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umzug zwischen den ländern

Verfasst: 27.09.2010, 12:48
von peziii
Hallo,

ich ziehe nun von Österreich nach Deutschland und werd bei der AOK versichert sein.
Es gibts ja eigentlich diese 18 Mo/ 3 Jahre Bindefrist.... was aber wenn ich Deutschland wieder in ca. einem Jahr verlassen werde... ich mein, nix is fix....
Gibts dann ein Sonderkündigungsrecht, oder wie lauft das?
Danke für eure Hilfe, auf eine wohl eher banale Frage ;-)
Lg Pezi

Verfasst: 16.02.2011, 20:14
von Swantje B.
Hallo Peziii,

in Deutschland kannst Du - anders als in Österreich - die Krankenkasse grundsätzlich frei wählen und Dir aussuchen, wo Du versichert sein möchtest.

Die Bindungsfrist (§ 175 Abs. 4 Satz 1 SGB V) besagt, dass Du aber 18 Monate an Deine Wahl der Krankenkasse gebunden bist. Du kannst in dieser Zeit nicht zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln.

Wenn Deine Beschäftigung in Deutschland endet, und Du zurück nach Österreich ziehst, endet Deine Mitgliedschaft automatisch. Du bleibst nicht zwangsweise Mitglied der Kasse, bis die 18 Monate abgelaufen sind.

Achtung! Die Mitgliedschaft endet nur dann automatisch, wenn Du versicherungspflichtig bist, d. h. wenn Dein Bruttogehalt unter 4.125,00 € / Monat liegt.

Verfasst: 26.05.2011, 22:56
von annabachleitner
Swantje hat es zwar schon geschrieben, aber ja bin selbst vor einigen Jahren nach Deutschland gezogen (auch von Österreich) und dann wieder für ein Jahr nach Österreich. Hatte keine Probleme mit dem Abmelden obwohl ich die Bindung noch nicht überschritten hatte.

lg Anna

Verfasst: 26.09.2011, 14:19
von ariane
ich war auch in der situation, und es ist genau so gewesen wie swantje geschrieben hat...

Verfasst: 23.11.2011, 13:28
von Cube07
Probleme beim Abmelden wird es bestimmt keine geben, da bin ich mir sicher. :)


Liebe Grüße