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Beitragszahlung

Verfasst: 26.04.2012, 20:03
von klaus heikenfeld
Seit dem 1.11.2011 beziehe ich Altersrente. Da ich freiwilliges Mitglied in der GKV bin, wurde mir von gder Rentenversicherung auch der Kpl.Krankenkassenbeitrag überwiesen.

Da ich weiterarbeite und über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene, bezahle ich bereits den Höchstbeitrag meiner GKV.

Nun verlangt mein Krankenkasse weiterhin einen Krankenkassenanteil aus meiner Rente. Mein Krankenkassenbeitrag beträgt nun 813,00€.

Zusätzliche Leistungen stehen mir nicht zu. Bei allen Versicherungen sind Doppelversichrungen untersagt. Können Sie mir mitteilen, ob die Verfahrensweise meiner GKV berechtigt ist?

Mit freundlichen Grüssen
Klaus Heikenfeld

Verfasst: 26.04.2012, 20:41
von broemmel
Jupp.

Ist richtig. Die Kasse darf aber nur den beitragszuschuss der rv erheben

Verfasst: 26.04.2012, 21:08
von amerin
Und was ist mit der Beitragsbemessungsgrenze?

Verfasst: 26.04.2012, 21:22
von zost
Freiwillig versicherte zahlen nur aus max. Der BBG. Der zuschuss von der rv zur freiwilligen versicherung muss nur von einem JAEG übergrenzer eingezahlt werden. Ob das hier der fall ist weiss ich nicht.

Auf jeden fall dürfen nicht 2 BBGen gebildet werden. Das macht man nur bei pflichtersicherten.

Die kasse macht hier was falsch!