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Nach Frankreich-Aufenthalt wieder in Deutschland

Verfasst: 04.05.2016, 10:33
von FranzSprosse
Bonjour! :)

Erst einmal ein großes Dankeschön für die tolle Internetseite und auch das Forum hier wo ich mich schon super informieren konnte. Mein Fall ist nun etwas speziell, daher bräuchte ich bitte von einem Insider eine "spezielle" Antwort.

Ich bin nach fast 15 Jahren Frankreich-Aufenthalt (wo ich gearbeitet habe) wieder in Deutschland. Bin über das U2-Dokument hier arbeitslos gemeldet beziehe aber die Leistungen für 3 Monate (noch bis Ende Juli) noch vom französischen Arbeitsamt und habe auch weiterhin meine frz. Krankenversicherung. Im Notfall habe ich die EU-Krankenkarte mit der man ja auch hier zu (einigen) Ärzten gehen kann.

Ich habe jetzt ein Angebot für einen befristeten Arbeitsvertrag von 7 Wochen bei einer deutschen Firma, den ich am Montag auch antrete. Frage: muss ich mich krankenversichern? Oder gilt das unter versicherungsbefreit, da es ja weniger als 2 Monate sind? Da ich aber vom Arbeitsamt (in Frankreich und Deutschland) abgemeldet werde, beziehe ich ja auch keine Leistungen mehr und bin nicht mehr versichert, oder?

Ach so, meine letzte deutsche Krankenkasse in 2001 war die KKH.

Danke für euren Rat, merci beaucoup!

Verfasst: 04.05.2016, 10:42
von GerneKrankenVersichert
Die Versicherungsfreiheit bei einer kurzfristigen Beschäftigung tritt dann nicht ein, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird, d. h., nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung für den Beschäftigten ist. Wenn jemand vor Antritt der Beschäftigung arbeitslos war, ist immer von Berufsmäßigkeit auszugehen, d. h., die Beschäftigung ist versicherungspflichtig. Du kannst dich in D bei einer Krankenkasse nach Wahl versichern und bist nicht an die letzte Kasse gebunden.

Salut!

Verfasst: 04.05.2016, 10:50
von FranzSprosse
ok danke, dann werd ich mal auf Kassenwahl gehen... :)

Noch eine Frage: Meine minderjährigen 3 Kinder kann ich kostenlos mitversichern, auch wenn sie (vorerst) nicht bei mir leben, sondern beim KV in Frankreich, oder? Wenn dann keine Leistungen für sie anfallen (was ja wahrscheinlich ist, da sie ja in Frankreich zum Arzt gehen), bekomme ich dann den Kinderbonus?

Verfasst: 04.05.2016, 11:45
von GerneKrankenVersichert
So lange die Kinder in Frankreich leben, ist der dortige Anspruch auf Mitversicherung vorrangig.

Verfasst: 04.05.2016, 22:06
von broemmel
Wenn Du mit dem Kinderbonus den geringeren PV Beitrag meinst, den bekommst Du auf jeden Fall