Fortbestand Pflichtversicherung Spanien bei Rückzug nach D
Verfasst: 03.04.2011, 14:16
Hallo Forum,
ich bin momentan in Spanien wohnhaft und werde demnächst neben meiner deutschen auch eine spanische Rente beziehen. Dann werde ich bei der spanischen Seguridad Social (INSS) pflichtversichert, womit auch gleichzeitig eine gesetzliche Krankenversicherung bei der INSS verbunden ist. Ich erfülle wegen fehlender 9/10-Regelung nicht die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der deutschen KVdR (Krankenversicherung der Rentner) noch bin ich in D freiwillig versichert. Nach § 190 Abs. 11 SGB V erlischt die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Rentner erst bei Wegfall des Rentenanpruchs..
Angeblich soll nun nach den EU-Regularien (welchen?) unter den obigen Voraussetzungen eine Pflichtversicherung bei der INSS auch bei Rückzug nach D bestehen bleiben, selbst wenn neben der spanischen auch eine deutsche Rente bezogen wird, dies weil an der spanischen Rente auch eine gesetzliche Krankenversicherung "dranhängt" und in D weder eine freiwillige Versicherung noch eine KVdR-Berechtigung besteht.
Kann das jemand bestätigen und kennt vielleicht auch die in Frage kommende gesetzliche Regelung?
Oder käme bei Erfüllung der Vorversicherungszeit nur eine freiwillige Versicherung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 SGB V, ersatzweise die "Ultimative Kralle" nach § 5 Abs.1 Nr. 13 in Frage?
Vielleicht kennt sich jemand von Euch in dieser komplizierten "zwischenstaatlichen" Materie aus, würde mich jedenfalls freuen.
Pruh
ich bin momentan in Spanien wohnhaft und werde demnächst neben meiner deutschen auch eine spanische Rente beziehen. Dann werde ich bei der spanischen Seguridad Social (INSS) pflichtversichert, womit auch gleichzeitig eine gesetzliche Krankenversicherung bei der INSS verbunden ist. Ich erfülle wegen fehlender 9/10-Regelung nicht die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der deutschen KVdR (Krankenversicherung der Rentner) noch bin ich in D freiwillig versichert. Nach § 190 Abs. 11 SGB V erlischt die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Rentner erst bei Wegfall des Rentenanpruchs..
Angeblich soll nun nach den EU-Regularien (welchen?) unter den obigen Voraussetzungen eine Pflichtversicherung bei der INSS auch bei Rückzug nach D bestehen bleiben, selbst wenn neben der spanischen auch eine deutsche Rente bezogen wird, dies weil an der spanischen Rente auch eine gesetzliche Krankenversicherung "dranhängt" und in D weder eine freiwillige Versicherung noch eine KVdR-Berechtigung besteht.
Kann das jemand bestätigen und kennt vielleicht auch die in Frage kommende gesetzliche Regelung?
Oder käme bei Erfüllung der Vorversicherungszeit nur eine freiwillige Versicherung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 SGB V, ersatzweise die "Ultimative Kralle" nach § 5 Abs.1 Nr. 13 in Frage?
Vielleicht kennt sich jemand von Euch in dieser komplizierten "zwischenstaatlichen" Materie aus, würde mich jedenfalls freuen.
Pruh