Seite 1 von 1

Zuschuss zum Krankengeld

Verfasst: 12.04.2019, 16:46
von Rick.Grimes
Hallo Zusammen,

habe heute einen Brief von meinem Arbeutgeber erhalten in dem steht das ich laut §22 TV-L gegebenenfalls einen Anspruch auf Zuschuss zum Krankengeld habe.

Was heißt das denn genau ?

Bekomme ich die Differenz zu meinem Gehalt dann gezahlt ?

Re: Zuschuss zum Krankengeld

Verfasst: 12.04.2019, 21:15
von RHW
Hallo,

ja, das sieht § 22 TV-L vor: http://www.tarifvertragoed.de/tv_l_paragraf_22

Der Zuschuss ist aber zeitlich befristet und wird auch nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt.

Gruß
RHW

Re: Zuschuss zum Krankengeld

Verfasst: 13.04.2019, 09:09
von Rick.Grimes
Also das heißt wenn jemand als Beispiel 1.500,- Euro verdient hat und 1.200,- Euro Krankengeld bekommt dann erhält dieser von seinem Arbeitgeber als Zuschuss 300,- Euro ?

Re: Zuschuss zum Krankengeld

Verfasst: 13.04.2019, 10:20
von RHW
Ja, genau. Der Arbeitgeber benötigt aber eine Info über die Höhe des Netto-Krankengeldes.