Kündigung im Krankengeldbezug

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Moderator: Czauderna

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Rick.Grimes
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Kündigung im Krankengeldbezug

Beitrag von Rick.Grimes » 30.04.2019, 17:00

Hallo Zusammen,

mein Arbeitgeber hatte mir zum 30.04. gekündigt. Dies geschah ohne Angaben von Gründen da ich noch in der Probezeit war. Ich denke aber das es wegen meiner Erkrankung und dem langen Fehlen ist.

Die Krankenkasse hatte ich telefonisch darüber informiert.

Reicht dies aus oder müsste ich dies besser noch schriftlich einreichen ?

Czauderna
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Re: Kündigung im Krankengeldbezug

Beitrag von Czauderna » 30.04.2019, 21:24

Hallo,
grundsaetzlich musst du nicht der Kasse mitteilen, dass du jetzt arbeitslos bist, du kannst es aber bedenkenlos tun - es ist die Pflicht deines Arbeitgebers der Kasse eine Abmeldung zu übersenden. Wichtig für dich ist, dass die Arbeitsunfähigkeitsmeldungen nahtlos sind und sofort der Kasse eingereicht werden. Eventuell solltest du dich schon mal beim Arbeitsamt melden und dort mitteilen, dass du zwar ab 01.05.2019 arbeitslos bist aber derzeit noch im Krankengeldbezug stehst.
Gruss
Czauderna

Rick.Grimes
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Re: Kündigung im Krankengeldbezug

Beitrag von Rick.Grimes » 01.05.2019, 11:45

Ja stimmt der Arbeitgeber muß das mit der Abmeldung machen. Ich dachte ich müsste denen das mitteilen damit der Versicherungsschutz bleibt.

Beim Arbeitsamt war ich bereits und habe mich dort gemeldet. Als arbeitslos werde ich im Prinzip durch das Krankengeld nicht geführt. Da ich eben krank geschrieben bin stehe ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung.

Die Dame meinte wenn ich wieder gesund bin und kein Krankengeld mehr beziehe dann ist wieder das Arbeitsamt zuständig und ich noch keinen neuen Job habe.

Wie verhält sich das eigentlich mit dem Versicherungsschutz bei der Krankenkasse wenn Krankengeld gezahlt wird ?

Czauderna
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Re: Kündigung im Krankengeldbezug

Beitrag von Czauderna » 01.05.2019, 17:39

Hallo,
die Mitgliedschaft bleibt für die Dauer des Krankengeldbezug beitragsfrei erhalten.
Gruss
Czauderna

franzpeter
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Re: Kündigung im Krankengeldbezug

Beitrag von franzpeter » 02.05.2019, 14:07

Hallo,

mal angenommen der KK schickt die betroffene Person nun zum MDK und der schreibt sie wieder gesund.

Damit wäre der Bezug von KrG unterbrochen und auch eine neue AU würde das Nahtlosigkeitskriterium nicht mehr erfüllen.

Wegen des fehlenden Jobs wäre das auch nicht mehr "heilbar".

Frage daher was nun die betroffene Person tun könnte/müsste, um wieder KrG zu erhalten, wenn Sie sich weiterhin Krank fühlt
und ihr Facharzt das auch bescheinigt (trotz MDK) ?

Weiter besteht die Frage, ob sie sich überhaupt bei der AfA hätte melden sollen, weil sie aktuell ja KrG bekommt. Wäre es in diesem
Falle nicht sinnvoller gewesen sich erst bei der AfA zu melden, wenn der KrG-anspruch wegfällt ?

Czauderna
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Re: Kündigung im Krankengeldbezug

Beitrag von Czauderna » 02.05.2019, 14:18

Hallo,
das kann man pauschal nicht beantworten - wenn die Kasse aufgrund eines MDK-Gutachtens die Arbeitsunfähigkeit beendet und damit die Krankengeldzahlung einstellt, dann endet auch damit zunächst die bisherige (beitragsfreie) Mitgliedschaft bei der Kasse. Wenn der Widerspruch gegen die Krankengeldeinstellung eine aufschiebende Wirkung hätte, dann wäre alles kein Problem - ein Widerspruch in solchen Fällen hat aber offenbar keine aufschiebende Wirkung. Es ist dann so, dass ab dem Folgetag ein neuer Krankenversicherungsschutz sein muss und das ist entweder eine Familienversicherung oder eine Pflichtversicherung aufgrund ALG-1 oder ALG-2 Bezug oder eben die obligatorische Anschlussversicherung als Selbstzahler. Wenn nun das Widerspruchsverfahren erfolgreich ist, dann muss die Kasse rückwirkend wieder alles umstellen.
Ob es sinnvoll ist, sich während des Krankengeldbezugs schon beim Arbeitsamt zu melden wenn die Beschäftigung geendet hat - ich meine "ja" - jedenfalls kann es nichts schaden.
Gruss
Czauderna

franzpeter
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Re: Kündigung im Krankengeldbezug

Beitrag von franzpeter » 02.05.2019, 15:51

Czauderna hat geschrieben:
02.05.2019, 14:18
... wenn die Kasse aufgrund eines MDK-Gutachtens die Arbeitsunfähigkeit beendet und damit die Krankengeldzahlung einstellt, dann endet auch damit zunächst die bisherige (beitragsfreie) Mitgliedschaft bei der Kasse.
Bedeutet das in diesem Falle wegen der Arbeitslosenmeldung während des KrG-Bezuges und nach Austritt aus dem Beschäftigungsverhältnis, dass nun eine automatische Krankenversicherung über die AfA gegeben ist, quasi wie bei einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis und erhält man dann automatisch Arbeitslosengeld ?

Andernfalls würde es ja wirklich keinen Sinn machen sich während des Krankengeldbezuges bei der Afa zu melden.

Czauderna
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Re: Kündigung im Krankengeldbezug

Beitrag von Czauderna » 02.05.2019, 16:03

franzpeter hat geschrieben:
02.05.2019, 15:51
Czauderna hat geschrieben:
02.05.2019, 14:18
... wenn die Kasse aufgrund eines MDK-Gutachtens die Arbeitsunfähigkeit beendet und damit die Krankengeldzahlung einstellt, dann endet auch damit zunächst die bisherige (beitragsfreie) Mitgliedschaft bei der Kasse.
Bedeutet das in diesem Falle wegen der Arbeitslosenmeldung während des KrG-Bezuges und nach Austritt aus dem Beschäftigungsverhältnis, dass nun eine automatische Krankenversicherung über die AfA gegeben ist, quasi wie bei einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis und erhält man dann automatisch Arbeitslosengeld ?

Andernfalls würde es ja wirklich keinen Sinn machen sich während des Krankengeldbezuges bei der Afa zu melden.
Hallo,
automatisch nur dann wenn auch Leistungen bezogen werden und die gibt es frühestens nach Ende des Krankengeldbezugs.

Ich will mal Beispiele aus der Praxis aufzeigen.

Fall A - Versicherte wurde während des Krankengeldbezugs arbeitsunfähig und meldete sich nicht beim Arbeitsamt. Als der Krankengeldbezug endete meldete sie sich erst 8 Tage nach Ende beim Arbeitsamt. Da es einen Widerspruch gab wegen der Beendigung des Krankengeldes, also nach Attest des behandelnden Arztes noch Arbeitsunfähigkeit vorlag, gab es kein Arbeitslosengeld 1 - sondern Arbeitslosengeld-2, aber erst ab Tag der Meldung. Zar war die Versicherung für die Zwischenzeit gesichert aber es gab eben für 8 Tage kein Einkommen.
Fall B - Versicherter, gleicher Sachverhalt - hat sich aber sofort beim Arbeitsamt gemeldet - hier setzte die Leistung (Arbeitslosengeld-2) aber direkt ein, weil Meldung eben sofort erfolgte - ergo, kein Einkommensverlust.

Hier gilt meiner Auffassung nach - lieber einmal zu früh gemeldet als gar nicht.
Gruss
Czauderna

franzpeter
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Re: Kündigung im Krankengeldbezug

Beitrag von franzpeter » 02.05.2019, 20:25

Czauderna hat geschrieben:
02.05.2019, 16:03
Da es einen Widerspruch gab wegen der Beendigung des Krankengeldes, also nach Attest des behandelnden Arztes noch Arbeitsunfähigkeit vorlag, gab es kein Arbeitslosengeld 1 - sondern Arbeitslosengeld-2, aber erst ab Tag der Meldung.
Jetzt bin ich aber baff, wie kommt denn jetzt plötzlich ALG2 ins Spiel, wenn man ALG1 beantragt ?

ALG2 gibt es außerdem ja nur, wenn man mehr oder weniger mittellos ist.

Wie kann denn die AfA nur wegen eines Widerspruchs auf ALG2 verweisen. Niemand weiss doch wie das ausgeht und wenn dann noch
Klage eingereicht wird kann das Jahre dauern.

Kommt mir komisch vor, abgesehen davon muss durch die AfA von einem Widerspruch gar nichts wissen.

Czauderna
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Re: Kündigung im Krankengeldbezug

Beitrag von Czauderna » 02.05.2019, 20:51

Hallo,
ich habe von einem Beispiel geschrieben und nicht davon, dass die Afa ans Job-Center verwiesen hat - es vielmehr von der Alternative zu ALG-1 die Rede. Ist aber doch auch egal - die Frage war doch noch immer ob es sinnvoll ist sich beim Arbeitsamt zu melden oder nicht - ich bleibe dabei - meiner Meinung macht es Sinn aber es ist keine Pflicht.
Gruss
Czauderna

RHW
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Re: Kündigung im Krankengeldbezug

Beitrag von RHW » 04.05.2019, 10:43

Hallo,

m.E. gibt es bei der Meldung bei der AfA zwei verschiedene Aspekte:

- arbeitssuchend melden und Gesprächstermin bei der AfA vereinbaren: Beim Gespräch kann man diese Aspekte klären: regionale Arbeitsmarktlage für den Beruf/die Branche, Erfahrungen/Kenntnisse zum Thema Bewerbungen, vorhandene Qualifikationen, Bescheinigungen/Nachweise aktuell/vorhanden, Weiterbildungen sinnvoll ...
Diese Gespräch kann auch während der Arbeitsunfähigkeit stattfinden. Ein früher Termin kann die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen. Je nach Diagnose und Gesundheitszustand kann es auch sinnvoll sein, dieses Gespräch auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

- arbeitslos melden: Dies geht erst ab dem Eintritt der Arbeitsfähigkeit. Erst ab diesem Tag wird dann frühestens Arbeitslosengeld gezahlt (und die Krankenversicherungsbeiträge von der AfA an die Krankenkasse). Lücken zwischen dem Ende der Arbeitsunfähigkeit und dem Tag der Arbeitslosmeldung können in bestimmten Fällen zu einer Beitragszahlung durch das Mitglied selber führen. Wenn die Lücke länger als ein Wochenende ist und eine erneute Arbeitsunfähigkeit vor der Arbeitslosmeldung eintreten sollte, kommt es häufig zu einem kompletten Verlust des Krankengeldes für die Dauer dieser erneuten Arbeitsunfähigkeit.

Gruß
RHW

franzpeter
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Re: Kündigung im Krankengeldbezug

Beitrag von franzpeter » 15.05.2019, 16:45

RHW hat geschrieben:
04.05.2019, 10:43
... Wochenende ist und eine erneute Arbeitsunfähigkeit vor der Arbeitslosmeldung eintreten sollte, kommt es häufig zu einem kompletten Verlust des Krankengeldes für die Dauer dieser erneuten Arbeitsunfähigkeit...
Und wenn während der Lücke eine Arbeitslosmeldung erfolgen sollte und danach die erneute Arbeitsunfähigkeit folgt, wie wäre es dann ?

Czauderna
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Re: Kündigung im Krankengeldbezug

Beitrag von Czauderna » 15.05.2019, 18:20

Hallo,
wenn durch ALG-1 Bezug eine Versicherung zum Beginn der AU. bestanden hat, dann zahlt das Arbeitsamt erst mal sechs Wochen und dann die Krankenkasse.
Gruss
Czauderna

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