Seite 1 von 1

Was fällt unter "Gleiche Krankheit"

Verfasst: 11.02.2019, 14:07
von kilianef
Hallo,

zuerst möchte ich sagen, dass ich es toll finde , dass es dieses Forum gibt. Ich lese schon eine Weile mit und habe mich jetzt entschlossen auch meine Fragen zu stellen.
Als erstes beschäftigt mich die im Titel gennante Frage schon lange und ich kann bisher keine genaue Antwort darauf finden.
Und zwar bin ich seit Anfang Dezember (mit einer Woche Unterbrechung) wegen Arthrose krank geschrieben. Es fing an mit M25.50 und M25.59. Am 02.01. kam dann M15.9 dazu. Also "Sonstige Arthrose" Polyarthrose, nicht näher bezeichnet Inkl.:Generalisierte (Osteo-) Arthrose o.n.A -) ". Die Diagnosen waren von meiner Hausärztin. Die letzte AU habe ich mir dann vom Orthopäden geholt, die lautete dann auf M17.1. Das stimmt auch, deswegen muss ich morgen zur OP ins Krankenhaus.
Nach diese Vorgeschichte nun der Kern meiner Frage. Die AU fing an mit Gelenkbeschwerden. Dann die Diagnose Arthrose als hinzugekommene Krankheit.
Zählt das in Sachen Krankengeld als eine Krankheit?! Dann wäre ich seit ca. 8-9 Wochen krank geschrieben, habe aber bisher nichts von meiner Krankenkasse gehört, bezüglich Krankengeld. Melden die sich auf jedem Fall? Ich war im Frühjahr mal 4 der 5 Wochen wegen was anderem krank geschrieben, da haben sie sich nach der 4. Woche gemeldet.

Und dann beschäftigt mich natürlich wegen dem Krankengeld: fallen jetzt allgemein alle Arthrosen unter dieselbe Krankheit? Z.B wenn ich jetzt Probleme im Schultergelenk habe, oder nach der OP im linken Knie vielleicht nächstes Jahr das rechte Knie dran kommt? Oder kommt es da auf die konkreten "M" Diagnosen an? Allso ist z.B. M17 eine andere Krankheit als M15.9?

Es wird bei mir nämlich noch einiges kommen und es ist fraglich, ob ich meinen Beruf weiter ausüben kann. Daher beschäftigt mich diese Frage.

Ich hoffe es ist jetz nicht zu verwirrend. Ich wollte es möglichst klar darstellen und hoffe ich habe es dadurch nicht unnötig kompliziert gemacht. :(

Liebe Grüße

Re: Was fällt unter "Gleiche Krankheit"

Verfasst: 11.02.2019, 14:27
von Czauderna
Hallo,
erst mal - willkommen im Forum.
Fangen wir mal bei den Diagnosen und deren Zusammenhang an - Grundsaetlich kann man sagen, dass allein der gleiche Diagnosenschlüssel schon aussagt, dass es sich um die gleiche Erkrankung handelt, allerdings liegt da der Teufel im Detail - der Schlüssel M 17.1. muss nicht mit dem Schlüssel M25.50 den Schluss zulassen, dass es sich da um die gleiche Erkrankung handelt, wogegen M.25.50 schon eher zu M25.59 Passen würde als gleiche Erkrankung - wichtig ist aber in allen Fällen, "Besteht ein ursächlicher Zusammenhang ?" - und diese Frage kann nur ein Medizinier/in und Zweifelsfalle der MDK beantworten und dann könnte es durchaus möglich sein, dass M17.1. doch im Zusammenhang mit M 25.5.0 steht. Hilft dir zwar jetzt nicht unbedingt weiter, ist aber so.
Zu deiner laufenden Arbeitsunfähigkeit - Du bist seit 9 Wochen durchgehend arbeitsunfähig und hast och nix von deiner Krankenkasse gehört - das ist nicht normal. In der Praxis muss es so funktionieren, dass der Arbeitgeber spätestens in der 5. Woche der durchgehenden Arbeitsunfähigkeit per Datenaustausch eine Verdienstbescheinigung an die Krankenkasse übermittelt. Die Kasse errechnet die Höhe und den Beginn des Krankengeldes und teilt dies dem Versicherten mit. Das ist bei dir bisher nicht geschehen - mein Rat - zuerst beim Arbeitgeber anfragen wann die Verdienstbescheinigung an die Kasse übermittelt wurde und wenn das auch schon erfolgt ist, dann mit der Kasse reden und fragen, woran es liegt, dass du noch keinen Krankengeldbescheid bekommen hast.
Gruss
Czauderna

Re: Was fällt unter "Gleiche Krankheit"

Verfasst: 11.02.2019, 14:52
von kilianef
Danke Czauderna für deine schnelle Antwort.
Die hat mirteilweise geholfen, auch wenn es kein klaren ja oder nein ist. Im Moment besteht natürlich der Zusammenhang zwischenden M25 und der M17 Diagnose. Bei meiner Hausärztin habe ich ja immer nur gesagt, dass die Gelenke so weh tun und der Orthopäde hat dann die Diagnose Arthrose bestätigt. Das weiß sie allerdings auch schon lange.
Aber ob später ein Zusammenhang besteht, zwischen Arthrose rechtem Knie und Arthrose linkem Knie, ist für mich nicht so klar. Für mich schon, weil ich bei allen Gelenken die Ursache in einer schweren körperlichen Tätigkeit sehe, mit viel Gewicht tragen. Aber da keine Chance auf Anerkennung einer Berufskrankheit besteht, dürfte dieser Zusammenhang auch bei Ärzten / Krankenkasse nicht zählen. (Nach meinem Rechtempfinden) :(

Wegen dem Krankengeld habe ich meinen Arbeitgeber schon gefragt. Der hat gesagt, er weiß es nicht. Die AU Bescheinigungen gibt er ans Lohnbüro weiter und die regeln dann alles Weitere. Im Januar habe ich aber noch meinen kompletten Lohn erhalten.

Ich hab die Krankenkasse in einer Mail vom Donnerstag abend (Freitag gelesen) gefragt, ob da was von ihnen kommt und drauf hingewiesen, dass ich ab morgen im Krankenhaus bin. Aber ich habe noch keine Antwort.

Liebe Grüße

Re: Was fällt unter "Gleiche Krankheit"

Verfasst: 11.02.2019, 15:05
von Czauderna
Hallo,
na, dann scheint ja wohl bei deinem Arbeitgeber irgend etwas schief zu laufen - er weiss es nicht ?.
Er hat ein Lohnbüro und weiss es nicht - hat er vielleicht nicht ein eigenes Lohnbüro sondern einen Steuerberater, der diese Arbeit macht ?.

Jedenfalls, wenn du für Januar noch deinen vollen Lohn erhalten hast, dann ist da was beim Arbeitgeber schief gelaufen - 9 Wochen , das heisst doch, dass der Arbeitgeber auf jedenfall irgend wann im Januar aus der Lohnfortzahlungspflicht gefallen ist und nicht erst zum 31.01.

Gruss
Czauderna

Re: Was fällt unter "Gleiche Krankheit"

Verfasst: 11.02.2019, 15:21
von kilianef
Ja stimmt, ich hab das Falsch ausgedrückt. Er hat einen Steuerbüro, die die Sachen mit dem Lohn machen.
Mein Arbeitgeber ist ein Verein und der Vorstand (mein Chef) macht das nur ehrenamtlich. Für mich ist es natürlich besser, den normalen Lohn zu bekommen. Drum war ich am Überlegen, ob ich schlafende Hunde wecke mit meinen Fragen. Aber bevor ich dann ohne Geld da stehe, oder irgendwelche Rückzahlungen leisten muss, habe ich dann doch lieber mal nachgefragt. Bei uns in der Strasse ist die Nummerierung etwas seltsam und es kommt häufig keine Post an, oder Post für jemand unbekanntes. Daher habe ich auch Angst, dass vielleicht ein wichtiger Brief nicht angekommen ist. Aber in Bezug auf die Krankenkasse müssten es ja eigentlich 2 sein, einer an meienen Arbeitgeber, einer an mich.

Liebe Grüße

Re: Was fällt unter "Gleiche Krankheit"

Verfasst: 11.02.2019, 16:20
von Czauderna
Hallo,
richtig - an dich die Krankengeldmitteilung und an deinen Arbeitgeber wahrscheinlich die Mitteilung, wieviel er für die sechs Wochen Entgeltfortzahlung von der Lohnausgleichskasse (Krankenkasse) wiederbekommt.
Gruss
Czauderna