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Fragebogen Barmer zum Krankengeld

Verfasst: 05.05.2020, 11:24
von Haider5000
Hallo, bin seit dem 06.03.2020 krank. Krankengeldbezug seit 17.04. Am 30.04. Post von der Barmer bekommen.
Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit mit dem MDK. Und einen Fragebogen den ich ausfüllen soll.
Warum nicht Arbeitsfähig, Planung weitere Behandlung usw.
Muss man das Ausfüllen oder soll man lieber die Bearbeiterin anrufen? Was wollen die von mir?

Re: Fragebogen Barmer zum Krankengeld

Verfasst: 05.05.2020, 14:34
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
Die Sache ist klar, die Kasse will deine Arbeitsunfähigkeit überprüfen und diese Überprüfung wird sehr wahrscheinlich unter Einschaltung des MDK erfolgen. Als Unterlagen für den MDK dienen die aktuellen ärztlichen Befundberichte deiner behandelnden Ärzte oder des Arztes/Ärztin, die allerdings nicht an die Kasse gehen sollten, sondern direkt an den MDK, wenn er diese haben will.
Der Kasse selbst steht offiziell nur die "Arztanfrage" zur Verfügung, die der Kasse von den behandelnden Ärzten auf Anforderung ausgefüllt werden müssen. Fragebogen für die Versicherten sind eine Erfindung diverser Krankenkassen, von einer Ausfüllungspflicht ist bisher nichts bekannt, d.h. du musst diesen Fragebogen nicht ausfüllen, wenn du es nicht willst. Wenn du die Kasse anrufst, wird man dir hoffentlich das Gleiche sagen, kann aber auch sein, dass man dir sagt, dass du ausfüllen musst.
Was passiert, wenn du nicht ausfüllst ?
Dann wird die Kasse den MDK auch einschalten und der wird entsprechend nach Aktenlage entscheiden (in der heutigen Zeit wegen Corona, wird der MDK auf eine persönliche Vorstellung verzichten) und wenn der MDK nichts Aktuelles hat, dann wird er nach Erfahrung und Diagnosenschlüssel urteilen - Ergebnis könnte dann die Arbeitsfähigkeit sein, könnte.
Gruss
Czauderna

Re: Fragebogen Barmer zum Krankengeld

Verfasst: 05.05.2020, 14:39
von D-S-E
Hallo Haider5000,

handelt es sich dabei um einen Fragebogen, der mit einem speziellen Rückumschlag direkt an den MDK zurückgeschickt werden soll? Dann ist es völlig unstrittig, dass diese beantwortet werden muss (Mitwirkungspflicht).

Sollte es sich um einen Fragebogen nur für die Kasse handeln, kann man darüber streiten, wobei ich der Auffassung bin, dass du auch diesen Fragebogen beantworten solltest, wenn du nichts zu verbergen hast.

Was möchte die Kasse von dir?

Aufgabe der Krankenkasse ist es, sicherzustellen, dass eine Behandlung erfolgt, die zu einem möglichst kurzen Krankengeldbezug führt. Kannst du eine plausible Behandlung angeben, dürfte dir kein Ärger ins Haus stehen.

Zudem prüft die Kasse/der MDK natürlich auch, ob die Voraussetzungen von Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Nicht jede Krankheit, die behandelt wird, macht arbeitsunfähig. Hierbei kommt es auch auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes an.

Bei Arbeitsplatzproblemen ist der Kasse besonders wichtig, dass an der Lösung des Problems gearbeitet wird und ein Ziel erkennbar ist (zurück an den Arbeitsplatz?).

Vielleicht helfen dir diese Hinweise, wenn du die Anfrage der Kasse beantwortest.

Gute Besserung.

Viele Grüße
D-S-E