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Entsteht durch ALG1 Bezug wieder Anspruch auf Krankengeld ?

Verfasst: 09.09.2020, 09:57
von leonardo
Guten Tag,

ich frage hier für eine Bekannte.
Sie ist 100% schwerbehindert, Erwerbsminderungsrentenverfahren bei der DRV läuft seit über 2 Jahre, sie hat keinen Arbeitgeber mehr.
Nach Aussteuerung aus dem Krankengeld bekam sie nahtlos 18 Monate ALG1.
Das ALG1 Geld endet nun diesen Monat und sie ist weiterhin ohne Unterbrechung aufgrund der selben Krankheit krank geschrieben.
Die letzte Blockfrist endete letzten Monat.

Hat sie aufgrund des ALG1 Bezuges jetzt wieder Anspruch auf Krankengeld aufgrund ihrer Erkrankung ?
Wenn, dann wie lange ?
Muß sie dieses erneut bei ihrer Krankenkasse anzeigen ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe !
Leonardo

Re: Entsteht durch ALG1 Bezug wieder Anspruch auf Krankengeld ?

Verfasst: 09.09.2020, 11:54
von Czauderna
Hallo,
ein grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld besteht, wenn die Arbeitsunfähigkeit während des ALG-1 Bezug erfolgte. Endet der Anspruch auf ALG-1 während der Krankengeldbezugszeit dann verlängert sich die Mitgliedschaft und damit auch der Krankengeldanspruch um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit maximal bis zum Leistungsende.
Allerdings, wenn vorher bereits ein Leistungsende eingetreten ist, dann ist es wichtig, wann die entsprechende Blockfrist endete
Ein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen der gleichen Erkrankung besteht nur dann ab Beginn der neuen Blockfrist, wenn seit dem Leistungsende (letzter Tag des Krankengeldbezugs) mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung bestanden hat. Die sechs Monate müssen nicht am Stück vorhanden sein.
So, wie geschildert kann demnach die Frage so nicht mit "ja" oder "nein" beantwortet werden, dazu werden benötigt
!. Tag des Leistungsablaufs
2. Ende der Blockfrist
3. Ende des ALG-1 Anspruchs
4. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit seit dem Leistungsablauf

Gruss
Czauderna

Re: Entsteht durch ALG1 Bezug wieder Anspruch auf Krankengeld ?

Verfasst: 09.09.2020, 18:11
von D-S-E
Hallo,

für mich klingt das sehr deutlich nach "Kein Anspruch".

Wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung gestanden hast, und das ist nicht der Fall bei fortlaufender AU, können die 6 Monate, die Czauderna angesprochen hat, nicht erfüllt sein. Stichtwort: Nahtlosigkeitsregelung. Nur, weil die AfA gezahlt hat, hat man dem Arbeitsmarkt noch lange nicht zu Verfügung gestanden. Und somit besteht auch kein Krankengeldanspruch in einer neuen Blockfrist.

In diesem Fall sollte ggf. ALG2 beantragt werden.

Viele Grüße
D-S-E

Re: Entsteht durch ALG1 Bezug wieder Anspruch auf Krankengeld ?

Verfasst: 09.09.2020, 19:59
von leonardo
Ich muß da meine Bekannte noch mal fragen, nach den genauen Zeiten.

Jedenfalls ist das Ganze komisch.
Sie mußte gegenüber der AfA mehrfach schriftlich bestätigen, dass sie sich mit ihrem Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt.
Also demnach, hat sie sich trotz Nahtlosigkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen.
Das nicht nur 6 Monate, sondern bei ihr sogar 18 Monate.

Wenn die AfA keinen Arbeitsplatz für ihr Restleistungsvermögen findet, da kann sie dann nichts dazu.
Daher denke ich, dass sie eigentlich wieder Anspruch auf Krankengeld haben müßte.

Re: Entsteht durch ALG1 Bezug wieder Anspruch auf Krankengeld ?

Verfasst: 10.09.2020, 18:36
von D-S-E
Da haben die Fallmanager der Agentur für Arbeit ganze Arbeit geleistet. Diese Bestätigung hätte nicht unterschrieben werden müssen, um Arbeitslosengeld zu erhalten.

Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit wird die Krankenkasse dennoch eher keinen neuen Krankengeldanspruch anerkennen.

Re: Entsteht durch ALG1 Bezug wieder Anspruch auf Krankengeld ?

Verfasst: 11.09.2020, 08:50
von leonardo
Guten Morgen,

ich habe nun die genauen Daten, sie weichen von den oben benannten etwas ab, hatte es nicht genau im Kopf.

27.12.2017 Krankmeldung im Arbeitsverhältnis.
31.12.2017 Ende des Arbeitsverhältnisses.
03.10.2018 Aufforderung durch die Krankenkasse einen Erwerbsminderungsrenten-Antrag bei der DRV zu stellen.
08.01.2019 Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV gestellt und Krankenkasse informiert.
03.06.2019 Ausgesteuert bei der Krankenkasse.
04.06.2019 Nahtlos nach amtsärztlicher Begutachtung §145 SGB III AfA mit dem Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt.
01.09.2020 Ende der alten Blockfrist
02.11.2020 endet der Anspruch auf ALG 1

Unterbrechungslos seit 27.12.2017 aufgrund der gleichen Krankheit krank geschrieben.
Schwebendes Erwerbsminderungsrentenverfahren bei der DRV seit 08.01.2019, nunmehr fast 2 Jahre.

Die Frage ist, hat sie aufgrund dessen dass sie sich für ca. 18 Monate bei der AfA mit ihrem Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt hat erneuten Anspruch auf Krankengeld.

Vielen Dank für Hilfe !

Re: Entsteht durch ALG1 Bezug wieder Anspruch auf Krankengeld ?

Verfasst: 11.09.2020, 10:20
von Czauderna
Hallo,
Unterbrechungslos seit 27.12.2017 aufgrund der gleichen Krankheit krank geschrieben.

Nach meiner Auffassung hat sie keinen neuen Anspruch, weil eben die bereits erwähnten sechs Monate nicht erfüllt sind.
Gruss
Czauderna

Re: Entsteht durch ALG1 Bezug wieder Anspruch auf Krankengeld ?

Verfasst: 11.09.2020, 21:32
von D-S-E
Hallo,

der Krankenkasse wird es schlicht egal sein, was bei der Agentur für Arbeit in Sachen Restleistungsvermögen unterschrieben wurde.

Es bestand Arbeutsunfähigkeit - Punkt aus. Die 6 Monate sind nicht erfüllt. Es besteht kein neuer Anspruch auf Krankengeld.

Das sind im Übrigen Bauernfängertricks, die den Krankenkassen bekannt sind. Selbst wenn während des ALG1-Bezugs keine AU ausgestellt wurde: Die Krankenkasse kann ggf. nachweisen, dass die bisherige Krankheit weiter AU ausgelöst hätte, auch nach der Aussteuerung.

Bei uns würde in so einem Fall niemals Krankengeld anerkannt.

Viele Grüße
D-S-E