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Vorerst kein Krankengeld?

Verfasst: 16.10.2020, 14:22
von Luna66
Aus der Reha wurde ich mit einer neuen Diagnose entlassen und Arbeitsunfähig für 4 Wochen. Das alte Krankengeld wäre am 20.10.2020 ausgelaufen. Heute erhielt ich von der KK den Brief, dass der MDK mit der Begutachtung beauftragt wurde und ich die Einwilligung für den Rehabericht unterschreiben soll.

Meine Fragen:
Bekomme ich, bis die Begutachtung abgeschlossen ist, vorerst kein KG mehr?

Wenn ich in den Widerspruch gehe, wie lange dauert sowas? Und bekomme ich bis zur Entscheidung, ebenfalls kein KG mehr?
Eine andere Möglichkeit gibt es wohl nicht?
Wo könnte man bis zur Entscheidung Geld beantragen?

Re: Vorerst kein Krankengeld?

Verfasst: 16.10.2020, 15:23
von Czauderna
Hallo,
du wurdest arbeitsunfähig aus der Reha entlassen, d.h. ab den Folgetag muss die Krankenasse (wieder) Krankengeld zahlen.
Bei der Entlassungsdiagnose handelt es sich um eine Neuerkrankung, d.h. diese Erkrankung ist hinzugetreten, verlängert aber nicht den Krankengeldanspruch insgesamt.
Was heißt, das alte Krankengeld wäre am 20.10.2020 ausgelaufen - war so lange die Folgebescheinigung ausgestellt oder hätte der Krankengeldanspruch insgesamt geendet, weil die 78 Wochen bereits ausgeschöpft sind ?
Wann wurde ggf. diese Bescheinigung bis 20.10.2020 ausgestellt ?.
Um konkret auf deine Frage zu antworten - nein, die Kasse kann hier natürlich nicht die Krankengeldzahlung mit dem 20.10. 2020 einstellen bis das Gutachten vorliegt. Wie hier weiter zu verfahren wäre kann etwas genauer etwas nach Beantwortung der oben gestellten Frage erfolgen.
Gruss
Czauderna

Re: Vorerst kein Krankengeld?

Verfasst: 16.10.2020, 18:31
von D-S-E
Hallo Luna,

auch wenn der Kollege dir schon geantwortet hat 8)
Auch von mir kurz zwei Fragen dazu:
Du bist nicht ausgesteuert (78 Wochen KRG vorbei), oder? Sieht anhand deiner vorherigen Beiträge nicht so aus.
Und das mit der Neudiagnose: Meinst du das so:

Z.B. ab Mai 2020 AU wegen Rücken, im September in Reha, am lezten Tag der Reha AU entlassen, dann aber auf der AU noch am gleichen Tag der Entlassung z.B. eine F-Diagnose?

Die Einwilligung für den Rehabericht musst du nicht erteilen, schadet aber auch nicht, weil der Rehabericht ja wohl deine AU bestätigen wird...?

Ich glaube, du musst unsere Fragen beantworten, bevor man wirklich was sagen kann. :)

Viele Grüße
D-S-E

Re: Vorerst kein Krankengeld?

Verfasst: 16.10.2020, 19:22
von Luna66
Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten.
Seit dem 20.07.2019 war ich AU wegen Depressionen. Somit müsste ich am 20.10.2020 ausgesteuert sein. Nach der Reha hat mein Arzt aufgrund der neuen Diagnose ( vorher F jetzt M ) die AU als Erstbescheinung ab den 16.09.2020 erstellt. Von der KK habe ich also keine Bescheinigung für das AA erhalten. Heute kam halt der Brief das man den MDK eingeschaltet hat. Also müsste es doch um eine neue KG Zahlung von 78 Wochen gehen?

Re: Vorerst kein Krankengeld?

Verfasst: 16.10.2020, 20:07
von Czauderna
Luna66 hat geschrieben:
16.10.2020, 19:22
Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten.
Seit dem 20.07.2019 war ich AU wegen Depressionen. Somit müsste ich am 20.10.2020 ausgesteuert sein. Nach der Reha hat mein Arzt aufgrund der neuen Diagnose ( vorher F jetzt M ) die AU als Erstbescheinung ab den 16.09.2020 erstellt. Von der KK habe ich also keine Bescheinigung für das AA erhalten. Heute kam halt der Brief das man den MDK eingeschaltet hat. Also müsste es doch um eine neue KG Zahlung von 78 Wochen gehen?
Hallo,
so, wie geschildert hast du aber von der Kasse keinen Bescheid darüber erhalten, dass dein Krankengeldanspruch am 20.10.2020 erschöpft ist ?
Es gibt demnach auch eine Erstmeldung ab dem 16.09.2020 ( wann genau ausgestellt ?) mit einer neuen Diagnose, aber die Entlassung aus der Reha erfolgte (wann genau ?) arbeitsunfähig, aber auch mit der neuen Diagnose. Da kann ich verstehen, dass die Kasse da etwas stutzig geworden ist und den MDK einschaltet.
Würde wegen der alten Erkrankung über den Entlassungstag hin aus keine Arbeitsunfähigkeit mehr bestehen, die neue Arbeitsunfähigkeit aber erst ab dem Folgetag nach Entlassung beginnen lt. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, dann könnte die Kasse aus dem einen Fall zwei machen wollen oder aber es doch bei einem belassen und doch wegen der neuen Diagnose auf Hinzutritt entscheiden und dann wäre der 20.10.2020 doch das Ende dieses Falles,
was für Dich nicht so günstig wäre.
Gruss
Czauderna

Re: Vorerst kein Krankengeld?

Verfasst: 17.10.2020, 05:44
von Luna66
Aus der Reha wurde ich am 15.09.20 AU entlassen. Bin dann am 16.09.20 zum Arzt, legte den Kurzbericht der Reha vor. Daraufhin stellte der Arzt eine neue AU ( keine Folgebescheinigung!) Bis zum 08.10.20. Am 08.10.20 wieder beim Arzt, erneute AU bis 06.11.20. Diese bei der KK eingereicht und für die ersten 3 Wochen KG bekommen.

Eigentlich hätte ich mit einem Schreiben, das ich ausgesteuert, gerechnet. Jedoch kam dafür dieser Brief.

Im ausführlichen Rehabericht steht das ich mehr als 6 Stunden arbeiten kann ( was nicht der Fall ist, aber das ist eine andere Sache). Wird aus deiner Sicht der MDK mich für gesund halten? Macht ein Widerspruch sinn? Und arbeitslos kann ich mich nicht melden, da ja keine Bescheinigung von der KK vorliegt. Somit stehe ich wohl ohne Geld da!?

Re: Vorerst kein Krankengeld?

Verfasst: 17.10.2020, 09:30
von Czauderna
Hallo,
Wird aus deiner Sicht der MDK mich für gesund halten? Macht ein Widerspruch sinn? Und arbeitslos kann ich mich nicht melden, da ja keine Bescheinigung von der KK vorliegt. Somit stehe ich wohl ohne Geld da!?
also dann, der Reihe nach -
Du hast seit dem 16.09. für die genannten drei Wochen dein Krankengeld erhalten, da bedeutet, dass die Arbeitsunfähigkeitsdiagnose seitens der Kasse als hinzugetreten gilt, also kein neuer Anspruch auf 78 Wochen.
Gegen einen neuen Fall spräche ggf. dein Versicherungsverhältnis ab dem 16.09.2020
Das am 20.10. das Leistungsende eintritt, das hat die Kasse nicht bestätigt, dann wird es auch nicht stimmen, denn wenn es so wäre, würde die Kasse auf keinen Fall mehr den MDK einschalten.
Wenn der MDK auf Arbeitsfähigkeit erkennt, dann wird dem die Kasse mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit folgen und dir das Ende des Krankengelgeldbezugs schriftlich mitteilen, der muss aber dann in der Zukunft liegen.
Widerspruch kannst du natürlich einlegen, nur, wenn du das ohne ärztliche Hilfe machst, kannst du es (meiner Erfahrung nach) vergessen.
Also wenn die Kasse den Fall beendet, dann sofort damit zum Arzt und um eine medizinische Widerspruchsbegründung bitten.
Wenn kein Widerspruch eingelegt wird, dann gibt es auch eine entsprechende Bescheinigung von der Kasse zur Vorlage beim Arbeitsamt.
Meine Sicht der Dinge ist nicht maßgebend - ich kann dir nur sagen, dass es so kommen könnte, muss aber nicht.
Gruss
Czauderna

Re: Vorerst kein Krankengeld?

Verfasst: 21.10.2020, 17:35
von Luna66
Entschuldigung das ich mich erst jetzt für die tolle Antwort bedanken kann!
So ist das für mich sehr verständlich!

Heute erhielt ich von der KK eine förmliche Zustellung. Inhaltlich stand drin, wann meine Blockfrist endet und das ich KG jetzt bis zum 05.01.21 bekomme.

Heißt das jetzt für mich, dass unabhängig von der Begutachtung durch den MDK, das KG auf jeden Fall bis zum 05.01.21 gezahlt wird? Oder kann dieser Termin durch ein negatives Gutachten auch aufgehoben werden?

Nochmals vielen lieben Dank für Deine Antwort

Re: Vorerst kein Krankengeld?

Verfasst: 21.10.2020, 17:48
von Czauderna
Luna66 hat geschrieben:
21.10.2020, 17:35
Entschuldigung das ich mich erst jetzt für die tolle Antwort bedanken kann!
So ist das für mich sehr verständlich!

Heute erhielt ich von der KK eine förmliche Zustellung. Inhaltlich stand drin, wann meine Blockfrist endet und das ich KG jetzt bis zum 05.01.21 bekomme.

Heißt das jetzt für mich, dass unabhängig von der Begutachtung durch den MDK, das KG auf jeden Fall bis zum 05.01.21 gezahlt wird? Oder kann dieser Termin durch ein negatives Gutachten auch aufgehoben werden?

Nochmals vielen lieben Dank für Deine Antwort
Hallo,
wenn die Arbeitsunfähigkeit durchgehend weiterbestehen wird, dann bekommst Du bis zum 05.01.2021 Krankengeld ( Gesamtanspruch78 Wochen). Wenn nun der MDK aber beurteilt, dass Deine Arbeitsunfähigkeit nicht mehr als gegeben angesehen werden kann, dann beendet die Kasse Deinen Fall schon vorher. Das hat dann auch Auswirkungen auf das Datum 05.01.2021, das verschiebt sich dann nach hinten. In Deinem Schreiben von der Kasse sollte neben dem Datum auch der maßgebende 3-Jahreszeitraum aufgeführt sein (Blockfrist) - bei einem erneuten Eintritt verschiebt sich wie gesagt das Leistungsende nach hinten, maximal bis zum Ende dieses Zeitraums. Können die noch fehlenden Tage bis zu den 78 Wochen Gesamtanspruch dann nicht mehr erbracht werden, dann beginnt ein neuer 3-Jahreszeitraum mit erneut 78 Wochen Anspruch.
So kenne ich es noch aus meiner Praxis - sollte sich das in den letzten drei Jahren geändert haben, bitte ich, wie immer, die aktiven Experten sich zu Wort zu melden.
Gruss
Czauderna

Re: Vorerst kein Krankengeld?

Verfasst: 28.10.2020, 12:38
von georgeporter70
Czauderna hat geschrieben:
21.10.2020, 17:48
Luna66 hat geschrieben:
21.10.2020, 17:35
Entschuldigung das ich mich erst jetzt für die tolle Antwort bedanken kann!
So ist das hier für mich sehr verständlich!

Heute erhielt ich von der KK eine förmliche Zustellung. Inhaltlich stand drin, wann meine Blockfrist endet und das ich KG jetzt bis zum 05.01.21 bekomme.

Heißt das jetzt für mich, dass unabhängig von der Begutachtung durch den MDK, das KG auf jeden Fall bis zum 05.01.21 gezahlt wird? Oder kann dieser Termin durch ein negatives Gutachten auch aufgehoben werden?

Nochmals vielen lieben Dank für Deine Antwort
Hallo,
wenn die Arbeitsunfähigkeit durchgehend weiterbestehen wird, dann bekommst Du bis zum 05.01.2021 Krankengeld ( Gesamtanspruch78 Wochen). Wenn nun der MDK aber beurteilt, dass Deine Arbeitsunfähigkeit nicht mehr als gegeben angesehen werden kann, dann beendet die Kasse Deinen Fall schon vorher. Das hat dann auch Auswirkungen auf das Datum 05.01.2021, das verschiebt sich dann nach hinten. In Deinem Schreiben von der Kasse sollte neben dem Datum auch der maßgebende 3-Jahreszeitraum aufgeführt sein (Blockfrist) - bei einem erneuten Eintritt verschiebt sich wie gesagt das Leistungsende nach hinten, maximal bis zum Ende dieses Zeitraums. Können die noch fehlenden Tage bis zu den 78 Wochen Gesamtanspruch dann nicht mehr erbracht werden, dann beginnt ein neuer 3-Jahreszeitraum mit erneut 78 Wochen Anspruch.
So kenne ich es noch aus meiner Praxis - sollte sich das in den letzten drei Jahren geändert haben, bitte ich, wie immer, die aktiven Experten sich zu Wort zu melden.
Gruss
Czauderna
Also ist es im Endeffekt Ermessenssache wie schlimm die Depression ist bzw. die Diagnose? Wie soll man dies so einfach einschätzen können?

Re: Vorerst kein Krankengeld?

Verfasst: 28.10.2020, 12:44
von Czauderna
Hallo,
verstehe ich nicht so richtig - wessen Ermessen meinst du?
Gruss
Czauderna