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Italienische KV

Verfasst: 08.03.2012, 23:50
von Trudi
Hallo, zum leidigen Thema hab ich auch noch einige Fragen, bin italienerin, habe 50 Jahre in Deutschland gelebt, war immer in der GKV. Bin dann für 3 Jahre nach Italien gezogen, dort ist man als italiener automatisch in der staatlichen KV registriert, sobald man dort einen Wohnsitz hat. Für diese KV bezahlt man keine Beiträge, man wählt einen Hausarzt und hat ein Anrecht auf alle Leistungen. Voriges Jahr habe ich in Deutschland eine Eisdiele gekauft und privat eine Auslandszusatzversicherung abgeschlossen um hier abgesichert zu sein. Das ging in 2011, weil ich nur 4 Monate in Deutschland gelebt habe. Im Oktober bin ich nach Italien zurück, die Eisdiele hab ich zur Winterpause geschlossen. In Italien habe ich nachgefragt, meinen Wohnsitz dort kann ich behalten, weil ich nie ein ganzes Jahr in Deutschland wohne. Immer bin ich mindestens 4 Monate in Italien. Nach meiner Rückkehr hierhin erkundigte ich mich nach der GKV, will eine freiwillige Versicherung abschließen,ist aber sehr schwierig, bin 57 und war die letzten 3 Jahre nicht in Deutschland. Habe Bescheinigungen beigebracht, vom italienischen, staatlichen Sanitätsbetrieb, dass ich die Wahl des Hausarztes beendet habe, was einer NICHTVERSICHERUNG gleich kommt.Das reicht der KK aber nicht. Die Italiener wissen nicht, was sie mir noch bescheinigen sollen. und ich weiß nicht, ob ich nicht besser wieder die Auslandszusatzversicherung abschließe. Wer kann mir bitte Auskunft geben. Bin für jede Hilfe sehr dankbar.

Verfasst: 09.03.2012, 09:54
von Sportsfreund
Hallo,

für diese Fälle, an denen mehrere EU-Staaten betroffen sind, gibt es diverse Rundschreiben der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland).
Demnach besteht die Möglichkeit, sich in D freiwillig zu versichern wenn:
- der Wohnort nach Deutschland verlegt wird,
- zuvor einmal in D eine Versicherung in der GKV bestanden hatte,
- bei Staaten mit nationalem Gesundheitsdienst, wie Italien, dort eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde und
- die berufl. Tätigkeit im bisherigen EU-Ausland deshalb aufgegeben wurde

Dann gelten nämlich die Auslandsversicherungszeiten wie in Deutschland zurückgelegte Zeiten. Dies könnte ggf. über das Formular E104 durch die italienische Versicherung bescheinigt werden.
Unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V kann dann eine freiwillige Mitgliedschaft in Deutschland entstehen.

Das wäre aus meiner Sicht eine Möglichkeit.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 14.03.2012, 12:48
von Trudi
Hallo Sportsfreund, vielen Dank für Ihre Antwort. Antworte erst so spät, weil ich eine starke Grippe hatte und im Bett lag. Nase und Augen laufen immer noch. Ich habe in Italien gearbeitet, ganz offiziell aber nur 2 Stunden täglich und auch erst nach einem Aufenthalt von einem Jahr. Ich verstehe nicht so ganz, was es bedeutet, den Wohnsitz nach Deutschland zu verlegen. Ich bin doch hier gemeldet mit 1. Wohnsitz, halte mich 9 Monate im Jahr hier auf. Reicht das aus? Es tut mir leid, soviele Fragen zu haben, aber niemand kennt sich so richtig mit diesem Thema aus. Ihre Antwort ist die Erste bisher mit erkennbarem Hintergrundwissen. Ich bin Ihnen wirklich sehr dankbar. Viele Grüße
Trudi

Verfasst: 14.03.2012, 14:06
von Sportsfreund
Hi,

hhmm, bei zwischenstaatlichen Angelegenheiten wirds immer ein bißchen unübersichtlich... auch für mich. Ich versuch mal das mir Bekannte darzulegen:
Es gibt 2 Möglichkeiten in Deutschland in die GKV zu kommen:
1.) durch die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft. Anspruch besteht, wenn eine bisherige Versicherung (hierbei geht es um Deine in Italien) endet und eine gewisse Vorversicherungszeit (mind. 12 Mon. ununterbrochen, oder mind. 24 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre) erfüllt wurde. Hierbei gelten meine Ausführungen in meiner vorherigen Antwort. Wohnsitz in D nehmen bedeutet, eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in D vorzulegen.
2.) Man wird KV-Pflichtig. Dies ist in D seit 2007 alleine dadurch möglich, wenn jemand hier seinen Wohnsitz hat und ohne anderweitige Krankenversicherung ist.
Anderweitig krankenversichert ist man aber unter Umständen auch über eine ausländische Krankenversicherung, die sich auf einen Aufenthalt in Deutschland erstreckt. Dies wäre durch Deine Versicherung in Italien der Fall.
Also bei der GKV wäre m.E. nachzuweisen:
a) Wohnsitz in Deutschland ab dann und dann durch eine Einwohnermeldeamts-Anmeldung
b) Ende der italienischen staatlichen Versicherung. Ggf. kann hierfür das bereits erwähnte Formular E104 verwendet werden
Und mit Verweis auf diese generelle KV-Pflicht sollte dann eine Mitgliedschaft in der GKV möglich sein. Aber halt nur bei der Kasse, wo Du zuletzt in Deutschland versichert warst.

Gruß
Sportsfreund