Blockfristen: Wird eine Reha zu Beginn der AU dazu gezählt?
Verfasst: 30.06.2020, 07:01
Guten Morgen zusammen,
Meine Krankenkasse hat mir gesten mitgeteilt, dass mein Krankengeldbezug am 22.08.2020 endet, da Vorerkrankungszeiten während der letzten drei Jahre hinzugezählt werden und zwar:
02.01.2018-26.04.2018 und 06.03.2019-12.04.2019
Ich bin seit 19.09.2019 arbeitsunfähig, es handelt sich um Krankheiten aus dem Diagnoseschlüsselbereich F.xx
Das allererste Mal war ich wegen dieser Diagnosen während einer Reha arbeitsunfähig und zwar vom
29.10.2008-10.12.2008. Danach AU und Wiedereingliederung vom 11.12.2008-31.03.2010.
Es folgten im Laufe der Jahre mehrere Fehlzeiten deswegen.
Eigentlich wollte ich Mitte August mit der Wiedereingliederung beginnen. Das würde dann zeitlich nicht mehr funktionieren, wenn mein Krankengeldbezug am 22.08.endet. Ich hoffe, dass ich den Beginn der Wiedereingliederung vorziehen kann, was in Corona-Zeiten eine Herausforderung ist.
Meine Fragen:
wäre der 29.10.2008 (Beginn der Reha) dann der Beginn der ersten Blockfrist?
In einer von der Krankenkasse angeforderten AU-Aufstellung sind diese Reha-Zeiten nicht mit aufgeführt, zählen aber doch zur Bezugsdauer des Krankengeldes dazu?
Hätte mich die Krankenkasse nicht 3 Monate vor Ablauf des Krankengeldbezuges darüber informieren müssen?
Zählen wirklich alle verschiedenen F-Diagnosen zur Bestimmung der Blockfrsiten dazu?
Herzlichen Dank schonmal für eure Antworten.
Lieben Gruß
Anna60
Meine Krankenkasse hat mir gesten mitgeteilt, dass mein Krankengeldbezug am 22.08.2020 endet, da Vorerkrankungszeiten während der letzten drei Jahre hinzugezählt werden und zwar:
02.01.2018-26.04.2018 und 06.03.2019-12.04.2019
Ich bin seit 19.09.2019 arbeitsunfähig, es handelt sich um Krankheiten aus dem Diagnoseschlüsselbereich F.xx
Das allererste Mal war ich wegen dieser Diagnosen während einer Reha arbeitsunfähig und zwar vom
29.10.2008-10.12.2008. Danach AU und Wiedereingliederung vom 11.12.2008-31.03.2010.
Es folgten im Laufe der Jahre mehrere Fehlzeiten deswegen.
Eigentlich wollte ich Mitte August mit der Wiedereingliederung beginnen. Das würde dann zeitlich nicht mehr funktionieren, wenn mein Krankengeldbezug am 22.08.endet. Ich hoffe, dass ich den Beginn der Wiedereingliederung vorziehen kann, was in Corona-Zeiten eine Herausforderung ist.
Meine Fragen:
wäre der 29.10.2008 (Beginn der Reha) dann der Beginn der ersten Blockfrist?
In einer von der Krankenkasse angeforderten AU-Aufstellung sind diese Reha-Zeiten nicht mit aufgeführt, zählen aber doch zur Bezugsdauer des Krankengeldes dazu?
Hätte mich die Krankenkasse nicht 3 Monate vor Ablauf des Krankengeldbezuges darüber informieren müssen?
Zählen wirklich alle verschiedenen F-Diagnosen zur Bestimmung der Blockfrsiten dazu?
Herzlichen Dank schonmal für eure Antworten.
Lieben Gruß
Anna60