglichkeiten?

Ich waere dankbar, ein kurzes Feedback von Euch zu bekommen.
Tausend Dank
Gruss

Re: Versicherungsmoeglichkeiten fürs Ausland

Verfasst: 08.06.2011, 09:16
von nabo1979
mahalabia hat geschrieben:2. für Deutschland: war ich schon immer bei der CITY BKK . Dort hatte ich eine Anwartschaftsversicherung und hielt ich mich fuer einen kurzen Zeitraum in Dtld auf, so liess ich mich freiwillig versichern, um dort diverse Aertze aufzusuchen.
Eine Anwartschaftsversicherung gibt es schon ewig nicht mehr. Ist nicht notwendig, da du sowieso versichert wirst wenn du wieder in Deutschland bist. Entweder Pflichtversichert oder nach § 5,1,13

Diese Art der Versicherung ist schon sehr merkwürdig und wird sicher so von keiner GKV durchgeführt!

Verfasst: 08.06.2011, 09:30
von mahalabia
danke fuer die antwort.
aber es gibt wohl noch anwartschaftsversicherungen.soeben sprach ich mit der Techniker Kasse, die ebenso davon sprach.

Meine einzige Sorge ist, dass ich jetzt ohne Gesundheitsprüfung in eine neue Kasse problemlos aufgenommen würde, auf Grund der Tatsache, dass die City BKK bankrott gegangen ist.Würde ich jedoch ncihts machen und mir erst eine neue Versicherung bei einer Rückkehr nach Dtld suchen,befürchte ich,dass es weit schwieriger und komplizierter ist in eine neue KK aufgenommen zu werden.

Verfasst: 08.06.2011, 12:11
von mahalabia
eine weitere Frage:
nehmen wir an, ich würde mir jetzt keine neue Versicherung suchen, mich nicht gesetzlich versichern lassen sondern über eine Auslandsversicherung.Irgendwann kehre ich nach Dtld zurück.Gibt es irgendwelche Schwierigkeiten/Nachteile sich dann wieder gesetztlich versichern zu lassen? Auf Grund der Tatsache, dass man eben die letzten Monate nicht versichert war? Werde ich bezüglich meiner Beitraege hoeher eingestuft? etc?
Was ist dann der Sinn einer Anwartschaftsversicherung?

Ein paar feedbacks würden mir sehr helfen.
Vielen Dank an alle

Verfasst: 08.06.2011, 15:57
von Paule
Dürfte schwierig sein, wenn der Wohnsitz offiziell immer noch in D ist!

Verfasst: 16.08.2011, 12:21
von chris230379
big-direkt.de/leistungen/zusatzversicherung/concordia_ausland.html

Verfasst: 16.08.2011, 19:04
von Krankenkassenfee
Hallo,

erst mal unseren BIG-Chriss: Derartige Links nerven und passen auch hier nicht hin. Und ganz ehrlich würde ich bei solch komplexer Fragestellung nicht gerade zu einer Internetkasse wechseln.

Als Nicht-Deutsche und Nicht-EU-Bürgerin ist § 5,1,13 SGB schon schwierig.
Bis wann warst Du denn freiwillig bei der City-BKK versichert? Bis zur Schließung? Wenn ja, dann geh zu irgendeiner Kasse, beantrage dort die Weiterversicherung und gut. Und nein, es gibt keine Gesundheitsprüfung.

Schwierigkeiten wirst Du aber bekommen, wenn Du Deine Krankheiten aufzählst, ggf. die fehlende Arbeitserlaubnis oder sonst was Fehlendes erwähnst usw. Wirst Du gefragt, sagst Du, dass Du nicht krank bist. Fertig. In der gesetzlichen Krankenversicherung kann für eine solche kleine Notlüge die Mitgliedschaft nicht rückwirkend storniert werden. Gleichwohl rollt man Schwerkranken bei der neuen Kasse auch keinen roten Teppich raus.

Bist Du als Selbständige versichert oder als sonstige Versicherte (Hausfrauentarif)?

LG, Fee

Verfasst: 17.08.2011, 08:25
von chris230379
die laenger als 42 Tage sind.

Passt sowieso nicht, sorry...

die ist für Reisen bis 42 Tage