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eine Frage.

Verfasst: 31.10.2008, 16:12
von ser255
Ein Mann versichert bei AOK.
Seine Frau wohnt in ausland und Bürgerin russland.
Sie kommt nach Deutschland,8 Monate schwanger,
mit dem Reisevisum.
Bei Mann angemeldet und hat Familienversicherung.
zahlt AOK Geburt in Deutschland?
Ich weiß nein,aber Warum?
Danke!

Verfasst: 01.11.2008, 15:21
von ratte1
Hallo,

da die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist, u.a.

Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben... (§ 10 Sozialgesetzbuch 5).


Da die Frau nur eine Reisevisum besitzt, hat sie ihren Wohnsitz nicht in Deutschland und damit auch keine gesetzliche Versicherung.

Freundliche Grüße

ratte1

Verfasst: 01.11.2008, 22:09
von ser255
ratte1 hat geschrieben:Hallo,

da die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist, u.a.

Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben... (§ 10 Sozialgesetzbuch 5).


Da die Frau nur eine Reisevisum besitzt, hat sie ihren Wohnsitz nicht in Deutschland und damit auch keine gesetzliche Versicherung.

Freundliche Grüße

ratte1

Danke!
ich weis, aber er bei Rathaus seine Frau angemeldet und
er hat ein Formular ausgefüllten.
Er hat von AOK ein bescheid bekommen,das seine Frau
Familienversicherung hat.
Wo ist Falsch?
das möglich?

Freundliche Grüße