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Krankengeld für freiwillig pflichtversicherte Selbständige

Verfasst: 18.11.2018, 19:45
von FranzBiberkopf76
Hallo Zusammen,

ich habe ein Frage zu den Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung während des Bezugs von Krankengeld.

Meine Freundin ist als Selbständige freiwillig pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse (Konkret: DAK) und bekommt momentan Krankengeld.

Wie verhält es sich mit den Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung während des Bezugs von Krankengeld? D.h. werden diese vollständig von der Krankenkasse übernommen oder nur anteilig oder gar nicht? Müssen zusätzliche Anträge bei der Renten- oder Arbeitslosenversicherung gestellt werden und wenn ja, welche? Oder reicht es den Versicherungen formlos mitzuteilen, dass aktuell Krankengeld bezogen wird und die Zahlungen deshalb vorübergehend eingestellt werden?
Leider konnten wir im Netz bisher keine hilfreiche Antwort für unseren Fall finden. Auch die Auskunft der Krankenkasse hat uns eher verwirrt. Hoffentlich weiß jemand im Forum einen Rat.

Vielen Dank im Voraus & viele Grüße
Franz

Verfasst: 19.11.2018, 20:56
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum.
Sie hat doch bestimmt eine Mitteilung über die Krankengeldhöhe bekommen, da müsste eigentlich drinnen stehen wie hoch das Bruttokrankengeld ist und welche Abzüge davon für Renten- und Arbeitslosenversicherung abgehen.
Bei hauptberuflich Selbständigen trägt die Kasse selbst keinen Anteil zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung, d.h. das Bruttokrankengeld ist auch das Netto-Krankengeld. Bei Arbeitnehmern trägt die Kasse den Anteil wie sie auch ein Arbeitgeber tragen muss.
Weil du so direkt danach fragst - hat sie denn eine freiwillige Arbeitslosenversicherung als Selbständige abgeschlossen und ist sie auch als Selbständige wirklich pflichtversichert zur Rentenversicherung.
Vielleicht können die aktiven Experten schon mal etwas zum Thema Krankengeldbezug und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung bei hauptberuflich Selbständigen schreiben.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.11.2018, 18:41
von RHW
Hallo Franzbiberkopf,

entscheidend sind diese beiden
Punkte:

- Welcher Status bestand in der gesetzlichen Rentenversicherung in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Krankengeldzahlung?

- Welcher Status bestand in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung im letzten Zeitmonat vor Beginn der Krankengeldzahlung?

Gruß
RHW

Verfasst: 25.11.2018, 17:47
von FranzBiberkopf76
Hallo Zusammen,

vielen Dank schon mal für die bisherigen Antworten.

zu den Fragen bzgl. Status in der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung in den letzten 12 Monaten:

- in der Rentenversicherung bestand eine Pflichtversicherung (keine freiwilligen Beiträge).

- in der Arbeitslosenversicherung eine Arbeitslosenversicherung auf Antrag. Auskunft der AV: Während des Krankengeldbezugs ruht die AV auf Antrag (steht so im SGB). D.h. während des Krankengeldbezuges sind keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten, aber die Versicherung besteht nach unserem Verständnis weiterhin.

Unklar ist bei der Renterversicherung, ob die Krankenkasse tatsächlich auch dorthin den Anteil der Pflichtbeiträge zahlt, der vom Krankengeld einbehalten wird und der in dem Schreiben der Krankenkasse steht und ob die von meiner Freundin gleichzeitig weiter gezahlten Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung dann dementsprechend reduziert werden können oder gar ganz wegfallen wie in der AV. Automatisch geht da offensichtlich gar nichts: Telefonische Nachfragen bei der KK haben ergeben, dass bisher an die RV noch nichts gemeldet/bezahlt wurde (das würde wohl evtl. am Jahresende gemacht).

Vielen Dank
Franz

Verfasst: 25.11.2018, 18:57
von RHW
Hallo franzbiberkopf,

vor dem Krankengeldbezug wird üblicherweise ein Antrag auf Krankengeld gestellt. Bitte klären, ob dort angegeben wurde, dass direkt vor Krankengeldbeginn Versicherungspflicht in der Renten- und der Arbeitslosenversicherung bestanden hat. Falls nicht, sofort eine Korrektur an die Krankenkasse melden. Ggf. der Krankenkasse Nachweise über die beiden Versicherungspflichten einreichen.

1) Rentenversicherung (RV):
Wenn direkt vor dem Krankengeldbezug Versicherungspflicht bestanden hat, ist die Krankenkasse verpflichtet 9,3% vom Krankengeld für die RV abzuziehen. Die Krankenkasse zahlt zusätzlich eine Art Arbeitgeberanteil.
https://www.deutsche-rentenversicherung ... nFile&v=23
Eine Aussage zum Ende der bisherigen Versicherungspflicht habe ich hier nicht gefunden. Am besten direkt mit der Rentenversicherung klären (schriftliche Bestätigung geben lassen!).

2) Arbeitslosenversicherung (AlV)
Wenn direkt vor dem Krankengeldbezug Versicherungspflicht bestanden hat, ist die Krankenkasse verpflichtet 1,5% vom Krankengeld für die AlV abzuziehen. Die Krankenkasse zahlt zusätzlich eine Art Arbeitgeberanteil.
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 013509.pdf
-> Seite 4 (Ruhen des Versicherungspflichtverhältnisses)
Die bisher in der AlV selbst gezahlten Beiträge ruhen für die Zeit des Krankengeldbezuges. Es ist sinnvoll, die Agentur für Arbeit mit einer Kopie der Krankenkassenmitteilung über die AlV-Zahlung aus dem Krankengeld zu informieren.

Wenn der Abzug durch die Krankenkasse nicht erfolgt ist, hat die Krankenkasse dies nachträglich vorzunehmen.

Re: Krankengeld für freiwillig pflichtversicherte Selbständige

Verfasst: 03.12.2018, 21:59
von FranzBiberkopf76
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Ihr habt uns sehr geholfen!

Viele Grüße,
Franz