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Krankengeld Berechnung

Verfasst: 04.09.2019, 14:07
von Mayamaya
Hallo ich bin ganz neu hier und habe gleich mal eine Frage.Leider konnte ich im Forum nichts dazu finden.
Also, ich war ab Ende 2015 krankengeschiebe, Anfang 16 wurde ich Rückwirkend berentet.
Die Eu Rente auf Zeit wäre bis Mai 19 gegangen.
Aber ich habe im April 19 eine berufliche Reha angefangen, die leider nach 4 Wochen aus gesundheitlichen Gründen abgebroche wurde.
Da ich immer noch krank geschrieben bin,hat mein Arbeitgeber ( Angestellte seit 2004) die ersten 6 Wochen eine Lohnfortzahlung gemacht.
Jetzt hat die Krankenkasse geschiebe, das sie auch krankengeld übernimmt und das am ubergangsgeld( beruflichen Reha) berechnet.
Ich denke das es falsch ist,leider will meine Krankenkasse keine Stellung dazu nehmen.
Muss die KK sich nicht an das letzte Gehalt halten zu berechnug?
Ich bin damals nie ausgesteuert worden.
Vielen lieben Dank fürs Lesen.
Mays

Re: Krankengeld Berechnung

Verfasst: 04.09.2019, 16:48
von D-S-E
Hallo Mayamaya,

das Krankengeld berechnet sich für Versicherte, die bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in einer Umschulung sind, aus dem Übergangsgeld und zwar konkret aus 80 % der Bemessungsgrundlage für das Übergangsgeld (Regelentgelt) - davon beträgt das Krankengeld dann 70 % abzüglich Beiträge.

Viele Grüße
D-S-E

Re: Krankengeld Berechnung

Verfasst: 04.09.2019, 18:12
von Mayamaya
Vielen Dank für die Antwort:)
Okay, auch wenn der Ag nochmal 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet hat?
Das jetzige krankengeld ist ja extrem wenig:(
Das das Übergangsgeld so wenig war.
Grüße Maya

Re: Krankengeld Berechnung

Verfasst: 04.09.2019, 20:05
von Czauderna
Hallo ujnd willkommen im Forum.
Ja, genau so ist es - Krankengeld im Anschluss an eine beruifliche Reha-Massnahme berechnet sich aus dem Übergangsgeld, wie auch D-S-E
schon geschrieben hat. Das ist zwar sehr schlimm für den/die Betroffenen, ab rechtlich okay.
Gruss
Czauderna

Re: Krankengeld Berechnung

Verfasst: 05.09.2019, 08:10
von Mayamaya
Danke für die Antwort:)