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Freiwillig versicherter Kroate?

Verfasst: 22.04.2008, 15:11
von Bruellmopps
Hallo,

aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage, die etwas weiter zurückreicht.

Konnte ein Kroate, der im Jahr 2002 erstmals nach Deutschland gekommen ist und hier ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis (neue Bundesländer) mit Bezügen über der BBMG begonnen hat, damals in die freiwillige GKV eintreten?

Die Antwort, die ich damals von der Krankenkasse bekommen habe, war nein, da er keine EU-Vorversicherungszeit von 12 Monaten aufweisen konnte.

Was ist Eure Meinung?

Danke für jede Antwort.

Hilfesangebot!

Verfasst: 07.07.2008, 22:42
von brinki
Halli hallo,
ich hatte Dir meine Hilfe angeboten. Leider hast Du auf meine private Nachricht nicht reagiert. Warum nicht?

Ich arbeite selbst bei einer Krankenkasse und könnte Dir bestimmt weiterhelfen.

brinki

Re: Hilfesangebot!

Verfasst: 08.07.2008, 00:26
von NuRock
brinki hat geschrieben:Halli hallo,
ich hatte Dir meine Hilfe angeboten. Leider hast Du auf meine private Nachricht nicht reagiert. Warum nicht?

Ich arbeite selbst bei einer Krankenkasse und könnte Dir bestimmt weiterhelfen.

brinki
Wenn du helfen kannst, warum tust du es nicht hier öffentlich? Dies würde anderen auch helfen.

Ich würde gern mal ein Infopaket von dir haben. Wo soll ich dir meine Adresse hinschicken?:)

Re: Hilfesangebot!

Verfasst: 08.07.2008, 12:23
von Bruellmopps
brinki hat geschrieben:Leider hast Du auf meine private Nachricht nicht reagiert. Warum nicht?
Tut mir leid, ich habe keine private Nachricht von Dir bekommen ---> E-Mail-Benachrichtigung war auch aktiviert. :)

Davon abgesehen sehe ich auch keinen Grund, die Antwort zur Privatsache werden zu lassen.

Meine Hilfe!

Verfasst: 08.07.2008, 12:31
von brinki
Halli hallo,
also, ich dachte, dass Du vielleicht lieber privat Infos haben möchtest.
Aber natürlich auch gerne öffentlich:

Also, die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung sind:

- Vorversicherungszeit: 1 Jahr
- oder in den letzten 5 Jahren 24 Monaten.

Wichtig weiterhin: Nach dem Ende der letzten Versicherung dürfen nicht mehr wie 3 Monate vergangen sein, bis Du den Antrag auf freiwillige Versicherung stellst.

Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte.

Gruß


brinki

Verfasst: 08.07.2008, 14:42
von KK-MA_w
Hallo,

war es jetzt Überschreitung der BBG oder JAE? Ist ja ganz wichtig zu erfahren! Beitragsbemessungsgrenze ist wurscht in dem Fall, Jahres-Arbeitsentgeltgrenze ist wichtig!!!

Mit Aufnahme der Beschäftigung über JAE wäre keine Versicherungspflicht sondern Versicherungsfreiheit eingetreten, die einzige Möglichkeit wäre grds. somit eine freiwillige Versicherung gewesen. Diese sieht die bereits genannten Vorversicherungszeiten vor. Diese konnten selbstverständlich aus Deutschland nicht nachgewiesen werden, da es ja die erste Beschäftigung im Inland war.

Damals war Kroatien noch nicht in der EU. Wenn in einem EU-Ausland eine Vorversicherungszeit bei einer Krankenkasse bestand, welche der Versicherungspflicht in Deutschland z. B. nahe käme wäre dies möglich gewesen, da dies auch als Vorversicherungszeit hätte anerkannt werden können. Jedoch tatsächlich nur bei EU-Ländern, und da Kroatien 2002 noch nicht so weit war... :? Pech :(

Oder war 2002 noch irgendwas anders? Hab 2001 angefangen, kann mich nur an die o. g. Regelung erinnern. Vorher hab ich mit so Themen relativ wenig am Hut gehabt :D

Gruß

Verfasst: 08.07.2008, 15:58
von NuRock
brinki hat geschrieben:Halli hallo,
also, ich dachte, dass Du vielleicht lieber privat Infos haben möchtest.
Aber natürlich auch gerne öffentlich:

Also, die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung sind:

- Vorversicherungszeit: 1 Jahr
- oder in den letzten 5 Jahren 24 Monaten.

Wichtig weiterhin: Nach dem Ende der letzten Versicherung dürfen nicht mehr wie 3 Monate vergangen sein, bis Du den Antrag auf freiwillige Versicherung stellst.

Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte.

Gruß


brinki
Deine Antwort passt leider nicht ganz auf die Frage.

Ja, die Aussage der KK war richtig. + Du hättest mind. ein Tag in Deutschland versichert gewesen sein müssen, damit überhaupt die Zeiten aus dem europäischen Ausland anzurechnen sind. Beides ist in deinem Fall zu verneinen.

Heute gibt es das Gesetzt für "Nicht-Versicherte" dies hat aber 2002 noch nicht gegriffen.

In der Praxis gibt es ein Trick, den Steuerberater oder Personaler gerne machen um in die gesetzliche KK zu kommen. Jedoch sind diese nicht ganz in "Ordnung" und nicht 100 % sicher. Aus diesem Grund möchte ich diese auch nicht nennen und rate davon ab.

Weniger verdienen ist wohl keine sinnige Lösung, kommt aber für manche in betracht. Z. B. um in den Genuss der kostenlosen Familienversicherung der GKV zu kommen. Dies macht natürlich nur Sinn, wenn man nur knapp über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 2002 war. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Mit dem Arbeitgeber kann man da aber meistens drüber reden. Spart dem AG auch im ersten Jahr auch Geld.
Im folge Jahr hat man dann ja die Voraussetzung erfüllt.

Ich hoffe, dass ich dir deine Frage beantworten konnte. Ist zwar keine befriedigende Antwort aber eine andere gibt es leider nicht.

Verfasst: 08.07.2008, 16:02
von Targot
In der Praxis gibt es ein Trick die gerne von Steuerberatern oder Personalern gemacht werden um in die gesetzliche KK zu kommen. Jedoch sind diese nicht ganz in "Ordnung" und nicht 100 % sicher. Aus diesem Grund möchte ich diese auch nicht nennen.
Zumal auch mittlerweile die Einzugsstellenprüfer, Prüfer des Finanzamtes und Betriebsprüfer der Rentenversicherung genau diese Tricks sehr deutlich unter die Lupe nehmen.

Verfasst: 08.07.2008, 16:05
von NuRock
Targot hat geschrieben:
In der Praxis gibt es ein Trick die gerne von Steuerberatern oder Personalern gemacht werden um in die gesetzliche KK zu kommen. Jedoch sind diese nicht ganz in "Ordnung" und nicht 100 % sicher. Aus diesem Grund möchte ich diese auch nicht nennen.
Zumal auch mittlerweile die Einzugsstellenprüfer, Prüfer des Finanzamtes und Betriebsprüfer der Rentenversicherung genau diese Tricks sehr deutlich unter die Lupe nehmen.
Ja genau, deshalb habe ich auch eben nochmals mein Eintrag editiert und davon abgeraten! Bist mir mit deinem Eintrag zuvor gekommen :wink:

Im ernst. Finger weg. Kann man sich nachträglich ein haufen Arbeit und Ärger einhandeln.

Verfasst: 08.07.2008, 21:43
von Bruellmopps
Ist ja interessant, zuerst kommen gar keine Antworten - und dann gleich viele. :wink:

Ich bedanke mich jedenfalls für Eure Beiträge und fasse nochmal zusammen:

Die Antwort auf meine Frage lautet: Nein. :)

Verfasst: 09.07.2008, 08:05
von Targot
Ja! :lol: