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Krankenversicherung zwischen Aussteuerungsdatum und Entscheidung über ALG1

Verfasst: 12.07.2020, 10:16
von Anna60
Guten Morgen zusammen,

mein Krankengeldbezug endet im August, das habe ich Ende Juni erfahren.
Mein Arbeitgeber hat meine gewünschte Wiedereingliederung mittlerweile abgelehnt.

Das bedeutet, dass ich während des Krankengeldbezuges keine Wiedereingliederung mehr absolvieren kann.

Nun werde ich wohl einen Antrag auf ALG1 stellen müssen. Die Arbeitsagentur schickt mir den Antrag per Post zu, weil ein Onlineantrag so nicht funktioniert, da das Arbeitsverhältnis ja nicht endet. Das dauert auch alles ein paar Tage.

Wie bin ich denn weiter krankenversichert, wenn bis zur Aussteuerung noch kein Bescheid der Arbeitsagentur vorliegt?
Eine Familienversicherung greift nicht.

Vielen Dank für eure Antworten.

LG Anna60

Re: Krankenversicherung zwischen Aussteuerungsdatum und Entscheidung über ALG1

Verfasst: 12.07.2020, 11:16
von D-S-E
Hallo Anna,

wenn die Agentur für Arbeit dir Arbeitslosengeld nach dem Ende des Krankengeldes bewilligt, dann wird es auch rückwirkend ab dem ersten Tag nach der Aussteuerung gezahlt. Dementsprechend wirst du auch ab dem ersten Tag nach Aussteuerung über die Agentur für Arbeit versichert. Und sollte daran irgendetwas schief gehen, meldet sich die Krankenkasse wegen der Versicherung in jedem Fall bei dir. Du brauchst dir keine Sorgen machen, nicht versichert zu sein. Die Gesetze, die in den letzten Jahren gekommen sind, garantieren, dass man versichert ist oder wird.

Du brauchst dir auch keine Sorgen machen, dass du nicht mehr zum Arzt gehen kannst, weil die Agentur für Arbeit dich vielleicht noch nicht angemeldet hat. So etwas ist Alltag! Bei einem Arbeitgeberwechsel vergehen auch immer mehrere Wochen, bis die Anmeldung des Arbeitgebers vorliegt. Wenn dann jedes Mal die Karte gesperrt würde, hätte die Krankenkasse ein gewaltiges Problem.

Viele Grüße
D-S-E

Re: Krankenversicherung zwischen Aussteuerungsdatum und Entscheidung über ALG1

Verfasst: 12.07.2020, 11:41
von Anna60
Hallo D-S-E,

vielen Dank für deine Antwort. Das ist schon mal eine Sorge weniger.
Da fällt mir ein Stein vom Herzen.

Viele Grüße
Anna60

Re: Krankenversicherung zwischen Aussteuerungsdatum und Entscheidung über ALG1

Verfasst: 22.07.2020, 16:51
von Carlo62
Guten Tag, ich habe eine frage,
Ich bin 58 Jahre Alt, und ich habe 11 Jahre lang als Gas-Wasser Installateur
Gearbeitet, ich bin wegen Gesundheitszustand Probleme seit 78 Wochen krank
Arbeitsunfähig, inzwischen habe ich eine Reha gemacht, und ich würde entlassen als
Arbeitsunfähig , ich kann meine alt arbeiten nicht mehr üben, meine Krankengeld beenden am 23/08/20 , meine Frage ist, wie soll ich mich behandeln? Weil ich habe noch 40 Tage Alte Urlaub? Soll ich erst die Urlaubstage machen, und danach zu. Arbeitsamt gehen? Oder was soll ich machen? Bitte Sie um eine Antwort danke

Re: Krankenversicherung zwischen Aussteuerungsdatum und Entscheidung über ALG1

Verfasst: 22.07.2020, 18:49
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
Das ist eine Frage, die nichts mehr mit der Krankenversicherung und dem Krankengeld selbst zu tun hat. Hier wäre ein Experte in Sachen Arbeitslosengeld-1 oder Arbeitsrechts der passende Ansprechpartner bzw. die passende Ansprechpartnerin, aber vielleicht hast du Glück und einer unserer Experten kann auch hier etwas helfen.
Gruss
Czauderna

Re: Krankenversicherung zwischen Aussteuerungsdatum und Entscheidung über ALG1

Verfasst: 02.08.2020, 16:29
von Targot
Hallo Anna,

ich versuche mich mal: Eine Urlaubsabgeltung führt zum Ruhen des Arbeitslosengeldes für einen Zeitraum, der sich an das Ende des Arbeitsverhältnisses anschließt und der Dauer des abgegoltenen Urlaubs entspricht, § 157 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung.

Somit ist es genaugenommen wurscht, ob du erst Urlaub nimmst und dann ALG, oder sofort ALG wobei dann im Falle einer Urlaubsabgeltung hier dann das ALG ruht. Letztendlich möchte ich dir aus meiner Perspektive empfehlen, nach dem Ablauf des KG-Bezuges erst den Urlaub zu nehmen und anschließend das ALG, da so die 40 Tage Resturlaub nicht auf die Höchstbezugsdauer ALG angerechnet werden können.

Bei Fragen, einfach antickern.

Gruß Targot