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KV bei Rückkehr nach Deutschland, Mann im Ausland

Verfasst: 15.08.2011, 13:10
von snail
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe einige Jahre in GB gelebt. Nun habe ich mir in Deutschland einen Wohnsitz eingerichtet. Mein Mann lebt und arbeitet aber weiter in GB und führt dort auch Sozialabgaben ab. Ich war in D vor meinem Auslandaufenthalt bei einer dt. gesetzlichen Ersatzkasse versichert. So viel mir gesagt wurde, würde mich nur diese wieder aufnehmen. Meine alte Ersatzkasse würde mich freiwillig versichern, aber das halbe Bruttogehalt meines Mannes anrechnen, da wir verheiratet sind. Sie sagten mir, mich arbeitslos zu melden, würde nichts ändern. Bis ich einen Job habe, der Sozialversicherungspflichtig ist, wird sich daran nicht ändern, da mein Mann ja genug verdient. Ich finde das sehr unfair, das Gehalt meines Mannes Brutto anzurechnen, denn wir haben ja schon die Sozialabgaben in GB abgeführt. Ist das rechtens?
Danke an alle die Antworten!

Verfasst: 15.08.2011, 20:14
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich kenne das aus der Praxis nur so, dass geguckt wird, ob das System im ausländischen Staat eher gesetzlich oder privat ist. Bei GB ist es meiner Meinung nach eindeutig, weil staatlich.

Ich würde eine schriftliche Anfrage stellen, und mich mit der Antwort an das Bundesversicherungsamt zwecks Überprüfung wenden.

LG, Fee

Verfasst: 15.08.2011, 20:48
von snail
Die gesetzliche muss mich wieder nehmen, da ich vorher in der GKV war. Wenn ich privat versichert gewesen wäre, dann müsste ich mich in D wieder privat versichern.
Die Frage war bezüglich der Anrechnung des Einkommens meines Mannes, welches weiterhin in UK besteuert wird und voll mit Sozialabgaben belastet wird.
Da ich noch kein eigenes Einkommen in D habe, muss ich mich freiwillig versichern und die wollen das Einkommen des Ehepartners Brutto anrechnen.

Verfasst: 17.08.2011, 19:40
von GerneKrankenVersichert
(4) Bei Mitgliedern, deren Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG nicht einer Krankenkasse (§ 4 Abs. 2 SGB V) angehört, setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners zusammen.
Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung

https://www.gkv-spitzenverband.de/Versi ... cht.gkvnet
SGB V
§ 4 Krankenkassen
(1) Die Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
(2) Die Krankenversicherung ist in folgende Kassenarten gegliedert:
Allgemeine Ortskrankenkassen,
Betriebskrankenkassen,
Innungskrankenkassen,
Landwirtschaftliche Krankenkassen,
die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See),
Ersatzkassen.
Da dein Mann nicht bei einer der o. g. Krankenkassen versichert ist, handelt die Kasse m. E. richtig. Sozialversicherungsbeiträge werden meines Wissen in GB auch nicht für die Krankenversicherung gezahlt. Soweit ich weiß, gibt es dort ein steuerfinanziertes staatliches Gesundheitssystem. Ich hatte mal den Fall, dass eine in Deutschland lebende Ehefrau eines in GB wohnenden Briten ein E109 (heute S1) ausgestellt bekam, damit könntest du dich bei einer deutschen Kasse einschreiben und GB würde die Leistungen übernehmen.

Verfasst: 17.08.2011, 21:04
von snail
Ich habe mittlerweile Anwort von kompetenter und zuständige Stelle, nachdem ich einige Mal rumgereicht wurde.

Man zahlt in UK sog. "National Insuarance" zusätzlich zur Steuer! Das ist ein Prozentsatz vom Gehalt, der für alle Sozialkassen ist. ;-)

Da mein Mann durch den NHS abgesichert und damit "gesetzlich versichert" ist, ist es nicht zulässig, dass das Gehalt meines Mannes ein zweites Mal belastet und angerechnet wird. Wäre er privat versichert sähe die Sache anders aus.

Damit war ich auch schon nach meiner Hochzeit als ich noch wenige Monate in Deutschland versichert blieb bis ich auswanderte, zu hoch belastet worden, weil auch damals das Gehalt meines Mannes angerechnet wurde. Das ist nach internationalen Abkommen nicht zulässig.

Für den S1 gibt es bestimmte Regeln. Es ist sehr schwer ihn ausgestellt zu bekommen, wenn der Ehemann seinen Wohnsitz in UK beläst.

Verfasst: 18.08.2011, 08:49
von GerneKrankenVersichert
Wenn das mittlerweile über Sozialversicherungsbeiträge finanziert wird und du in GB mitversichert warst, verstehe ich nicht, warum kein S1 ausgestellt werden sollte. Auch hier gibt es Abkommen, an die sich die Träger aller Länder halten müssen und der Aufenthalt in einem Abkommensstaat ist dem Aufenthalt in GB gleichgestellt. Was sagt denn deine kompetente Stelle dazu?

Verfasst: 22.09.2011, 19:23
von snail
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Wenn das mittlerweile über Sozialversicherungsbeiträge finanziert wird und du in GB mitversichert warst, verstehe ich nicht, warum kein S1 ausgestellt werden sollte. Auch hier gibt es Abkommen, an die sich die Träger aller Länder halten müssen und der Aufenthalt in einem Abkommensstaat ist dem Aufenthalt in GB gleichgestellt. Was sagt denn deine kompetente Stelle dazu?
National Insurance gibt es schon ewig. Das System ist anders geregelt, aber nicht steuerfinanziert. Ich glaube das Problem liegt in der anderen Begrifflichkeit. Die Engländer können auch das dt. System nicht nachvollziehen; weil es eben so anders ist.
Das heisst zwar "Tax" ist aber wie in Deutschland eine Prozent-Abgabe für die öffentlichen Sicherungssysteme. Man könnte das auch in Deutschland Tax nennen, denn man muss es ja abführen, zusätzlich zur Steuer. Es ist also eine zusätzliche Steuer. :wink:

Die Vereinigung der Ersatzkassen (ich denke die sind Kompetent?) hat zu dem S1 nichts gesagt, aber mich darauf aufmerksam gemacht.

Eigentlich hätte ich Anspruch drauf aber die Briten machen da einen "Eiertanz". Ich bleibe aber dran, zu bekommen was mir zusteht... Der S1 muss für die Person und seine Angehörigen ausgestellt werden wenn man in den letzten drei Jahren National Insurance bezahlt hat. Mein Mann hat über 20 Jahre bezahlt.

Was die VdE allerdings nicht gesagt hat. Kann ich mit dem S1 dann die Kasse in D frei wählen? Denn meine alte erhebt Zusatzbeiträge.