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Brasilianerin in Deutschland

Verfasst: 08.02.2012, 13:32
von Mustermann666
Hallo

Ich habe im September eine Brasilianerin geheiratet. Sie hat einen Aufenthaltstitel und darf Legal in Deutschland bleiben.
Bis November hatten wir für sie eine Auslandskrankenversicherung aus Brasilien. Danach hatte ich bei meiner Versicherung einen Antrag für sie ausgefüllt, aber leider bis heute nichts mehr gehört.
Hier nun folgendes Problem. Ich bin Selbständig. Dadürch darf ich sie anscheind nicht mit meiner Versicherung versichern. Sie ist nicht Berufstätig, sie geht zur Zeit in einen Integrationskurs um Deutsch zu lernen. Wir haben zur Zeit nicht das Geld um eine Private Krankenversicherung für sie abzuschliessen. Weiterhin wurde mir gesagt, das ich gar keine Private Versicherung für sie abschiessen darf.
Was können wir machen? Gibt es eine Möglichkeit vom Staat Hilfe zu bekommen?
Danke für ihre antworten.

Verfasst: 08.02.2012, 20:28
von Krankenkassenfee
Hallo,

bist Du gesetzlich oder privat versichert?

LG, Fee

Verfasst: 08.02.2012, 20:31
von Mustermann666
Ich bin Privatversichert

Re: Brasilianerin in Deutschland

Verfasst: 08.02.2012, 20:42
von röschen
Mustermann666 hat geschrieben:Weiterhin wurde mir gesagt, das ich gar keine Private Versicherung für sie abschiessen darf.
Von wem?

Verfasst: 08.02.2012, 20:48
von Mustermann666
Weiterhin wurde mir gesagt, das ich gar keine Private Versicherung für sie abschiessen darf.

Von meinem Versicherungsmarkler. Er meinte, ich dürfte keine Private Krankenkasse für sie abschiessen, da sie noch nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse war.

Verfasst: 08.02.2012, 20:48
von Krankenkassenfee
Hallo,

wie war sie denn vorher in Brasilien versichert? Als Arbeitnehmerin? Als Studentin?
Hat Sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung? Wenn nein, wie lange ist die Aufenthaltsgenehmigung.

LG, Fee

Verfasst: 08.02.2012, 20:51
von Mustermann666
Gültig ist ihr Aufenthaltstitel bis 2014. Erwerbstätigkeit gestattet.
Sie war in Brasilien in einer Angesteltenkrankenkasse.

Verfasst: 09.02.2012, 08:37
von Krankenkassenfee
Hallo,
dann kann sie Mitglied der GKV werden. Könnte sein rückwirkend ab September, je nachdem, wie die Kasse das Gesetz auslegt.
Kasse aussuchen, Antrag nach Pragraph 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V stellen. Beitrag ist abhängig vom Familieneinkommen. D.h. wenn sie kein Einkommen hat, zählt Dein halbes Einkommen bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze.
Also geh mit und nimm Deinen letzten Steuerbescheid, Aufrnthaltsbescheiniging, Heiratsurkunde, ihren Pass usw. mit.

In dem Fall empfiehlt sich eine Kasse mit Filialsystem. Online oder telefonisch ist das schwer zu händeln.

LG, Fer

Verfasst: 09.02.2012, 09:46
von Mustermann666
Guten Morgen
Das hört sich ja recht einfach an.
GKV ist zum Beispiel AOK!?
Jetzt nochmal die Frage ob es die möglichkeit gibt, Hilfe vom Staat zu bekommen? Das Geld bei uns ist sehr knapp.

Verfasst: 09.02.2012, 14:09
von Krankenkassenfee
Hallo,
ja, z.B. AOK, wobei die sich in dem Zusammenhang oft schon als "Hardliner" hervorgetan haben.
Ob der Staat im Rahmen der Grundsicherung für eine neu Zugezogene Ausländerin Zuschüsse gibt - denke eher nicht.

LG, Fee

Verfasst: 09.02.2012, 14:18
von Mustermann666
Hallo Krankenkassenfee

Mhhh, also hat sie kein Recht auf Krankenversorgung!?
Ich werde mal bei der AOK vorbei schauen und versuchen mich zu erkundigen.
Im Internet habe ich Versicherungen für Ausländer gefunden die zwischen 70 und 100Euro im Monat liegen. Das könnte ich mir noch Leisten, aber eine weitere Versicherung für 300Plus Euro im Monat, das geht leider wirklich nicht.
Vielen Dank für deine Antwort.