Nach Blockristende erneut Anspruch auf KG
Verfasst: 24.11.2021, 09:08
Hallo,
hier meine Frage:
Krankheitsbeginn 12.02.2019 , 78 Wochen KK bekommen (Blockfrist Ende 11.02.2022 Schriftlich von der KK bekommen).
Arbeiten gehe ich wieder ab dem 21.07.21 , meine Psychologin hat mir eine 2. onkologische Reha empfohlen die einem nach einem Jahr wieder zusteht. Diese habe ich gemacht und war vom 24.Sep.-26.Okt in einer Reha. So bis dahin alles klar.
In der Reha hatte ich einen Sozialdienst der mich so verwirrt hat, das ich nach dem ersten Besuch ratlos raus ging.
Der sagte, dass ich keine Ansprüche auf Lohnfortzahlung habe und ich Übergangsgeld bekäme. Das hat sich nach -zig Telefonaten und Anträgen geklärt, ich bekomme Lohnfortzahlung.
So: Ich habe von der Reha eine Aufenthaltsbescheinigung bekommen jetzt wollte ich wissen, ob sich meine Blockfrist nach hinten verschiebt, also bis Ende April 2022.
Dieser Sozialdienst hat mich so verwirrt, es geht da für mich um das Verständnis dafür.
lg Philo
hier meine Frage:
Krankheitsbeginn 12.02.2019 , 78 Wochen KK bekommen (Blockfrist Ende 11.02.2022 Schriftlich von der KK bekommen).
Arbeiten gehe ich wieder ab dem 21.07.21 , meine Psychologin hat mir eine 2. onkologische Reha empfohlen die einem nach einem Jahr wieder zusteht. Diese habe ich gemacht und war vom 24.Sep.-26.Okt in einer Reha. So bis dahin alles klar.
In der Reha hatte ich einen Sozialdienst der mich so verwirrt hat, das ich nach dem ersten Besuch ratlos raus ging.
Der sagte, dass ich keine Ansprüche auf Lohnfortzahlung habe und ich Übergangsgeld bekäme. Das hat sich nach -zig Telefonaten und Anträgen geklärt, ich bekomme Lohnfortzahlung.
So: Ich habe von der Reha eine Aufenthaltsbescheinigung bekommen jetzt wollte ich wissen, ob sich meine Blockfrist nach hinten verschiebt, also bis Ende April 2022.
Dieser Sozialdienst hat mich so verwirrt, es geht da für mich um das Verständnis dafür.
lg Philo