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Deutscher als Arbeitnehmer im Ausland

Verfasst: 08.04.2010, 11:16
von gerbera
Guten Tag,

ich hoffe, dass mir hier jemand meine Frage beantworten kann.

Die Situation ist folgende: mein Mann zahlt z.zt. als Selbständiger freiwillige Beiträge in eine gesetzliche KK. Ich habe eine Reha-Maßnahme über die KK beantragt, welche abgelehnt wurde. Auf Anraten meines Arztes werde ich Widerspruch einlegen. Nächsten Monat beginnt mein Mann eine Tätigkeit als Arbeitnehmer im Ausland. Er bleibt hier in Deutschland wohnen und bekommt somit den Grenzgängerstatus. Die Mitgliedschaft in der hiesigen KK soll auf jeden Fall fortgeführt werden (dies ist mit Formular E106 möglich, wie man mir bei der KK mitteilte).

Nun meine Frage: wenn die KK den Widerspruch bewilligt, übernimmt die ausländische KK auf jeden Fall die Kosten, die die deutsche KK bewilligt hat? Oder müsste ich sowieso einen neuen Antrag stellen? Dann wäre ja der Widerspruch hinfällig und unnötig.

Vielen Dank im voraus.
gerbera

Verfasst: 08.04.2010, 20:01
von RHW
Hallo,
durch den E106 erhält die dt. KK von der ausländ. KK den Auftrag alle notwendigen Sachleistungen in D zu erbringen. Die Prüfung, was notwendig ist, erfolgt weiterhin nach deutschem Recht!
Wenn die dt. KK jetzt einen komplett neuen Vorgang aufmacht, würde mich das sehr wundern (aber leider passieren in seltenen Fällen auch wundersame Dinge).
Falls alles wieder bei Null anfängt, würde ich mit dem Leiter der Geschäftstelle Kontakt aufnehmen (aber ich glaube nicht, dass das notwendig sein wird).
Gruß
RHW

Verfasst: 09.04.2010, 14:01
von gerbera
Hallo RHW,

vielen Dank für deine Infos und deine Einschätzung. Ich werde den Widerspruch also einlegen.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende,
gerbera