Kurze Verständnisfrage zur Blockfrist bzw. zur maximalen Dauer des Krankengeldes

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Moderator: Czauderna

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fila
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Kurze Verständnisfrage zur Blockfrist bzw. zur maximalen Dauer des Krankengeldes

Beitrag von fila » 19.02.2019, 16:18

Hallo Allerseits,

ich habe recherchiert, viele Beiträge gelesen und dennoch ist die folgende Verständnisfrage geblieben:

BEISPIEL:

Beginn der zu beurteilenden Arbeitsunfähigkeit am 30.11.2018

Erstmaliger Eintritt von Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit am 09.10.2010

1. Blockfrist 09.10.2010 – 08.10.2013 => Krankengeld 50 Wochen ab 09.10.2010
2. Blockfrist 09.10.2013 – 08.10.2016 => keine AU
3. Blockfrist 09.10.2016 – 08.10.2019 => jetzt AU ab 30.11.2018 (dieselbe Krankheit)

Vorausgesetzt man wäre dauerhaft weiter krank und AU geschrieben (und nicht vorher verrentet etc.):

FRAGEN:
1. Darf ab 30.11.2018 eine neue Blockfrist gebildet werden oder MUSS die alte Blockfrist benutzt werden (bei derselben Krankheit, kein KK-Wechsel)?
2. Würde man nun ab 30.11.2018 maximal 78 Wochen Krankengeld beziehen ODER zunächst bis zum Ende der 3. Blockfrist (also bis 08.10.2019 = ca. 42 Wochen) und mit Beginn der 4. Blockfrist ab 09.10.2019 dann 78 Wochen Krankengeld ?
Also in diesem Beispiel in Summe ca. 120 Wochen ?

Vielen Dank!

fila

Czauderna
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Re: Kurze Verständnisfrage zur Blockfrist bzw. zur maximalen Dauer des Krankengeldes

Beitrag von Czauderna » 19.02.2019, 18:11

Hallo,
wenn das Leistungsende in der aktuellen Blockfrist, also 78 Wochen bis zum 08.10.2019 nicht erreicht werden kann, dann beginnt ab dem 09.10.2019 eine neue Blocksfrist - demnach wäre 2. richtig - meine ich.
Gruss
Czauderna

fila
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Re: Kurze Verständnisfrage zur Blockfrist bzw. zur maximalen Dauer des Krankengeldes

Beitrag von fila » 19.02.2019, 22:50

Hallo und Danke Czauderna!

In meinem Beispiel wären das dann diese ca. 120 Wochen?!
Echt, so ist das mit der Blockfrist zu verstehen?

Viele Grüße
fila

D-S-E
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Re: Kurze Verständnisfrage zur Blockfrist bzw. zur maximalen Dauer des Krankengeldes

Beitrag von D-S-E » 20.02.2019, 18:08

Die Krankenkasse wird vermutlich erst mal versuchen, die Vereinfachungsregelung anzuwenden. Da zwischen den Arbeitsunfähigkeiten wegen derselben Erkrankung mehr als drei Jahre liegen, könnte es sein, dass die Kasse erstmal den Beginn der neuen AU als Beginn einer neuen Blockfrist festlegen wird. Dann müsste ein längerer Krankengeldanspruch von dir erstritten werden, hier sollten die Chancen aber ganz gut stehen.

fila
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Re: Kurze Verständnisfrage zur Blockfrist bzw. zur maximalen Dauer des Krankengeldes

Beitrag von fila » 20.02.2019, 23:18

Hallo und Danke, D-S-E

ich nehme an, dass du dies hier meinst:

https://docplayer.org/17198823-Gemeinsa ... -nach.html

"(3) Hat während der letzten 3 Jahre vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wegen der ihr zugrunde liegenden Krankheit keine Arbeitsunfähigkeit bestanden, wird auf die Ermittlung, ob bereits eine Blockfrist wegen derselben Krankheit läuft, grundsätzlich verzichtet."

Wird man denn diese Gemeinsame "Verlautbarung" als Gesetz, Rechtsprechung oder sonst irgendwie Verbindliches ansehen müssen oder wird das lediglich eine Art bürokratische Vereinfachungsregel sein, die rechtlich fragwürdig bzw. ohne Relevanz ist?!
Hat jemand ein "Rechts-Feeling" dazu?

Vielen Dank, fila

Czauderna
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Re: Kurze Verständnisfrage zur Blockfrist bzw. zur maximalen Dauer des Krankengeldes

Beitrag von Czauderna » 21.02.2019, 00:08

Hallo,
Was meinst du mit „Rechts-Feeling“. -
Ich kann nur sagen, wenn es zum Vorteil der Versicherten ist, dass die Kassen da wenig Chancen haben mit dieser
Vereinfachungsregelung, besonders dann wenn die Ermittlung kein großes Problem darstellt.
Mein Rat - beim geringsten Zweifel Widerspruch, aber Vorsicht, theoretisch kann es auch anders rum laufen.
Gruß
Czauderna

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