Einstellung Krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Re: Das Ende der Fahnenstange

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 05.01.2019, 15:37

Anton Butz hat geschrieben:
05.01.2019, 14:58

GKV bestätigt dies mit den Sätzen:

Das ist die letzte Maßnahme, wenn alle anderen die Fragestellung nicht lösen konnten.

Wir sind also sozusagen am Ende der Fahnenstange angelangt, wenn es zu einer Begutachtung durch den MDK kommt.


Dass alles andere vorher stattgefunden hat, unterstellt er nur. Aber PpGerman müsste es wissen.
.
Ach Anton, lies doch mal. Ich schrieb, dass man das nur durch Akteneinsicht erfahren kann.

Und warum müsste PpGerman es wissen? Verstehe ich nicht. Ich habe nichts davon gelesen, dass bisher Akteneinsicht gefordert worden wäre oder stattgefunden hätte.

Anton Butz
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Akteneinsicht vs. Bescheid-Begründung

Beitrag von Anton Butz » 05.01.2019, 15:53

.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
05.01.2019, 15:37

Und warum müsste PpGerman es wissen? Verstehe ich nicht.

PpGerman hat geschrieben, die KK habe "per Einschreiben das Krankengeld ab
3.12. voll eingestellt. Grund: Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen (obwohl
ich den Sachverhalt mit der Bearbeiterin eigentlich besprochen hatte)".

Also bitte, lies du mal § 35 SGB X, hier Abs. 1:

Ein ... Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung
sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die
Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessens-
entscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die
Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.

Aber dazu - insbesondere auch zum Ermessen - später, Schritt für Schritt der
Reihe nach.
.

GerneKrankenVersichert
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Re: Akteneinsicht vs. Bescheid-Begründung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 05.01.2019, 16:15

Anton Butz hat geschrieben:
05.01.2019, 15:53
.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
05.01.2019, 15:37

Und warum müsste PpGerman es wissen? Verstehe ich nicht.

PpGerman hat geschrieben, die KK habe "per Einschreiben das Krankengeld ab
3.12. voll eingestellt. Grund: Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen (obwohl
ich den Sachverhalt mit der Bearbeiterin eigentlich besprochen hatte)".

Also bitte, lies du mal § 35 SGB X, hier Abs. 1:

Ein ... Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung
sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die
Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessens-
entscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die
Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.

Aber dazu - insbesondere auch zum Ermessen - später, Schritt für Schritt der
Reihe nach.
.
Du vermischst hier zwei verschiedene Dinge. Auf der einen Seite die Einstellung des Krankengeldes, zu der ich mich bewusst nicht geäußert habe, da das ohne Kenntnis der gesamten Unterlagen nicht seriös möglich ist. Und auf der anderen Seite die Frage, ob die Begutachtung überhaupt zulässig ist. Und springst dann munter zwischen den Sachverhalten hin und her, ohne dass der Fragesteller die Chance hat, noch durchzublicken. Du kannst ihn jetzt natürlich wieder vor deinen Karren spannen und ihn jahrelang prozessieren lassen. Ich finde es zielführender, ihm den Weg aufzuzeigen, wie er schnell wieder Krankengeld erhält, um die Zahlung für die Zwischenzeit kann er sich dann in Ruhe kümmern.

Anton Butz
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Grenzen der Mitwirkung

Beitrag von Anton Butz » 05.01.2019, 20:03

.
Das war mal wieder GKV-Kokolores. Also gleich weiter:

Selbst wenn es einen für den Versicherten ausreichend nachvollziehbaren
Untersuchungsgrund gibt, kann dieser durch Grenzen der Mitwirkung gehindert
sein, den SMD-Termin wahrzunehmen. Nach § 65 SGB I bestehen die Mitwirkungs-
pflichten u. a. nicht, soweit ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen
Grund nicht zugemutet werden kann. Ein derart wichtiger Grund dürfte zweifels-
frei vorliegen, wenn PpGerman für denselben Tag, den 03.12.2018, bereits einen
Termin zur Magenspiegelung hatte. In diesem Fall erscheint die Krankengeld-Ein-
stellung ab 03.12.2018 vefehlt und willkürlich, wenn dem Widerspruch dagegen
nach einem Monat immer noch nicht abgeholfen ist.
.

GerneKrankenVersichert
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Re: Grenzen der Mitwirkung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 05.01.2019, 20:39

Anton Butz hat geschrieben:
05.01.2019, 20:03
.
Das war mal wieder GKV-Kokolores. Also gleich weiter:
Das was du als GKV-Kokolores bezeichnest, ist der Versuch, dem Threadersteller die Hintergründe zu verdeutlichen und ihm einen Weg aufzuzeigen, wie er am schnellsten wieder Krankengeld erhält. Es wundert mich nicht, dass du das als Kokolores ansiehst, denn dein Bestreben ist ja nicht das Wohlergehen des Threaderstellers, sondern ihn für dein Ziel, deinen unendlich andauernden Kampf gegen Krankenkassen, zu missbrauchen.

Anton Butz
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Ignoranz plus

Beitrag von Anton Butz » 05.01.2019, 21:20

.
Stattdessen - trotz anfangs mitgeteilter gesundheitlicher Hinderungsgründe – einfach
einen weiteren SMD-Termin für den 18.12.2018 zu bestimmen, dürfte mehr als ignorant
sein und schon in den Bereich der Nötigung hineinreichen.

Dazu passt der Umgang mit den Argumenten

Ich verwies auf meine Erkrankungen (Agoraphopie, Angst und Panik beim Autofahren und
öffentlichen Verkehrsmitteln). Mein Psychologe schrieb direkt einen Brief an die KK und
erläutere die medizinischen Gründe.

....

Die KK antwortete, dass der Psychotherapeut kein Mediziner sei und die „medizinischen
Gründe“ daher nicht nachvollziehbar sind.

anstatt den SMD dazu zu beteiligen.
.

Czauderna
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Re: Einstellung Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 05.01.2019, 21:35

Hallo Anton,
Bist du sicher, dass der Ratsuchende jetzt noch durchblickt und die letzten Beiträge noch wirklich seinen Fall betreffen
@PpGerman. - vielleicht könntest du die Frage eher beantworten - Danke.
Gruß
Czauderna

Anton Butz
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Zusammenfassung

Beitrag von Anton Butz » 06.01.2019, 10:00

.
besser so

Krankengeld-Einstellung
MDK-/SMD-Termin und die Folgen
fehlender Mitwirkung

Bild
.

Anton Butz
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Licht am Horizont?

Beitrag von Anton Butz » 07.01.2019, 10:09

.
ppGerman hat geschrieben:
04.01.2019, 18:38

Ich kann nicht mehr und meine Gedanken sind nur noch bei dieser Sache.
Ich habe mir daher einen Termin beim Anwalt geben lassen.

Hoffentlich hilft´s und die Knappschaft besinnt sich, statt zu nerven:
https://www.knappschaft.de/DE/Leistunge ... _node.html
.

ppGerman
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Re: Einstellung Krankengeld

Beitrag von ppGerman » 07.01.2019, 18:30

Ich wollte nur mal anmerken das die Knappschaft ihre eigenen MDKs hat (nennt sich bei denen Sozialmedizinischer Dienst) und diese sind nun mal nicht in jeder Stadt wie die MDKs. Die Knappschaft hat mir nun einen Termin bei einem Psychiater geschickt, ich solle mich da vorstellen.

Anton Butz
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Knappschaft

Beitrag von Anton Butz » 07.01.2019, 20:07

.
Das mit der Knappschaft und dem SMD habe ich so verstanden.
Und wenn du jetzt einen (Ersatz-) Termin beim Psychiater hast,
zeigt das: es geht doch.

Du hast mal geschrieben:

Meine Ärzte meinen ich kann das wieder, aber nicht sofort
(Psychologe, Psychiater, Hausarzt)

Du warst also bisher schon in Facharzt-Behandlung? Weißt du,
ob die Knappschaft bzw. der SMD deinen Psychiater beteiligt
hat und was er von dieser Sache hält?
.

ppGerman
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Re: Einstellung Krankengeld

Beitrag von ppGerman » 08.01.2019, 19:06

Hallo Anton,

ich bin bei folgenden Ärzten in Behandlung:

Hausärztin (schreibt AU),
Psychiaterin und
Psychologe.

Mein Psychologe wurde nicht beteiligt, dass weiß ich zu 100%.

Meine Psychiaterin hat mich heute angerufen und mitgeteilt, dass sie die Bescheinigung für die Krankenkasse zur "Reiseunfähigkeit" nicht ausstellen kann, weil die Kriterien zu hoch sind und nicht erfüllt sind. Eine andere Bescheinigung kann sie nicht ausstellen, weil es bei der Krankenkasse um die Frage der "Reiseunfähigkeit" geht und sonst keine andere Fragestellung zu beantworten gibt.

Momentan bin ich total am Ende.

Ich dachte immer wenn die KK das Krankengeld komplett einstellt, das davor eine Anhörung stattfinden muss?
Die KK stellt das KG ein, weil ich am 03.12. nicht zum SMD vorstellig war, obwohl ich da zur Magenspiegelung war (Termin vorab abgesagt und Bescheinigung der Magenspiegelung eingereicht = trotzdem KG eingestellt wegen fehlender Mitwirkung).
Finde es unverhältnismäßig auch das KG KOMPLETT einzustellen. Was ist mit der Ermessensentscheidung?

Danke Dir für deine Antworten.

ppGerman
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Re: Einstellung Krankengeld

Beitrag von ppGerman » 08.01.2019, 19:38

Ich habe noch ein anderes Problem mit der Knappschaft.

Die KK hat mir für den 01.11.-04.11.2018 auch kein KG bezahlt,
obwohl die AU-Bescheinigungen immer eingereicht wurden.
Ich vermute ich habe zu spät den AU-Schein abgegeben:

AU: 17.09.2018 - 31.10.2018,
festgestellt am: 26.09.2018

AU: 17.09.2018 - 30.11.2018,
festgestellt am: 05.11.2018

01.11.2018: Feiertag
02.11.2018: stand vor verschlossener Praxis (Brückentag)
03.11.2018: Samstag
04.11.2018: Sonntag
05.11.2018: Vorstellung bei Ärztin

Kann man da was machen?
Die Sachbearbeiterin der KK rief mich in diesem Zeitraum auch regelmäßig an, aber darauf hat sie nicht beraten.

Anton Butz
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Zwischen den Stühlen

Beitrag von Anton Butz » 09.01.2019, 00:00

.
Die vier Tage im November würde ich mal vernachlässigen und mich auf das aktuelle
weit größere Problem konzentrieren.

Zu den wenig präzisen Informationen lässt sich Konkretes allerdings kaum sagen. Statt-
dessen stellen sich viele Fragen, die drängendsten sind z. B.

- ist die Knappschaft anlässlich der Einladung zum zweiten Termin am 18.12.2018 auf deine
vorherige Mitteilung eingegangen, dass ‚die Entfernung für dich momentan zu weit ist‘? Gab
es schon damals den Hinweis auf eine evtl. erforderliche Reiseunfähigkeitsbescheinigung?

- ist deiner Psychiaterin der Brief deines Psychologen in diesem Zusammenhang bekannt oder
gibt es da womöglich Abstimmungsbedarf/-möglichkeiten?

- wann ist denn der (Ersatz-?) Termin bei einem Psychiater, den dir die Knappschaft nun geschickt
hat; soll dieser Termin in der Nähe oder ebenfalls in der 70 km entfernten Stadt stattfinden (beim
SMD oder bei einem beauftragten externen Gutachter)?

- was sagen denn die behandelnden Personen (Hausarzt, Psychologe, Psychiater) zu deiner Ablehnung
für den 18.12.2018 und zur Reaktion der Knappschaft auf den 03.12.2018 bzw. seitdem?

- wann ist dein Anwalts-Termin? Nach meiner Einschätzung müsste endlich was geschehen, zumal
die Krankengeld-Einstellung ab 03.12.2018 offensichtlich voll verfehlt ist.


Ich kenne die Details nicht, weiß nicht was alles besprochen und geschrieben wurde, auch nicht,
was zu den hier schon umfangreich angesprochenen Punkten letztlich Sache ist. Interessiert
daran wäre ich allerdings sehr!

.

ppGerman
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Re: Einstellung Krankengeld

Beitrag von ppGerman » 10.01.2019, 17:41

Hallo Anton, vielen Dank für dein Interesse und deiner Meinung.
Anton Butz hat geschrieben:
09.01.2019, 00:00
- ist die Knappschaft anlässlich der Einladung zum zweiten Termin am 18.12.2018 auf deine
vorherige Mitteilung eingegangen, dass ‚die Entfernung für dich momentan zu weit ist‘? Gab
es schon damals den Hinweis auf eine evtl. erforderliche Reiseunfähigkeitsbescheinigung?
Der zweite SMD Termin für den 18.12.2018 ging am gleichen Tag an mich raus wie die KG Einstellung.
Zu diesem Zeitpunkt hat die KK das Schreiben des Psychologen noch nicht erhalten.
Den zweiten Termin habe ich abgesagt mit Verweiß auf den Widerspruch zur
KG Einstellung v. 9.12. und dem Schreiben des Psychologen v. 6.12.
Anton Butz hat geschrieben:
09.01.2019, 00:00
- ist deiner Psychiaterin der Brief deines Psychologen in diesem Zusammenhang bekannt oder
gibt es da womöglich Abstimmungsbedarf/-möglichkeiten?
Den Brief des Psychologen an die KK habe ich der Psychiaterin ausgehändigt, darauf ist sie nicht eingegangen.
Die Psychiaterin hat nur gemeint, die Bescheinigung für Reiseunfähigkeit kann sie nicht ausstellen (Kriterien zu hoch).
Anton Butz hat geschrieben:
09.01.2019, 00:00
- wann ist denn der (Ersatz-?) Termin bei einem Psychiater, den dir die Knappschaft nun geschickt
hat; soll dieser Termin in der Nähe oder ebenfalls in der 70 km entfernten Stadt stattfinden (beim
SMD oder bei einem beauftragten externen Gutachter)?
Der Ersatztermin bei einer anderen Psychiaterin war heute am 10.01. in der gleichen Stadt wo ich wohne (ca. 8 km).
Offensichtlich war das keine Gutachterin sondern nur eine "Facharztvermittlung von der KK". Die PSychiaterin meinte,
sie könne die Bescheinigung nicht ausstellen, da ich im Dezember 2018 kein Patient von ihr sei. Ich solle zur Hausärztin.
Die Hausärztin wird nun entsprechende Bescheinigung und Befundung für die KK ausstellen. Ob das die KK allerdings akzeptiert,
ist fraglich, da sie explizit ein Attest von einem Psychiater verlangt.

Anton Butz hat geschrieben:
09.01.2019, 00:00
- was sagen denn die behandelnden Personen (Hausarzt, Psychologe, Psychiater) zu deiner Ablehnung
für den 18.12.2018 und zur Reaktion der Knappschaft auf den 03.12.2018 bzw. seitdem?
Psychologe hat ja entsprechendes Attest ausgestellt welches von der KK nicht akzeptiert wurde.
Die Hausärztin wird nun tätig und die Bescheingiung ausstellen.
Die Psychiaterin meint nix, außer das sie es nicht ausstellen kann.

Anton Butz hat geschrieben:
09.01.2019, 00:00
- wann ist dein Anwalts-Termin? Nach meiner Einschätzung müsste endlich was geschehen, zumal
die Krankengeld-Einstellung ab 03.12.2018 offensichtlich voll verfehlt ist.
Ich habe in der kommenden Woche einen Termin bei einer Fachanwältin für Sozialrecht/Medizinrecht.

Mittlweile habe ich aber beim Sozialmedizinischen Dienst der Knappschaft einen neuen Termin erhalten.
In 3 Wochen. Ich habe bereits im Bekanntenkreis nachgefragt, ob mich jemand fahren kann und es wird möglich sein.
Ich habe die KK jederzeit drum gebeten mir einen Termin zu geben wo ich einen oragnisieren kann der mich begleitet und fährt.
Jetzt nach dem dritten Mal betteln wurde mir 3 Wochen vorher ein Termin gegeben, statt 4 Tage vorm Wochenende.

Am Ende bin ich trotzdem! Es gab in der Vergangenheit schon so viel Ärger mit dieser KK:
Ablehnung Tagesklinik,
Ablehnung Psychotherapie (erst nachdem ich Beschwerdestelle angeschrieben hatte wurde genehmigt),
Streitigkeiten über Kostenübernahme der Psychotherapie usw. UND JETZT DAS MIT DEM KRANKENGELD.

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