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Bitte um kurze Hilfe ob es erneut Krankegeld gibt

Verfasst: 16.11.2020, 16:14
von PanikundAngst
Hallo zusammen ,

Ich bin etwas verwirrt und benötige kurze Hilfe ob ich es richtig berechnet habe .
zu aller erst einmal bitte ich um Entschuldigung wenn es wirr ist oder einige Tippfehler habe.

ich schreibe erstmal Chronologisch meine Krankenzeiten und dann was ich denke sind Blockfristen.
Da ich erneut Erkrankt bin aber dieses mal nicht meine HWS sondern LWS .
10.2014 - 03.2016 Krankengeld Bezüglich : Psoriasis , gesicherte erneute Erkrankung Rheuma und dann in 2015 HWS Operation Nr. 1
03.2016 - 06.2016 LTA Maßnahme der DRV
06.2016 -12.2016 ALG1

12.2016 - 01.2018 Erwerbsminderungsrente
02.2018 - 03.2018 ALG1
03.2018 - 09.2019 Reha und Krankengeld HWS Operation Nr.2

Seit 10.2019 bis jetzt ALG1



Meine Frage ist da ich gehört habe das HWS und LWS als eine Erkrankung zählen das ich kein Krankengeld und nichts mehr bekomme .

Meine Berechnung der Blockfristen waren
fiktive Berechnung
01.10.2014 -30.09.2017
01.10.2017 - 30.09.2020

dann sollte nun eine neue Blockfrist sein oder wird jedes mal das Datum der ersten AU Bescheinigung genommen ?
HWS 05.2015 OP 10.2015
HWS 04.2018 OP 10.2018 aber durchgehend erkrankt da auch Chronifizierung des Schmerzsyndrom dazu kam.

LWS neu 11.2020
Ich war nur im Mai 2020 durch eine Bronchialerkrankung AU

Ich würde mich freuen wenn wenn mich jemand korrigieren oder Tips geben könnte.
Bei der DRV ist eine neue Erwerbsminderungsrente abgelehnt worden .

Vielen Lieben dank für Euer Verständnis und Hilfe .

LG PuA

Re: Bitte um kurze Hilfe ob es erneut Krankegeld gibt

Verfasst: 16.11.2020, 18:41
von Czauderna
PanikundAngst hat geschrieben:
16.11.2020, 16:14
Hallo zusammen ,

Ich bin etwas verwirrt und benötige kurze Hilfe ob ich es richtig berechnet habe .
zu aller erst einmal bitte ich um Entschuldigung wenn es wirr ist oder einige Tippfehler habe.

ich schreibe erstmal Chronologisch meine Krankenzeiten und dann was ich denke sind Blockfristen.
Da ich erneut Erkrankt bin aber dieses mal nicht meine HWS sondern LWS .
10.2014 - 03.2016 Krankengeld Bezüglich : Psoriasis , gesicherte erneute Erkrankung Rheuma und dann in 2015 HWS Operation Nr. 1
ein sehr langer Zeitraum - ist da das Leistungsende (Ablauf Krankengeldanspruch)eingetreten ?
03.2016 - 06.2016 LTA Maßnahme der DRV
06.2016 -12.2016 ALG1

12.2016 - 01.2018 Erwerbsminderungsrente
02.2018 - 03.2018 ALG1
03.2018 - 09.2019 Reha und Krankengeld HWS Operation Nr.2

Seit 10.2019 bis jetzt ALG1



Meine Frage ist da ich gehört habe das HWS und LWS als eine Erkrankung zählen das ich kein Krankengeld und nichts mehr bekomme .
ist das medizinisch schon bestätigt mit dem Zusammenhang, denn das kann, muss aber nicht sein

Meine Berechnung der Blockfristen waren
fiktive Berechnung
01.10.2014 -30.09.2017
01.10.2017 - 30.09.2020
gehen wir mal davon aus, dass die fiktiven Blockfristen stimmen, dann wäre es so, dass dem Grunde nach ab dem 01.10.2017 dem Grunde nach ein neuer Anspruch auf Krankengeld für maximal 78 Wochen bestanden hat. Kam es in 2019 eventuell auch zu einem Ablauf des Krankengeldanspruchs - von 3-18 .9-19 sind es immerhin 570 Tage (19x30). Die neue Blockfrist beginnt am 01.10.2020 und damit auch erneut der grundsaetzlich Ansporuch auf Krankengeld, wenn zum Einen eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht und zum anderen seit dem letzten Leistungsende für mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit bestanden hat wegen der gleichen Erkrankung

dann sollte nun eine neue Blockfrist sein oder wird jedes mal das Datum der ersten AU Bescheinigung genommen ?
HWS 05.2015 OP 10.2015
HWS 04.2018 OP 10.2018 aber durchgehend erkrankt da auch Chronifizierung des Schmerzsyndrom dazu kam.

LWS neu 11.2020
Ich war nur im Mai 2020 durch eine Bronchialerkrankung AU

Ich würde mich freuen wenn wenn mich jemand korrigieren oder Tips geben könnte.
Bei der DRV ist eine neue Erwerbsminderungsrente abgelehnt worden .

Vielen Lieben dank für Euer Verständnis und Hilfe .

LG PuA
Ob ich jetzt Deine Befürchtung etwas zerstreuen konnte, kann ich nicht sagen, dazu sind die Zahlen und auch die medizinischen Fakten doch zu ungenau. Mein Rat - abwarten - wenn während des Leistungsbezuges von ALG-1 eine Arbeitsunfähigkeit eintritt, zahlt erst mal das Arbeitsamt für sechs Wochen weiter und dann ist die Kasse am Zug, und bevor die Kasse sich nicht meldet, wie geschrieben, abwarten.
Gruss
Czauderna

Re: Bitte um kurze Hilfe ob es erneut Krankegeld gibt

Verfasst: 17.11.2020, 09:19
von PanikundAngst
Czauderna hat geschrieben:
16.11.2020, 18:41
PanikundAngst hat geschrieben:
16.11.2020, 16:14
Hallo zusammen ,

Ich bin etwas verwirrt und benötige kurze Hilfe ob ich es richtig berechnet habe .
zu aller erst einmal bitte ich um Entschuldigung wenn es wirr ist oder einige Tippfehler habe.

ich schreibe erstmal Chronologisch meine Krankenzeiten und dann was ich denke sind Blockfristen.
Da ich erneut Erkrankt bin aber dieses mal nicht meine HWS sondern LWS .
10.2014 - 03.2016 Krankengeld Bezüglich : Psoriasis , gesicherte erneute Erkrankung Rheuma und dann in 2015 HWS Operation Nr. 1
ein sehr langer Zeitraum - ist da das Leistungsende (Ablauf Krankengeldanspruch)eingetreten ?

in diesem Zeitraum bekam ich 3 Diagnosen und eine Operation , dabei waren eine Reha und eine Anschlußheilbehandlung , die LTA wurde noch im Zeitraum des Krankengeldbezuges angefangen. 5 Wochen vor Aussteuerung.


03.2016 - 06.2016 LTA Maßnahme der DRV
06.2016 -12.2016 ALG1

12.2016 - 01.2018 Erwerbsminderungsrente
02.2018 - 03.2018 ALG1
03.2018 - 09.2019 Reha und Krankengeld HWS Operation Nr.2

Seit 10.2019 bis jetzt ALG1



Meine Frage ist da ich gehört habe das HWS und LWS als eine Erkrankung zählen das ich kein Krankengeld und nichts mehr bekomme .
ist das medizinisch schon bestätigt mit dem Zusammenhang, denn das kann, muss aber nicht sein
ich vermute es nur da ich durch ein MRT des ISG weiß das ich an der LWS kleinere Auffälligkeiten habe, diese aber nun sehr starke Beschwerden machen.


Meine Berechnung der Blockfristen waren
fiktive Berechnung
01.10.2014 -30.09.2017
01.10.2017 - 30.09.2020
gehen wir mal davon aus, dass die fiktiven Blockfristen stimmen, dann wäre es so, dass dem Grunde nach ab dem 01.10.2017 dem Grunde nach ein neuer Anspruch auf Krankengeld für maximal 78 Wochen bestanden hat. Kam es in 2019 eventuell auch zu einem Ablauf des Krankengeldanspruchs - von 3-18 .9-19 sind es immerhin 570 Tage (19x30). Die neue Blockfrist beginnt am 01.10.2020 und damit auch erneut der grundsaetzlich Ansporuch auf Krankengeld, wenn zum Einen eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht und zum anderen seit dem letzten Leistungsende für mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit bestanden hat wegen der gleichen Erkrankung

ich war Durchgängig die 78 Wochen krank geschrieben mit Anschlußheilbehandlung und sogar mit einer persönlichen Untersuchung beim MDK , ich wurde zum Ende 9.19 Ausgesteuert und bin im ALG 1.
die einzige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung war die Bronchialerkrankung im Mai.
ich habe kein ALG1 nach § 145 sondern nach § 136 SGB III


dann sollte nun eine neue Blockfrist sein oder wird jedes mal das Datum der ersten AU Bescheinigung genommen ?
HWS 05.2015 OP 10.2015
HWS 04.2018 OP 10.2018 aber durchgehend erkrankt da auch Chronifizierung des Schmerzsyndrom dazu kam.

LWS neu 11.2020
Ich war nur im Mai 2020 durch eine Bronchialerkrankung AU

Ich würde mich freuen wenn wenn mich jemand korrigieren oder Tips geben könnte.
Bei der DRV ist eine neue Erwerbsminderungsrente abgelehnt worden .

Vielen Lieben dank für Euer Verständnis und Hilfe .

LG PuA
Ob ich jetzt Deine Befürchtung etwas zerstreuen konnte, kann ich nicht sagen, dazu sind die Zahlen und auch die medizinischen Fakten doch zu ungenau. Mein Rat - abwarten - wenn während des Leistungsbezuges von ALG-1 eine Arbeitsunfähigkeit eintritt, zahlt erst mal das Arbeitsamt für sechs Wochen weiter und dann ist die Kasse am Zug, und bevor die Kasse sich nicht meldet, wie geschrieben, abwarten.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna ,

Vielen dank für die Erklärungen ,
ich wollte die genauen Daten an welchem Tag es war nicht angeben nur die Monate.

In meinem Fall ist das ich im 3 Quartal 2018 die Krankenkasse gewechselt habe , und meine Befürchtung auch sein wird das es nicht mit den Blockfristen abgeglichen wird.

zum weiteren ich habe einen Schwerbehindetenausweis mit 50% noch ohne Buchstaben , die Verschlechterung wurde beantragt.
ALG1 läuft leider aus im Dezember und meine Befürchtung ist das ich dann gar nichts mehr habe und ich dieses Geld benötige , alle Versuche eine Arbeit aus dem Leistungsumfang ist durch das Virus und meine Einschränkungen im gesundheitlichen auch nicht positiv.

ALG II werde ich nicht erhalten da mein Mann nur ein paar Euro zuviel verdient.


Vielen dank für deine Bemühung und deine Hilfe.

LG PuA

Re: Bitte um kurze Hilfe ob es erneut Krankegeld gibt

Verfasst: 19.01.2021, 12:19
von PanikundAngst
Update :

Ich hatte gerade einen Anruf der Krankenkasse .

Zwecks Blockfristen würde ich es erhalten aber sie werden nicht zahlen da der MDK entschieden hat das ich nicht mehr arbeitsfähig bin und somit soll ich Erwerbsminderungsrente beantragen.
(Dieser wurde von der DRV aber abgelehnt da ich laut denen 6 Std. arbeitsfähig sei)


Nun stehe ich seit Dezember ohne einen Cent da :cry:


Ich wünsche euch allen noch viel Gesundheit
LG PuA

Re: Bitte um kurze Hilfe ob es erneut Krankegeld gibt

Verfasst: 19.01.2021, 12:54
von Czauderna
PanikundAngst hat geschrieben:
19.01.2021, 12:19
Update :

Ich hatte gerade einen Anruf der Krankenkasse .

Zwecks Blockfristen würde ich es erhalten aber sie werden nicht zahlen da der MDK entschieden hat das ich nicht mehr arbeitsfähig bin und somit soll ich Erwerbsminderungsrente beantragen.
(Dieser wurde von der DRV aber abgelehnt da ich laut denen 6 Std. arbeitsfähig sei)


Nun stehe ich seit Dezember ohne einen Cent da :cry:


Ich wünsche euch allen noch viel Gesundheit
LG PuA
Hallo,
ein verzwickte Lage - grundsätzlich gilt erst mal für die Dauer des Krankengeldes die maßgebende Blockfrist.
Dann besteht folgende Konstellation -
Laut MDK-Gutachten ( da solltest du Einsicht verlangen), bist du nicht mehr arbeitsfähig und deshalb fordert dich die Kasse auf einen Rentenantrag zu stellen, nach meinem Wissen und Kenntnisstand darf sie das nicht und sie darf schon gleich gar nicht einfach so die Krankengeldzahlung einstellen.
Die Kasse müsste auch wissen, dass du bereits einen Rentenantrag gestellt hast, dieser aber abgelehnt wurde, weil eben doch für sechs Stunden täglich grundsätzlich Arbeitsfähigkeit besteht, also wird hier dem Gutachten des MDK seitens der Rentenversicherung widersprochen.
Mein Rat - such dir einen Rechtsanwalt (Fachrichtung Sozialversicherungsrecht), mit dem du klärst, gegen wen du jetzt den Rechtsweg beschreiten sollst - gegen die Rentenversicherung wegen Ablehnung des Rentenantrages (als Begründung könnte das MDK-Gutachten dienen) oder gegen die Kasse
wegen der Krankengeldverweigerung (als Begründung könnte die Ablehnung des Rentenantrags gelten) oder geht es ggf. auch gegen beide.
Gruss
Czauderna