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Krankengeld und Tag der Feststellung

Verfasst: 18.10.2019, 14:52
von juergeli
Hallo,

meine KK ist der Meinung, dass sie das Krankengeld nur bis zu dem Tag der Feststellung zahlen muss und nicht bis zum letzten Tag auf der Krankmeldung.
In konkreten Zahlen: Krankmeldung (Endbescheinigung) ging vom 01.10 – 04.10 (seit 14.06) und wurde am 01.10 festgestellt. Die KK zahlt nun nur den 1.10 und möchte für die verbleibenden 3 Tage eine erneute Krankmeldung.
Die "Endabrechnung" haben wir bereits bekommen und darin wurde nicht mal darauf hingewiesen, dass für die 3 Tage noch was nachgereicht werden muss - so nach dem Motto " Wenn sie es nicht merken, haben wir uns wieder Geld gespart."
Ist das wirklich rechtlich so geregelt?

Re: Krankengeld und Tag der Feststellung

Verfasst: 19.10.2019, 09:16
von GerneKrankenVersichert
Die Auszahlungsmodalitäten sind meines Wissens nicht einheitlich geregelt. Bei meinem Arbeitgeber wäre am 01.10.19 eine Auszahlung bis zum 04.10.19 erfolgt, sofern Endbescheinigung angekreuzt ist. Wenn nicht, hätten wir aufgrund eines Anrufes, dass du wieder arbeitsfähig bist, gezahlt. Bei welcher Kasse bist du denn? Evtl. kann jemand, der dort arbeitet, per PN weiterhelfen.

Re: Krankengeld und Tag der Feststellung

Verfasst: 19.10.2019, 12:21
von juergeli
Danke für die Antwort.
Endbescheinigung war definitiv angekreuzt und angerufen habe ich bereits auch schon. Erst durch den Anruf habe ich ja erfahren, dass nur bis zum Feststellungstag gezahlt wird. Der Mann an der Hotline bestand darauf, dass eine neue Krankmeldung nachgereicht wird. Mittlerweile haben wir eine Krankmeldung für die 3 Tage ausstellen lassen, allerdings rückdatiert zum 4.10. Es handelt sich dabei um die TK und bei all dem Ärger, den wir wg. des Krankengelds mit denen hatten, würde mich nicht wundern, wenn sie nun bemängeln, dass wir die fehlende Krankmeldung zu spät eingereicht haben (wg. der Rückdatierung). Ich weiss zumindest, dass ich die TK schnellstmöglich verlassen werde.

Re: Krankengeld und Tag der Feststellung

Verfasst: 19.10.2019, 14:03
von GerneKrankenVersichert
Konfrontiere die TK doch mal mit ihrer eigenen Homepage: https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... ld-2006230
Da es sich bei dem Datum auf Ihrer Bescheinigung immer nur um ein voraussichtliches Datum handelt, können wir nur bis zum Tag der Ausstellung zahlen. Sollten Sie tatsächlich einmal vorzeitig wieder arbeitsfähig sein, ersparen wir Ihnen dadurch aufwendige Rückzahlungen.

Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, informieren Sie uns einfach online über "Meine TK" oder telefonisch unter 040 - 460 66 14 00 darüber und Sie erhalten Ihr restliches Krankengeld.

Re: Krankengeld und Tag der Feststellung

Verfasst: 22.10.2019, 10:23
von Czauderna
Hallo,
ich kenne es so, dass in einem solchen Fall die Kasse natürlich die drei Tage "im voraus" gezahlt hat, alles Andere wäre eigentlich "Bürokratismus" gewesen.
Gruss
Czauderna

Re: Krankengeld und Tag der Feststellung

Verfasst: 22.10.2019, 16:11
von eulig
ich kann das Handeln der TK hier auch nicht wirklich nachvollziehen.

bei unserer Kasse reicht ein Anruf aus, dass man am Tag X die Arbeit wieder aufgenommen hat, wenn die letzte Krankmeldung ein paar wenige Tage vor dem bescheinigten Ende ausgestellt wurde.