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Blockfristen: Wird eine Reha zu Beginn der AU dazu gezählt?

Verfasst: 30.06.2020, 07:01
von Anna60
Guten Morgen zusammen,

Meine Krankenkasse hat mir gesten mitgeteilt, dass mein Krankengeldbezug am 22.08.2020 endet, da Vorerkrankungszeiten während der letzten drei Jahre hinzugezählt werden und zwar:
02.01.2018-26.04.2018 und 06.03.2019-12.04.2019
Ich bin seit 19.09.2019 arbeitsunfähig, es handelt sich um Krankheiten aus dem Diagnoseschlüsselbereich F.xx

Das allererste Mal war ich wegen dieser Diagnosen während einer Reha arbeitsunfähig und zwar vom
29.10.2008-10.12.2008. Danach AU und Wiedereingliederung vom 11.12.2008-31.03.2010.

Es folgten im Laufe der Jahre mehrere Fehlzeiten deswegen.

Eigentlich wollte ich Mitte August mit der Wiedereingliederung beginnen. Das würde dann zeitlich nicht mehr funktionieren, wenn mein Krankengeldbezug am 22.08.endet. Ich hoffe, dass ich den Beginn der Wiedereingliederung vorziehen kann, was in Corona-Zeiten eine Herausforderung ist.

Meine Fragen:
wäre der 29.10.2008 (Beginn der Reha) dann der Beginn der ersten Blockfrist?
In einer von der Krankenkasse angeforderten AU-Aufstellung sind diese Reha-Zeiten nicht mit aufgeführt, zählen aber doch zur Bezugsdauer des Krankengeldes dazu?

Hätte mich die Krankenkasse nicht 3 Monate vor Ablauf des Krankengeldbezuges darüber informieren müssen?

Zählen wirklich alle verschiedenen F-Diagnosen zur Bestimmung der Blockfrsiten dazu?

Herzlichen Dank schonmal für eure Antworten.

Lieben Gruß
Anna60

Re: Blockfristen: Wird eine Reha zu Beginn der AU dazu gezählt?

Verfasst: 30.06.2020, 07:02
von Anna60
Sorry Tippfehler.
Ich bin seit 19.07.2019 arbeitsunfähig.

Re: Blockfristen: Wird eine Reha zu Beginn der AU dazu gezählt?

Verfasst: 30.06.2020, 13:33
von Czauderna
Hallo,
ja, wenn während einer Reha durch den Rentenversicherungsträger Übergangsgeld gezahlt wird oder auch vom Arbeitgeber Entgeltfortzahlung geleistet wird, dann ruht während dieser Zeit zwar der Krankengeldanspruch, aber diese Ruhenszeit wird auf die Blockfrist angerechnet.
Normalerweise ist es tatsächlich so, dass die Krankenkasse "rechtzeitig" vor Erreichen des Leistungsendes die Versicherten davon in Kenntnis setzt, ob das jetzt immer und überall drei Monate sind, das weiß ich nicht, bei uns war es so, dass wir vom "Kollegen" Computer am 480 Tag der maßgebenden Blockfrist daran erinnert wurde, das Leistungsende (546 Tage) zu errechnen und dem Versicherten mitzuteilen.
Gruss
Czauderna

Re: Blockfristen: Wird eine Reha zu Beginn der AU dazu gezählt?

Verfasst: 30.06.2020, 15:34
von broemmel
Es werden aber nur Zeiten angerechnet mit Diagnosen die im ursächlichen Zusammenhang stehen

Re: Blockfristen: Wird eine Reha zu Beginn der AU dazu gezählt?

Verfasst: 12.07.2020, 10:03
von Anna60
Guten Morgen
und sorry, dass ich jetzt erst antworte. Die letzten 2 Wochen waren sehr turbulent.
Vielen Dank für eure Antworten. Die von der Krankenkasse gesetzte Blockfrist wird wohl so passen.
Jedenfalls ist mein Arzt der Meinung.

Viele Grüße
Anna60