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Widerspruch gegen Umdeutung Rehaantrag in Rentenantrag

Verfasst: 16.04.2019, 18:31
von Takumi
Hallo,
ich wusste jetzt nicht, welches Unterforum - ich hoffe, das ist hier recht.
Nach einem Widerspruch gg. die Einschränkung des Dispositionsrechts und der Umdeutung eines Rehaantrags in einen Rentenantrag rief mich die KK an, um zu erfragen, gegen was ich überhaupt Widerspruch eingelegt hätte und ob ich den aufrecht erhalten möchte. Stand natürlich alles im Widerspruch und habe ich erneut erklärt.
Danach gab es ein Schreiben, in dem man versucht hat, meinen Widerspruch zu entkräften. Ich schreibe "versucht", weil es nicht gelungen ist - und ich erneut eine schriftliche Stellungnahme dazu schrieb. Jetzt kommt wieder ein Schreiben von der Krankenkasse, in dem WIEDER der Versuch unternommen wird, ihr Vorgehen zu erklären - was mich nicht überzeugt; dafür ist zu viel falsch und unklar. Im letzten Schreiben sagen sie zudem, dass die endgültige Entscheidung des Widerspruchs die Widerspruchsstelle treffen muss. So weit. Aber ich frage mich, warum die mir dauernd Briefe schreiben, und nicht von vornherein ordentlich an die Widerspruchsstelle weitergeben, bis von da dann ein abschließender Bescheid kommt, gegen den ich ggf. erneut vorgehen kann. Meine Frage geht dahin, ob das schon mal jemand erlebt hat oder normal ist? Ich bin verunsichert. Und muss ich mich schon wieder erklären?

Re: Widerspruch gegen Umdeutung Rehaantrag in Rentenantrag

Verfasst: 16.04.2019, 20:55
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
na ja, das ist schwierig zu sagen - wir wissen nicht was du in deinem Widerspruch geschrieben hast und was die Kasse gesxchrieben hat. So, wie geschildert kam die Kasse nicht mit deiner Widerspruchsbegründung klar. Jetzt geht die Sache an den Widerspruchsausschuss und ich fürchte dass du da schlechte Karten hast. Der Widerspruchsausschus besteht aus Mitgliedern und ggf. auch Arbeitgebervertretern der Kasse, nicht aus Angestellten,d.h. in der Regel, da wird so entschieden wie die Fälle vorgelegt werden, aber wenn die Widerspruchsbegründung unklar ist und die Verwaltung belegen kann, dass der Versicherte nicht entsprechend zur Klärung der Fragen beigetragen hat, dann kann es nur eine Entscheidung geben - Ablehnung und klagefähiger Bescheid - wie gesagt, wir wissen nicht was jeweils geschrieben wurde, aber deine Schilderung klingt danach, als ob es ein solcher Fall wäre.
Gruss
Czauderna

Re: Widerspruch gegen Umdeutung Rehaantrag in Rentenantrag

Verfasst: 16.04.2019, 21:57
von Takumi
Hallo Czauderna,
danke für's Welcome und Deine Einschätzung. Aber ich glaube, das kann's nicht sein.
Der Widerspruch meinerseits ist absolut klar, ich gehe u.a. gegen falsche Aussagen und Sachverhalte an. Einige davon hat die KK auch schon eingeräumt, nämlich, dass sie Fehler gemacht haben. Was mir aber nicht weiterhilft, denn sie halten an der Umdeutung fest. Und ich habe sämtliche Punkte in meinen bisherigen zwei Stellungnahmen angeführt. Die Kasse ist da anderer Ansicht, also im Inhalt, und versucht, mich mit ihren Schreiben davon zu überzeugen. Genauso schreiben sie es auch. Es geht also nicht um fehlende Mitwirkung. Mit jedem neuen Schreiben der Krankenkasse kommen übrigens weitere missverständliche und definitiv falsche Aussagen dazu, und sie graben wieder irgendetwas anderes aus. Mir kommt es ein bisschen so vor, als ob die KK im Nachhinein etwas gerade rücken wolle, was im Vorfeld alles falsch gelaufen ist, bevor es an die Widerspruchsstelle geht, was aber für immer mehr Chaos sorgt. Das hilft mir aber nicht, und ich mag kaum noch darauf reagieren. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, ob es noch hilfreich wäre, wieder etwas dazu zu schreiben oder eher kontra.
Was Du schreibst von der Zusammensetzung der Widerspruchsstelle, lässt nicht gerade hoffen. Eigentlich will ich den Klageweg vermeiden.

Re: Widerspruch gegen Umdeutung Rehaantrag in Rentenantrag

Verfasst: 17.04.2019, 09:50
von Czauderna
Hallo,
ja, wird dann wohl so laufen müssen, wobei ich mich aber frage was eigentlich die Kasse selbst damit zu tun hat. Wenn ich es richtig gelesen habe, dann hat doch die Rentenversicherung einen Antrag auf eine Reha-Massnahme abglehnt und diesen Antrag gleichzeitig in einen Rentenantrag umgedeutet, d.h. die Rentenversicherung sieht in der Reha keinen Sinn und hält eine Erwerbsminderungsrente für erforderlich. Was noch fehlt ist dein formeller Rentenantrag als Vervollständigung. Was bezweckt nun dein Widerspruch gegenüber der Kasse ?. Hat sie dein Dispositionsrecht eingeschränkt und macht nun die weitere Krankengeldzahlung von dem Rentenantrag abhängig oder was will sie, wichtiger aber, was willst du erreichen bei der Kasse - warum hast du deinen Widerspruch nicht an die Rentenversicherung gerichtet ?.
Gruss
Czauderna