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Ablehnung Rehaantrag durch DRV. Wie nun weiter verfahren?

Verfasst: 14.01.2020, 16:34
von Bismarck52
Hallo,
ich bin seit November 2018 AU. Meine Krankenkasse hat mir Unterlagen geschickt, um einen Rehaantrag bei der Rentenkasse zu stellen (siehe diesen Thread hier ). Die Unterlagen habe ich ausgefüllt, um eine ambulante Reha gebeten (also eine tägliche, aber nicht stationär über Nacht aufgenommen) und der Krankenkasse kurz vor Ablauf der 10 Wochen Frist geschickt. Von der Rentenkasse habe ich nun eine Ablehnung bekommen:

Begründung:
Leistungen zur medizinischen Reha können erbracht werden, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach $10 SGB VI sind die persönl. Voraussetzungen erfüllt, wenn
- hier werden nun Abs. 1, Punkt 1 und Punkt 2a sowie Punkt 2b aufgezählt.
Diese Voraussetzungen sind bei Ihnen nicht erfüllt.
Nach unseren Feststellungen ist eine Leistung zur med. Reha durch uns nicht erforderlich.
Nach den vorliegenden med. Unterlagen liegen folgende Krankheiten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen vor:
- hier erfolgt eine Aufzählung
Dann erfolgt in einem Hinweis, dass sie eine Fortsetzung der ambulanten fachärztlichen Behandlung empfehlen und es für erforderlich halten mit meinen Arzt oder der Krankenkasse zu sprechen.


Wie soll ich nun Verfahren? Krankenkasse anrufen oder haben die diese Info schon? Ich will keine Verfahrensfehler machen.
Können die mich nun einfach Gesund schreiben und ich verliere das Krankengeld?
Da sicherlich früher oder später diese Frage kommt: Ich sehe nicht, dass ich nach dem Ende des Krankengeldbezugs wieder Arbeitsfähig bin, sondern wahrscheinlich wird es auf eine (befristete) Erwirbminderungsrente hinauslaufen.

Re: Ablehnung Rehaantrag durch DRV. Wie nun weiter verfahren?

Verfasst: 14.01.2020, 20:53
von Czauderna
Hallo,
nun, es ist alle ordnungsgemäß gelaufen , du hast den Antrag fristgerecht gestellt und die Rentenversicherung hat abgelehnt und das mit entsprechender Begründung. Die Kasse wird von der Ablehnung durch die Rentenversicherung direkt erfahren und wird nun überlegen, was nun zu tun ist von ihrer Seite aus.
Krankengeld verweigern kann sie nicht. Sie hat nun, meiner Meinung nach, drei Möglichkeiten.
1. Zweifel an deiner weiteren Arbeitsunfähigkeit - Einschaltung MDK
2. Bewilligung einer Reha mit dem Kostenträger Krankenkasse
3. Sie wird nichts tun und den Fall weiter laufen lassen
Gruss
Czauderna
PS: Die Rentenversicherung hat übrigens nicht den Eindruck, dass du eine Rente erhalten solltest, sonst hätte sie den Reha-Antrag als Rentenantrag gewertet.

Re: Ablehnung Rehaantrag durch DRV. Wie nun weiter verfahren?

Verfasst: 14.01.2020, 22:33
von D-S-E
Hallo,

wenn noch genug Zeit bis zum Leistungsende wäre, könnte die Krankenkasse auch das Ablehnungsgutachten der Rentenversicherung anfordern und einen Überprüfungsantrag stellen. Das führt gelegentlich dazu, dass die Rentenversicherung doch noch eine Reha bewilligt.

Viele Grüße
D-S-E

Re: Ablehnung Rehaantrag durch DRV. Wie nun weiter verfahren?

Verfasst: 15.01.2020, 09:39
von Bismarck52
Aber komisch ist es doch schon, oder? Die Krankenkasse ist der Meinung, ich brauche eine Reha und die Rentenkasse sagt nein?

Czauderna hat geschrieben:
14.01.2020, 20:53
Die Kasse wird von der Ablehnung durch die Rentenversicherung direkt erfahren und wird nun überlegen, was nun zu tun ist von ihrer Seite aus.
Das heißt also, ich muss nicht tätig werden? Widerspruch ggü. der Rentenkasse oder so?

D-S-E hat geschrieben:
14.01.2020, 22:33
wenn noch genug Zeit bis zum Leistungsende wäre, könnte die Krankenkasse auch das Ablehnungsgutachten der Rentenversicherung anfordern und einen Überprüfungsantrag stellen. Das führt gelegentlich dazu, dass die Rentenversicherung doch noch eine Reha bewilligt.
Muss ich die Krankenkasse darauf aufmerksam machen oder kann ich das sogar einfordern?
Kann ich dieses Ablehnungsgutachten auch anfordern?

Re: Ablehnung Rehaantrag durch DRV. Wie nun weiter verfahren?

Verfasst: 15.01.2020, 11:32
von Czauderna
Hallo,
nun, die Krankenkasse hat sich bei ihrer "Meinung" auf das Gutachten des MDK gestützt, also nicht aus eigener Überzeugung gehandelt.
Sie hat dir zwar mit der Aufforderung wahrscheinlich auch dein Dispositionsrecht eingeschränkt, aber ich glaube nicht, dass da drinnen steht, dass du bei einer eventuellen Ablehnung durch die Rentenversicherung unaufgefordert und sofort Widerspruch einlegen musst. Auch das ,was D-S-E noch sehr gut angemerkt hat, ist eine Möglichkeit, die der Kasse offen steht, aber da muss die Kasse tätig werden und nicht du selbst.
Also von daher bleibe ich dabei, abwarten, was die Kasse macht. Natürlich kannst du, wenn du daran starkes Interesse hast auch mit der Kasse jetzt schon Kontakte aufnehmen und die Sache besprechen.
Gruss
Czauderna