rechtswidrige Krankengeld-Beendigungen, unmögliches System !

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.02.2012, 19:24

Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Alius,

hast du die Fälle von Hedi und Janne gesehen? Offenbar vom VdK vertreten aber seit über 3 Monaten bzw. fast 1 1/2 Jahren kein effektiver Rechtsschutz!

Da wäre es doch gut, andere Betroffene könnten sich an deinem Fall ein Beispiel nehmen, vielleicht auch der VdK ...

Deswegen die Frage: kannst du - wegen der Auffindbarkeit über Google und im Interesse der Übersichtlichkeit am besten in einem neuen Thread, etwa mit dem Titel Krankengeld - Antrag auf einstweilige Anordnung - den anonymisierten Text in deinem Fall zur groben Orientierung für andere einstellen?

Dann wäre es allein ihre Sache, was sie daraus machen und gleichzeitig wäre die Hilflosigkeit etwas begrenzt.

Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,

DAK, BVA, SG-Gerichte, Bundestag (Petitionen), und jetzt auch der VDK,
für wahr, du hast es nicht leicht. All diese Institutionen sollen auf deinen Meinung bzw. auf deinen Weg einschwenken ??
Ein Riesen Unterfangen - und das Forum hier und die Kassen-Mitarbeiter sollen dir dazu verhelfen ??!!.
Du weißt aber schon, der Grad zwischen Idealismus und Fanatismus ist ein sehr schmaler - sicher weißt du das !!
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 22.02.2012, 21:01

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broemmel
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Beitrag von broemmel » 22.02.2012, 22:51

Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Czauderna,

"Sozialrecht ist hartes Brot", nicht nur wegen der vielen Fehler, sondern auch weil "nichts gilt, was nichts kostet".

Damit meine ich ausdrücklich nicht den VdK - im Gegenteil: dort laufen die Fälle auf, weil Krankenkassen und Co. immer rücksichtsloser werden und beim VdK für ein paar Euro jährlich Rechtsschutz "mit geballter Kompetenz" zu bekommen ist. Das wissen auch die "Sozial"behörden und schätzen gleichzeitig die - im Vergleich zu Rechtsanwälten - weit niedrigeren Kosten, wenn sie im Widerspruchsverfahren nachgeben oder im Klageverfahren unterliegen. Die Kehrseite ist offenbar Arbeitsüberlastung und die kann mit Nachteilen verbunden sein.

Also was spricht dagegen, hier insbesondere zur Transparenz, evtl. auch Entlastung, Optimierung ... - vielleicht Hilfestellung gerade für die Betroffenen - beizutragen? Das ist doch auch der Sinn des Forums. Und würden die Rechte - wie von Alius oder Kernschmelze - konsequenter genutzt, hätten wird schnell klarere Verhältnisse. Stattdessen ist die Situation mit ihren zeitlichen Abläufen überwiegend eher dem Ziel "biologischer Lösungen" dienlich.

Gruß!
Machts Sinn
Ich unterschreibe mal die Äusserung von Czauderna.

Durch ständige Wiederholung von den üblen Machenschaften und Planungen der Kassen wird der Wahrheitsgehalt nicht erhöht.
Und mein Eindruck das alle anderen immer mehr Unrecht gegenüber Macht Sinn haben wird immer mehr bestärkt

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 16.03.2012, 23:10

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.03.2012, 15:55

Hallo,
nur mal auf das meiner Meinung nach wichtigste aus diesem Runschreiben einen Hinweis :

"....Das Bundesversicherungsamt hält es rechtlich für zulässig, wenn die Krankenkasse eine Entscheidung über die Krankengeldbewilligung trifft, die sich von vorne herein jeweils nur auf die Dauer der vom Arzt bestätigten Arbeitsunfähigkeit erstreckt. Bei einer solchen Verwal-tungspraxis liegt allein ein Verwaltungsakt über die zeitlich befristete Bewilligung von Kran-kengeld vor. Das Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen des Krankengeldes ist für jeden weiteren Bewilligungsabschnitt neu zu prüfen. Wenn der Versicherte keine weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beibringt, endet der Anspruch auf Krankengeld mit Ab-lauf des zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeitraumes. Eines Aufhebungsbescheides nach § 48 SGB X bedarf es in diesen Fällen nicht (vgl. ständige Rechtsprechung des Bun-dessozialgerichts, Urteil vom 22. März 2005, B 1 KR 22/04 R, m. w. N.). Ein Widerspruch gegen die Beendigung des Krankengeldes bzw. gegen eine abgelehnte (Weiter-)Bewilligung von Krankengeld hat dann keine aufschiebende Wirkung nach § 86a Abs. 1 SGG."

Wie geht es jetzt weieter ??

Gruss
Czauderna

Gast

Beitrag von Gast » 17.03.2012, 17:36


Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.03.2012, 18:11

Hallo Fatbob,

an anderer Stelle hier im Forum geht es um die Frage "Wo bleibt der Mensch".
Durch den Reglementierungswahn und den daraus folgernden Bürokratismus, bleibt eben kein Platz mehr für die individuelle Ansprache und die intensive Kommunikation. Nur noch die absoluten Fachleute haben angeblich den Überblick und auch das stimmt nicht mehr. Das allseits gefürchtete " Amtsdeutsch" , das 25. Rundschreiben und das x. Urteil eines Sozialgerichtes zu einem Sachverhalt bringen es eben mit sich, dass "Otto Normalverbraucher" eben keine Chance hat, wenn er nicht jemanden zu Rate ziehen kann, der sich im System auskennt.
Auch wenn es nach "Gebetsmühle" klingt, ich behaupte nach wie vor, würden sich die entsprechenden Behörden, also auch die Krankenkassen wirklich mehr dem Menschen zuwenden und die Menschen diese Zuwendung dann auch annehmen, dann hätten unsere Gerichte wesentlich weniger zu tun.
Aktuell zu diesem Strang - wir haben jetzt (meiner Meinung nach) durch das BVA eine Klarstellung, die aber dem "Kollegen" Machts Sinn nicht in die Karten spielt.
War es erst gerade dieses Rundschreiben des BVA., welches er einsetzen wollte, nein, welches er eingesetzt hat um seine Auffassung von geltendem Recht zu untermauern, so unterläuft diese Klarstellung seine Bemühungen erheblich.
Die Frage bleibt, wie geht es jetzt weiter ?
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 17.03.2012, 18:45

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Gast

Beitrag von Gast » 17.03.2012, 19:51


Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.03.2012, 20:57

Fatbob hat geschrieben:Ich seh das als nicht Jurist so..
Die Rundschreiben sind nicht das Papier wert auf den es steht !
Die Mitarbeiter können und werden sowas nicht umsetzen.
Der Gesetzgeber muss sowas eindeutig machen, nur dann wird mir
vor lauter Rundschreiben nicht mehr schwindlig.
lg
Hallo Fatbob,

richtig, da bin ich vollkommen deiner Meinung !!

hallo Machts Sinn,

na, wenn du damit zufrieden bist, dann ist ja alles klar - warten wir mal den ersten Fall hier ab, bei dem sich die Kasse auf genau dieses Rundschreiben vom März 2012 berufen wird und kein Krankengeld mehr gezahlt hat.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 17.03.2012, 21:02

Machts Sinn hat geschrieben:Entwicklung und neuer Stand:

Das hier diskutierte Rundschreiben vom 12.11.2010 gilt bereits seit 1 Jahr und 4 Monaten. In dieser Zeit gab das Bundesversicherungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde von etwa 90 der insgesamt ca. 150 Krankenkassen (zusammen mit den Länderaufsichtsbehörden als Rechtsaufsicht für die übrigen 60 Krankenkassen) – jedenfalls nach außen – ein äußerst jämmerliches Bild ab. Aber nicht weil seine Rechtsauffassung unzutreffend wäre – im Gegenteil ! – sondern weil es sich mit seiner Rechtsauffassung gegenüber 90 bundesunmittelbaren Krankenkassen und nachrichtlich gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit, den Aufsichtsbehörden der Länder und dem GKV – Spitzenverband festlegte, aber bisher offenbar nichts unternahm, wenn die unterstellten Kassen die rechtlichen Vorgaben schlicht ignorierten und nach eigenem Gutdünken gegenteilig verfuhren.

Das liegt nicht nur an der wachsweichen Formulierung des Ergebnisses der Aufsichtsbehördentagung vom 11. bis 12. Mai 2011, sondern auch an der Rückendeckung der Krankenkassen-Interessenvertretung durch den GKV-Spitzenverband und dessen Niederschrift über die Fachkonferenz Leistungs- und Beziehungsrecht am 27./28. Juni 2011 in Berlin zu TOP 3, § 44 SGB V – Krankengeld, die auf den Seiten 19 (unten) und 20 (oben) statt von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung ungeprüft von der abschnittsweisen Gewährung von Krankengeld ausgeht.

Gegen soviel Gleichgültigkeit sind die Selbstlobdarstellungen des Bundesversicherungsamtes hier

bundesversicherungsamt.de/cln_115/nn_1046106/DE/Publikationen/publikationen__node.html?__nnn=true

reine Heuchelei!

Aber: seit heute haben die oben genannten Empfänger des Rundschreibens vom 12.11.2010

bundesversicherungsamt.de/cln_115/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben49,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben49.pdf

ergänzende Nachricht, eine Klarstellung durch das Rundschreiben des Bundesversicherungsamts vom 16. März 2012, II 2 – 5123.5 – 823/2008,

bundesversicherungsamt.de/cln_115/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben61,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben61.pdf


und das bedeutet: entweder stellen die Krankenkassen ihre Verwaltungspraxis um oder es „rappelt im Karton“.

Für Fälle mit einem unbefristeten Bewilligungsbescheid (Krankengeld ab … ) ändert sich nichts. Da muss eben nur die Rechtslage beim Gericht schlüssig geltend gemacht werden – was so manche Rechtsvertretung trotz der ganzen Vorarbeit hier

http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t5784.html

bisher aber nicht geschafft hat …


Rechtswidrigkeit tolerieren ist fast gleichermaßen verwerflich wie sie selbst begehen, insbesondere für Rechtsaufsichtsbehörden! Für Rechtsvertretungen wäre es zusätzlich beschämend.

Gruß!
Machts Sinn
Ich finde es wirklich faszinierend, mit welcher Ignoranz du immer noch an deiner Rechtsauffassung festhältst. Das BVA musste zurückrudern, da das LSG sich explizit zu diesem Rundschreiben geäußert hat und die Rechtsauffassung des BVA ausdrücklich nicht teilt, genau mit der Begründung, die die Kassenvertreter hier von Anfang an gaben. Guckst du da: sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=143450&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Dieser Rechtsansicht, die vom Bundesversicherungsamt (BVA) in einem Rundschreiben an die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen vom 12.10.2010 geäußert wurde (bundesversicherungs-amt.de/nn 1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben49) tritt der Senat nicht bei. Das BVA hatte hierin darauf abgestellt, dass der Anspruch auf Krankengeld zwar automatisch ende, wenn der behandelnde Arzt keine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr ausstelle. Eines gesonderten Aufhebungsbescheides im Sinne des § 48 SGB X bedürfe in einem solchen Fall nicht. Anders stelle sich die Rechtslage jedoch dar, wenn der Versicherte seine Arbeitsunfähigkeit weiter durch ein ärztliches Attest nachweise und die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit auf der Grundlage eines MDK-Gutachtens in Frage stelle. Die Einstellung der Krankengeldzahlung sei in einem solchen Fall nur unter Aufhebung der Grundentscheidung, mit der zunächst eine betragsmäßige Bewilligung von Krankengeld erfolgt sei, durch Verwaltungsakt nach § 48 SGB X möglich. Die Grundentscheidung der Krankenkasse, Krankengeld zu zahlen, wirke dann nämlich fort mit der Folge, dass es dann einer gesonderten Entscheidung bedürfe, den Grundbescheid aufzuheben. Der statthafte Rechtsbehelf gegen den Aufhebungsbescheid sei dann der Widerspruch, welcher gemäß § 86 Abs. 1 SGG aufschiebende Wirkung habe. Dies habe wiederum zur Folge, dass die Krankenkasse im Fall eines Widerspruchs verpflichtet sei, dem Versicherten das Krankengeld bis zum bestandskräftigen Abschluss des Widerspruchsverfahrens fortzuzahlen.

Diese Sichtweise lässt sich nach Auffassung des Senats nicht aus den einschlägigen Normen ableiten und lässt sich auch nicht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BSG bringen.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 17.03.2012, 22:11

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Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 18.03.2012, 14:20

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leser
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Beitrag von leser » 18.03.2012, 14:32

Hallo Machts Sinn,

nimm's mir nicht übel. Ich muss GerneKrankenVersichert Recht geben, die Bedenken wurden von Anfang an geäußert und aus meiner Sicht ist es lediglich das BVA, welches hier "rudert"...
Die Kassen haben keinerlei Interesse an endlosen Rechtsstreitereien, bei dem am Ende nach Monaten, wenn nicht Jahren, keiner weiß, was dabei herauskommt. Und egal welche Seite am Ende "gewinnt", keiner ist dann wirklich zufrieden.

Die Kassen wird es ein "müdes Stirnrunzeln" kosten, den Bescheid über eine Krankengeldzahlung um einen Zweizeiler zu ergänzen, um Rechtssicherheit zu haben. Ob das dem Versicherten dient oder ob er es überhaupt versteht, was damit gemeint ist, lassen wir mal dahin gestellt (insofern muss ich auch Fatbob beipflichten, der es kurz und knackig auf den Punkt gebracht hat).

Für wen machen wir (die Krankenkassen) denn diese ganzen Verfahrensregeln, Rundschreiben, formalen Verwaltungsakte? Für den Versicherten? Oder doch eher ausschließlich für die imaginäre Rechtssicherheit, für die Rechtsanwälte und für die Gerichte... Was ja dann - wenn ich Dich richtig verstanden habe - in Deinem Sinne ist :?
Goethe (Faust) hat geschrieben: „Habe nun ach! Philosophie, Juristerei und Medizin, und leider auch Theologie! durchaus studiert mit heißem Bemühn. Da steh ich nun, ich armer Tor! und bin so klug als wie zuvor; heiße Magister, heiße Doktor gar, und ziehe schon an die zehen Jahr herauf, herab und quer und krumm meine Schüler an der Nase herum – und sehe, dass wir nichts wissen können! Das will mir schier das Herz verbrennen!“
Lieben Gruß
Leser

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 18.03.2012, 18:05

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