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Re: "dieselbe Krankheit"

Verfasst: 12.01.2020, 15:11
von franzpeter
Abschließendes Beispiel:
Blockfrist.JPG
Blockfrist.JPG (38.58 KiB) 3721 mal betrachtet
Diagnose A von Arzt 1
Diagnose B von Arzt 2 (ohne A weiter zu erwähnen)

ich nehme an es liegt ein Fall wie unter 3.2.2, Beispiel 11 vor, siehe https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... 120905.pdf

Richtig ?

Einziger Unterschied, die 78 Wochen wurden innerhalb der ersten Blockfrist A/B nicht verbraucht.
Erst kurz vor Ende der Blockfrist A/B erfolgt neue AU wegen Diagnose B, die nahtlos in die anschließende Blockfrist übergeht.

Zum abgleich wäre nun interessant wie es sich mit dem Anspruch ab neuer Blockfrist A/B hier verhält.

Auch wäre interessant zu wissen was passiert, wenn der Übergang in die neue Blockfrist nicht nahtlos ist und auch keine 6 Monate dazwischen liegen, also
die 78 Wochen nicht verbraucht wurden und dann ohne 6 Monate dazwischen in der neue Blockfrist wieder AU wegen Diagnose
B besteht, dann dürfte ja § 48 (2) SGB V auch nicht greifen.

Re: "dieselbe Krankheit"

Verfasst: 12.01.2020, 15:50
von Czauderna
Hallo,
hast du den konkreten Fall oder wäre es nur "interessant zu wissen" ? - bei letzterem bin ich der Meinung, dass es in diesem Forum nicht darum geht die Experten mit Beschäftigung zu versehen - versteh das bitte jetzt nicht falsch, aber es ist auch für Experten nicht so, dass sie einfach alles so aus dem Stand heraus parat haben. Oftmals müssen auch die recherchieren und nachlesen. Wie gesagt, wenn es konkret um ein Problem geht, ja und jederzeit, aber nur um den Ausnahmefall, der auftreten könnte bis zum möglichen Ende mit allen Nuancen und gesetzlichen Grundlagen abzuhandeln, dazu, meine ich persönlich, ist das Forum nicht da.
Zu deiner letzten Frage aber dann trotzdem noch eine Antwort - bei meinem Beispiel war es eben nahtlos - auch wenn es nicht nahtlos wäre und auch noch keine sechs Monate vergangen wären, so würde trotzdem eine neue Blockfrist eintreten, weil diese sich nun mal nahtlos an die vorherige anschließt und das mit den sechs Monate, das hatten wir schon, die sind nur relevant, wenn es zu einem Leistungsende gekommen ist.
Gruss
Czauderna

Re: "dieselbe Krankheit"

Verfasst: 12.01.2020, 16:06
von franzpeter
Der im Bild gezeigte Fall wäre schon relevant, zwar nicht für mich aber für einen Freund, der davon betroffen ist.

Re: "dieselbe Krankheit"

Verfasst: 12.01.2020, 19:47
von GerneKrankenVersichert
franzpeter hat geschrieben:
12.01.2020, 16:06
Der im Bild gezeigte Fall wäre schon relevant, zwar nicht für mich aber für einen Freund, der davon betroffen ist.
Noch ein Hinweis für deinen Freund und dich. Spontanheilungen kurz vor der Leistungsunterbrechung mit Neuerkrankungen kurz nach Beginn einer neuen Blockfrist werden besonders kritisch geprüft. Nicht, dass ihr euch später wundert, warum die Kasse so genau hinsieht.

Re: "dieselbe Krankheit"

Verfasst: 21.01.2020, 13:23
von Meaux
D-S-E hat geschrieben:
09.01.2020, 20:18
Hallo Meaux,

hier ein paar grundsätzliche Hinweise zu deinem Fall:

Wenn dein Beschäftigungsverhältnis am 31.12.2019 endete und die Arbeitsunfähigkeit wenige Wochen zuvor eintrat, dann auch noch mit einer F-Diagnose und auch noch mit langer Vorerkrankung, schrillen bei einer Krankenkasse die Alarmglocken. Ich denke, das kannst du nachvollziehen, denn die Krankenkasse geht hier von der Gefahr einer Langzeit-AU aus, und diese Sorge kannst du der Kasse wahrscheinlich kaum nehmen, richtig?

Natürlich rechtfertigt das nicht den Ton, den die Krankenkasse gegenüber dir anschlägt. Da du aber schon etwas Respekt/Angst vor dem Kontakt zu den Krankengeldfallmanagern zu haben scheinst, kann es auch sein, dass du gegenüber bestimmten Aussagen etwas empfindlicher bist, als du es normalerweise wärst.

Eine Angsterkrankung, insbesondere (aber nicht nur) wenn sie von einem Hausarzt diagnostiziert wird, deutet häufig auf eine Arbeitsplatzproblematik hin.

Die Krankenkasse wird prüfen wollen, ob die Situation durch den Arbeitsplatz ausgelöst wurde und ob das Hauptproblem durch die Beendigung der Beschäftigung gelöst wurde. In diesem Fall hätte die Krankenkasse völlig Recht, wenn sie dich zur Arbeitsagentur schicken will, auch wenn das für dich finanziell schlechter wäre.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass dir normal Krankengeld bewilligt wird (die Zusendung eines Krankengeldantrags sagt nichts aus). Du hast einen Anspruch auf Krankengeld von 78 Wochen in der Blockfrist. Jetzt wird es richtig spannend.

Wenn es sich nicht um dieselbe Krankheit handelt und das auch gutachterlich bestätigt wird, hast du den ganz normalen Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld.

Wenn es sich um dieselbe Krankheit handelt, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Du erreichst innerhalb der 3 Jahre, zusammen mit der Vorerkankung, den maximalen Anspruch auf Krankengeld von 78 Wochen. Dann ist danach Schluss.

2. Du erreichst innerhalb der 3 Jahre, zusammen mit der Vorerkankung, den maximalen Anspruch auf Krankengeld nicht. (Z.B. Ende der 78 Wochen am 15.06.2020, Blockfrist endet aber schon am 31.05.2020). Dann hast du quasi den Jackpot gewonnen, denn dann hast du - bei fortlaufender Erkrankung - Anspruch auf Krankengeld sogar mehr als 78 Wochen. Zunächst hättest du Anspruch auf Krankengeld bis zum Ende der Blockfrist, dann in der neuen Blockfrist nahtlos weitere 78 Wochen.

Du siehst, es ist sehr wichtig zu wissen, von wann bis wann du ganz genau krank warst und wir die Blockfrist verläuft.

Ich empfehle dir, in der Zentrale deiner Krankenkasse anzurufen und dir einen Ausdruck aller gespeicherten Arbeitsunfähigkeitszeiten zuschicken zu lassen. So kannst du dir ganz leicht ein Bild machen. Und wenn die Krankenkasse dich veräppeln will (das wird sie tun, wenn du in der ersten Blockfrist nicht auf den Höchstanspruch kommst!!), kannst du das ganz leicht nachvollziehen.

Gute Besserung!

Viele Grüße
D-S-E

Hallo ihr Lieben!

Ich melde mich hiermit nochmal zu meinem Eintrag zurück und hoffe, dass der in der Flut von anderen Diskussionen nicht untergeht :(
Ich habe jetzt heute mitbekommen, dass ich zwar wie erwartet Krankengeld bekommen werde, aber wie befürchtet nur bis angeblich mitte/ende Mai - was laut dem Sachbearbeiter so nicht stimmen kann, da sie da ALLE Krankmeldungen der letzten drei Jahre mit einberechnet haben, auch zB wegen Migräne und Erkältung usw... Heißt im Umkehrschluss, mein Anspruch ist in der Theorie länger, als die Blockfrist noch läuft.
Was jetzt absolut interessant und auch total wirr ist: da ist auch die Blockfrist rum, aber der Anspruch ja nicht aufgebraucht, das heißt ja, ich würde quasi eine neue Blockfrist mit neuen 78 Wochen beginnen.
Liebe/r D-S-E... Kann ich mich bitte, bitte, bitte damit nochmal bei dir melden sobald ich das genaue Aussteuerungsdatum meines Krankengeldes gesagt bekomme? Das soll Mitte Februar ins Rollen kommen. Ich würde mich dann um die von dir erwähnten Krankmeldungszeiten kümmern, die ich brauche um das nachzuvollziehen. Ich bin so überfordert damit. Wie verhalte ich mich denn, wenn es der von dir besagte und von mir vermutete Fall ist? :(

Ich entschuldige mich für das Wirrwarr hier, aber es geht mir psychisch wirklich miserabel und ich habe große Probleme mich mit der Krankenkasse alleine auseinander zu setzen, denn die Panikattacken bei jedem Anruf machen das ganze auch nicht leichter und einen Großteil ded Beamtenfachchinesisch verstehe ich auch mit kühlem Kopf schon nicht :(

Re: "dieselbe Krankheit"

Verfasst: 21.01.2020, 14:38
von Meaux
Hallo D-S-E,
ich hoffe du ließt das und kannst mir auch so schon helfen. Ich habe in meinen bestehenden Unterlagen geforscht und folgendes gefunden: zuletzt habe ich Krankengeld bezogen vom 16.05.2017 bis 22.05.2018. Das heißt, die Blockfrist muss ja spätestens 6 Wochen vor dem 16.05. neu beginnen, wenn ich das alles richtig schlussfolgere. Meiner Auffassung nach, müsste somit in der ersten Aprilwoche eine neue Blockfrist beginnen.
Kannst du mit dieser Information etwas anfangen?

Liebe Grüße
Meaux

Re: "dieselbe Krankheit"

Verfasst: 21.01.2020, 19:29
von D-S-E
Meaux hat geschrieben:
21.01.2020, 14:38
Hallo D-S-E,
ich hoffe du ließt das und kannst mir auch so schon helfen. Ich habe in meinen bestehenden Unterlagen geforscht und folgendes gefunden: zuletzt habe ich Krankengeld bezogen vom 16.05.2017 bis 22.05.2018. Das heißt, die Blockfrist muss ja spätestens 6 Wochen vor dem 16.05. neu beginnen, wenn ich das alles richtig schlussfolgere. Meiner Auffassung nach, müsste somit in der ersten Aprilwoche eine neue Blockfrist beginnen.
Kannst du mit dieser Information etwas anfangen?

Liebe Grüße
Meaux
Hallo Meaux,
Wenn die Blockfrist am 04.04.2017 (6 Wochen vor Beginn des Krankengeldbezuges) begonnen hat und es sich als Haupterkrankung um die gleiche Erkrankung wie zuvor handelt, kannst du in der Tat nicht Mitte / Ende Mai den Höchstanspruch erreichen.

Aber es ist auch nicht so, dass unter allen Umständen am 04.04.2017 eine neue Blockfrist beginnt. Denn du warst ja schon vorher mit dieser Diagnose krank. Ziemlich wahrscheinlich ist, dass die Blockfrist komplett anders verläuft. Gut möglich ist auch, dass die Krankenkasse eine Blockfrist mitteilt, die dafür sorgt, dass du möglichst früh aussteuerst. Um das nachweisen zu können, brauchst du ggf. eine Übersicht über die AU Zeiten die der Kasse vorliegen, die du dann mit dem Aussteuerungsbescheid vergleichen kannst.

Was natürlich gar nicht geht, ist das Anrechnen von Akuterkrankungen.

Du kannst dich gerne zurückmelden, ggf. auch per Privatnachricht

Viele Grüße
D-S-E

Re: "dieselbe Krankheit"

Verfasst: 21.01.2020, 19:59
von Meaux
Hallo D-S-E,

lieben Dank dass du dir nochmal Zeit für mich genommen hast und nehmen würdest!
Ich habe morgen einen Termin bei meiner Therapeutin, die mich unterstützen möchte, besagte Unterlagen zu bekommen, denn die Sachbearbeiterin der KK hat am Telefon direkt auf Durchzug gestellt und gesagt, dass sie dafür noch mindestens diese, eher nächste Woche braucht um mir sagen zu können, wie lange ich Anspruch habe.
Ich werde also versuchen bis nächste Woche an diesen chronologischen Verlauf meiner angerechneten AU's zu kommen - die Sachbearbeiterin sagte selbst, dass nicht alle AU's mit einberechnet werden dürfen - und würde mich sehr gerne dann damit nochmal bei dir melden.
Nun ist aber die Frage: wie schreibt man denn hier eine PN? :)

Liebe Grüße
Meaux

Re: "dieselbe Krankheit"

Verfasst: 21.01.2020, 20:04
von D-S-E
Ganz oben auf der Seite Private Nachricht erstellen und dann den Nutzernamen eingeben. Aber vielleicht ist das ja auch noch für andere interessant.

Czauderna, könnte man Enkas und Meaux Fall in zwei Themen trennen?

Re: "dieselbe Krankheit"

Verfasst: 21.01.2020, 22:05
von Czauderna
Hallo D-S-E,
hab ich gemacht.
Gruss
Czauderna

Re: "dieselbe Krankheit"

Verfasst: 22.01.2020, 15:28
von Meaux
Hallo Czauderna,

ich hoffe das purzelt jetzt nicht voll aus der Reihe, aber du hattest doch zwischendurch gemeint, dass die Krankenkasse nicht aufgrund der normalen Gehaltsabrechnung das Krankengeld berechnet.
Ich habe heute meinen Bescheid bekommen und bin ehrlich gesagt ziemlich perplex.
Ich hatte den November als Berechnungsgrundlage für das Krankengeld genannt bekommen. Auf meiner Abrechnung waren das Brutto 1500 und Netto 1140 Euro. Keine Sonderzahlungen. Mein Krankentagegeld sind Brutto 28,11 und Netto 24,65 - macht bei einem 30 Tagessatz ein Monatsgeld von 739,50.
Ich hatte daraufhin bei der Krankenkasse angerufen, wieso das "so gering" ausgefallen ist, denn 90% vom Nettolohn (1140) machen für mich wie ich es drehe und wende einfach keine 834 Euro. Die Sachbearbeiterin war wie immer unglaublich pampig, und teilte mir mit, dass sie nur das an Infos elektronisch verarbeiten würden, was der alte AG übermittelt.

Kannst du dir darauf einen Reim machen? Ich blicke absolut nicht durch! Für mich ist das nur viel weniger Geld als das, was ich ausgerechnet hatte, mit oder ohne Sozialabgaben :( Ich weiß wirklich nicht wie die auf so einen geringen Wert kommen konnten?

Liebe Grüße
Meaux

Re: "dieselbe Krankheit"

Verfasst: 22.01.2020, 15:51
von Czauderna
Hallo,
rechnen wir mal nach -
Krankengeld beträgt gemäß § 47 SGB V - 70% des Regelentgeltes und maximal 90% vom Netto - ich gehe davon aus, dass du ein festes Monatsgehalt hattest.
Brutto 1500,00 € 70% = 1050,00 €
Netto 1140,00 € 90% = 1026,00 € : 30 = 34,20 € - davon gehen noch deine Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, das wären
insgesamt 15,08 % = 5,15 € - ergäbe ein Nettokrankengeld von 29,05 €.
Es fehlen also 4,40 €.
Ich rate dir, gegen die Höhe des Krankengeldes Widerspruch einzulegen und die Einsicht in die Berechnungsunterlagen (Verdienstbescheinigung) des Arbeitgebers zu fordern.
Auch wenn die Sachbearbeiterin patzig war, im Grundsatz hat sich recht - die Kasse kann sich nur daran halten was der Arbeitgeber meldet und es rechnet auch nicht mehr ein Mensch das Krankengeld aus, sondern der Kollege bzw. die Kollegin Computer machts, jedenfalls bei den meisten Kassen.
Gruss
Czauderna

Re: "dieselbe Krankheit"

Verfasst: 22.01.2020, 16:29
von Meaux
Hallo Czauderna,

na klar, das mit dem Computer glaube ich auch also das werfe ich der Sachbearbeiterin natürlich nicht vor, dass das irgendein Böswille war.
Ich habe jetzt erstmal eine Email an die Personalabteilung meiner alten Firma geschrieben, dass die doch mal bitte prüfen sollen, wo da der Fehler liegt. Lege ich trotzdem Widerspruch ein?
Die Sachbearbeiterin der KK meinte nämlich, dass mir die Daten reichen müssen, die da auf dem Bescheid stehen und was sie mir telefonisch sagte, könne ich mir ja aufschreiben, das stimme schon alles so, es gäbe keine Unterlagen, das würde alles elektronisch laufen :(

Mache ich den Widerspruch und das Einfordern der Einsicht in die Unterlagen separat, oder kann das auf ein Schreiben?

Liebe Grüße
Meaux

Ps: Relativ zu Anfang des Threads hatte ich mal erwähnt, dass ich einen Stundenlöhnervertrag hatte. Mir wurde von der Krankenkasse gesagt, dass deshalb einfach das letzte voll ausgezahlte Gehalt zum berechnen genommen wird. Da ich im Dezember schon länger krank war, haben sie den November genommen. Ich weiß nun nicht, Inwiefern das jetzt einen Unterschied zum Festgehalt macht?!

Re: "dieselbe Krankheit"

Verfasst: 22.01.2020, 19:38
von Czauderna
Hallo,
die Berechnungsformel für Krankengeld bei Stundenlohn ist hier ganz gut erklärt - https://sozialversicherung-kompetent.de ... hnung.html
Die Aussage, was dir zu genügen hat , ist meiner Meinung nach eine Frechheit.
Ja, du kannst alles in einem Schreiben unterbringen.
Gruss
Czauderna

Re: "dieselbe Krankheit"

Verfasst: 22.01.2020, 20:15
von Meaux
Hallo Czauderna,

ich habe es eben mal mit der Formel durchgerechnet, welche du hier vorgeschlagen hast.

Diese wäre in meinem Fall wie folgt:
(1500 x 24) / (125 x 7) was tatsächlich besagte 28 Euro ungrade Brutto ergibt. 24 war meine vorgegebene wöchentliche Arbeitszeit, 125 das, was ich im November tatsächlich geleistet habe.
Ich hatte nur tatsächlich nicht mit einem so geringen Krankengeldsatz gerechnet, da man ja immer von den 70% Brutto / 90% Netto ausgeht.. und da liege ich ja schon irgendwie bedeutend drunter :(

Ein Widerspruch würde dann wohl wenig Sinn machen, oder? Auch wenn ich dann die Aussage der SB nicht verstehe, dass der AG jeweils knapp 100 Euro weniger an Gehalt abgegeben hätte.

Liebe Grüße
Meaux