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Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

hedi
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Beitrag von hedi » 16.03.2012, 13:40

hallo Czauderna,

genau so ist es, dieser Bescheid fehlt. Und die Anwälte sind da dran. Wozu habe ich die auch. Ich selbst kenne mich zwar ein bißchen aus, bin aber kein
Jurist. Die werden das schon richtig machen, denke ich.

Gruß Hedi

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 16.03.2012, 13:48

Czauderna hat geschrieben: Die Aussage von gernekrankenversichert, dass ohne die "Oberbosse" keine Entscheidungen getroffen werden trifft in solchen Sachen nicht zu. Der Vorstand einer Kasse hat, meines Wissens nach, keinerlei persönlichen Einfluss auf die Entscheidung in einem Leistungsfall oder wenn es um die Frage von Versicherung und Beitrag geht.
Man glaubt zwar in der Öffentlichkeit, dass Schreiben an Vorstände irgendwelche Wirkung hätten, die einzige Wirkung ist ggf. eine schnellere
Antwort - mehr nicht.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,

mit Oberbosse meinte ich nicht den Vorstand, sondern die fachlichen Vorgesetzten der Hauptverwaltung, die jeden Fall auf Herz und Nieren prüfen, bevor er an den Widerspruchsausschuss weitergeleitet wird. Und bei einer Beteiligung an das BVA könnte ich mir vorstellen, dass der Abteilungsleiter auch noch drüber schaut (ohne jetzt zu wissen, wie es bei der genannten Kasse ist). Damit auch garantiert kein Formfehler drin ist.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 16.03.2012, 14:08

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hedi
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Beitrag von hedi » 16.03.2012, 14:58

hallo Machts Sinn,

danke, nun muss ich erst mal Mittwoch in die Klinik, werde ggf. Montag nochmal berichten, was sich an dem Tag noch getan hat.
Rede auch noch mal mit den Anwälten wegen Untätigkeitsklage etc., denn am
20.03. sind 4 Monate rum.

Schönes sonniges Wochende für alle die, die es genießen können!

Gruß Hedi

hedi
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Beitrag von hedi » 16.03.2012, 17:10

ach ja, stimmt Machts Sinn

diese Schreiben vom BVA und die mit aufschiebender Wirkung und so
werden wohl anscheinend nicht berücksichtig. Wozu gibt es eigentlich solche Paragraphen, frage ich mich.
Aber trotzdem danke für die Unterstützung. Es wird weitergehen...

Gruß Hedi

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.03.2012, 17:40

hedi hat geschrieben:ach ja, stimmt Machts Sinn

diese Schreiben vom BVA und die mit aufschiebender Wirkung und so
werden wohl anscheinend nicht berücksichtig. Wozu gibt es eigentlich solche Paragraphen, frage ich mich.
Aber trotzdem danke für die Unterstützung. Es wird weitergehen...

Gruß Hedi
Hallo Hedi,

das liegt daran, dass es eben keine §§ sind, die das regeln sollen, sondern es ist die Rechtsauffassung des BVA, welches diese in einem Rundschreiben an die ihm unterstellten Krankenkassen mitteilte. Die Krankenkassen haben aber offenbar eine andere Rechtsauffassung, zumal, selbst wenn das BVA. in diesem Bereich gegenüber den Kassen weisungsbefugt wäre, dann müsste dies für alle Krankenkassen gelten, aber nicht alle Kassen unterstehen der
Aufsicht des BVA.
Erst wenn die aufschiebende Wirkung im SGB festgeschrieben wird, dann gilt sie auch verbindlich.
Gruss
Czauderna

hedi
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Beitrag von hedi » 16.03.2012, 20:25

:(
hallo Czauderna,

Danke für die Erklärung!
Da kenn ich mich nicht so aus wie Du, aber wo bleibt, bei dem ganzen
Paragraphen-Dschungel oder nicht Paragraphen, der Mensch???

Gruß Hedi

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 16.03.2012, 20:42

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.03.2012, 21:15

hedi hat geschrieben::(
hallo Czauderna,

Danke für die Erklärung!
Da kenn ich mich nicht so aus wie Du, aber wo bleibt, bei dem ganzen
Paragraphen-Dschungel oder nicht Paragraphen, der Mensch???

Gruß Hedi
Hallo Hedi,
ja, wo bleibt der Mensch - eine durchaus berechtigte Frage, die, gerade im Bereich der Krankenversicherungen und der Sozialleistungsträger immer öfter gestellt wird. Ich über meinem Beruf seit mehr als 40 Jahren aus und kann es grundsätzlich nicht ab früher mit heute zu vergleichen, aber hier muss ich eben einfach mal tun. Früher gab es auch Gesetzte und Verordnungen und Richtlinien
und Satzungen. Unser Sozialgesetzbuch hieß früher Reichsversicherungsordnung, manche der darin enthaltenen Gesetze stammen noch aus Zeiten als unsere Urgroßväter noch junge Hüpfer waren.
Als ich 1968 bei der Krankenkasse anfing, da, man sollte es nicht glauben, gab es auch Kranke (sorry, für die Ironie), aber damals ging man noch zum Arzt und was der sagte und tat, das war meist endgültig und mit seiner Krankenkasse
war es nicht anders - ein Besuch bei der Krankenkasse kam einem Arztbesuch gleich oder mit einem Gang zum Amtsgericht - Es gab damals eine klare Trennung, was die Krankenkassenlandschaft betraf - der "Otto Normalverbraucher" war in der AOK, basta !!.
Wer Angestellter war, der war privilegiert, der durfte in eine Ersatzkasse -
damals Mitglied in der Barmer oder der DAK zu sein, das war schon etwas Besonderes (Da war es sogar möglich, dass ein Arzt an seiner Praxistür stehen hatte (nur Privat- und Ersatzkassenpatienten). Ganz oben im Versichertenrang war man damals, wenn man zum erlauchten Kreis derer gehörte, die in der Techniker-Krankenkasse versichert war. Der Namen kommt ja nicht von ungefähr, da konnten sich eben nur Angestellte mit technischen Berufen versichern. Die Betriebskrankenkassen liefen damals ausserhalb der Wertung mit, waren sie doch grundsätzlich, ihrem Namen entsprechend, nur für die Arbeitnehmer eines bestimmten Betriebes zuständig.
Wettbewerb, und jetzt wieder zum Thema, wo bleibt der Mensch, Wettbewerb fand nach meinem Empfinden bis 1996 zwar statt, war aber bei weitem nicht so heftig, wie das heute der Fall ist - Klar hatten die Marktführer DAK und Barmer (oder umgekehrt) auch damals einen "Aussendienst" und natürlich waren alle bestrebt jedes Jahr den Versichertenbestand zu erhöhen.
Auch im Kundenkontakt war es damals eben "einfacher" vor Ort die Bearbeitung und somit auch die Entscheidungen abzuwickeln und die Mitarbeiter waren damals schon angehalten, den Mensch nicht als Nummer sondern als Mensch zu sehen, man sollte nun aber wirklich nicht glauben, dass
damals grundsätzlich Entscheidungen "aus dem Bauch" heraus getroffen wurden, wie ich bereits erwähnte, es gab auch da gesetzte und Bestimmungen, und es gab auch damals schon regelmäßige Revisionen, intern als auch durch das BVA. - es war eben alles etwas "gemütlicher" damals, natürlich immer im Vergleich zu heute.
Das heute wurde 1996 eingeläutet, mit der Kassenöffnung,. Jeder konnte nun dahin wohin der wollte und die Kasse mussten auch jeden nehmen - die Barmer und die DAK den Strassenkehrer (ein ehrbarer Beruf) und auch die Techniker musste sich diesem neuen Wettbewerb stellen.
Der nächste Glockenschlag für das heute und die Zurückstellung der Frage "Wo bleibt der Mensch", ist meiner Meinung nach der Beginn des Internets
und die Möglichkeiten der Information, die bis dahin sehr schwer zu erhalten war. Der Versicherte wurde aufgeklärter und immer besser informiert und so kam was kommen musste - es ist eben nicht mehr so, dass alles klaglos akzeptiert wird was von Ärzten, Apothekern, Krankenhäusern und natürlich auch von den Krankenkassen gesagt, geschrieben und entschieden wird.
Der Bürger kämpft für seine Rechte, also für eine rechtmäßige Behandlung
seiner Angelegenheit und deshalb fragt er nach, legt er Widerspruch ein oder klagt vor Gericht. Dies alles, was natürlich positiv ist, hat, wie alles im Leben aber auch eine negative Seite - Genau so wie im Lauf der letzten 60 Jahre
unsere Steuergesetze immer umfangreicher und komplizierter wurden, genau so ist es auch der Sozialversicherung ergangen.
Für das Finanzamt stellte sich die Frage "Wo bleibt der Mensch" eigentlich noch nie, da heisst es "Wo bleibt der Mensch mit seinem Geld" und wenn man den Usern diverser Foren im Internet folgt ist es bei den Krankenkassen
angeblich genau so - nur das heißt die Antwort auf die Frage "Wo bleibt der Mensch" - "Am besten Gesund und nie den Beitrag schuldig".
Als Kassenmitarbeiter bin ich natürlich befangen was diese Frage angeht - ich sehe mich in meiner Tätigkeit immer dem Menschen verpflichtet - ich sehe aber auch, dass es in der heutigen Zeit eben nicht mehr so "einfach" ist, sich dem einzelnen Menschen soviel und solange zu widmen wie er es eigentlich verdient hätte.
Es gibt natürlich auch noch andere Gründe, aber ich will ja hier keinen Roman schreiben.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 16.03.2012, 21:42

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broemmel
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Beitrag von broemmel » 17.03.2012, 12:58

frustriert das deine theoretischen Meinungen in der Praxis beim Gericht nicht funktionieren?

ein Trost. Sag dir einfach die anwälte sind schuld.

im übrigen bin ich der Meinung von czauderna.

die Welt ist schneller und hektischer geworden. Dabei ist etwas verloren gegangen. Das betrifft aber nicht nur die Krankenversicherung

hedi
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Beitrag von hedi » 17.03.2012, 13:25

dann soll man aber auch von vornherein sagen, daß man mit einem Widerspruch keine Chancen hat und nicht wie in dem Brief der KK:
zitiere....Sofern gesundheitliche Umstände eintreten, die Ihnen ein Arbeitsvermittlung unmöglich machen, legen Sie uns bitte eine ausführliche med. Begründung vor, die wir dann umgehend dem MDK zur Prüfung vorlegen werden.(ist gemacht worden)

und noch ein Zitat: Ihr Anspruch auf Krankenbehandlung (ärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei-,Verband-,Heil-und Hilfsmittel usw.)
bleibt hiervon unberührt.

Nach inzwischen 4 Monaten ist hier nichts geklärt. Heute kommt die erste
Anfrage einer Klinik, wer meine OP vom 23.11.11 bezahlt. Muss bis 28.03.geklärt sein, sonst bezahle ich es selbst.

Jetzt kann ich versuchen, innerhalb 2 Tagen, bevor ich in die Klinik muss, noch alles abzuklären.

Die machen einen noch kränker als man sowieso schon ist.

Das ist nicht mehr menschlich.

hedi
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Beitrag von hedi » 17.03.2012, 13:50

falls es mir irgendwann besser gehen sollte, wenn ich überhaupt noch eine Einweisung für die Klinik am Mittwoch bekomme, (Versicherung muss
erst geklärt werden am Montag)
dann wird dies ein Fall für Medien und Presse......!

Gruß Hedi

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.03.2012, 15:45

Machts Sinn hat geschrieben:Abschiedsrede, Ablenkung?

Oder gibt es da auch eine Meinung zu den aktuellen Ereignissen? Wenn die Kassen täten, was das Bundesversicherungsamt vorgegeben hat, hätte Hedi die Frage nicht gestellt, auch nicht stellen müssen: "Wo bleibt der Mensch ?" Die Antwort steht trotz des langen Textes aus, oder bedeutet der: "nirgends" ?

Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,

schon schade dein Beitrag - und auch ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass bei dir der Frust über deine eigene Situation aus jeder Zeile spricht.
Abschied ?? - wovon ?? und wer nimmt den ??
Falls du mich meinst - nein, den Gefallen tue ich dir nicht - obwohl. wenn es dein Wunsch wäre, der schon etwas masochistisches hätte. Deinen mittlerweile einzigen "Fürsprecher" aus dem Lager der Krankenkassen-Mitarbeiter, der zwar mit dir bei vielen Sachen beileibe nicht einer Meinung ist,
dich aber wegen deiner positiven Ausraster, wenn es um sachlich, fachliche Sachen geht sehr zu schätzen weiß, den möchtest du gerne loswerden ??
Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Ablenkung ?? - wovon ?? - von deinen Beiträgen ??
Mit Sicherheit nicht - ich habe auf die Frage von hedi geantwortet, die dat lautete "wo bleibt der Mensch".
Du hast eine Antwort in meinem Beitrag nicht gelesen ?
Da kann ich doch nix dafür, lies ihn noch einmal und denke mal nach !!
Aber weil Du es bist, hier extra für dich eine Antwort.
Der Mensch steht immer im Vordergrund, weil er eben ein Mensch ist und keine Sache. Der Mensch ist Teil unserer Gesellschaft und diese Gesellschaft hat sich Regeln auferlegt für das Zusammenleben. Jeder Mensch hat das Recht, aber auch die Pflicht nach eben diesen Regeln zu leben. wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, dann hat eben jemand einen Fehler gemacht, entweder die Gesellschaft oder der einzelne Mensch. Die Frage ist eben - "wer hat schuld". Die Einhaltung der Regeln, die sich die Gesellschaft auferlegt hat, wird von Menschen überwacht und kontrolliert was natürlich eines bedeutet
"Macht" - und wenn ein Mitarbeiter einer Behörde seine Macht in der Art ausübt, dass er den anderen Menschen eher als "Fall" statt als ebenbürtiger Teil der Gesellschaft ansieht, dann gerät der Mensch mit seinem "Problem" in den Hintergrund, dies um so mehr, wenn es eben nicht klar erkennbar ist, dass diesem Menschen Unrecht geschah oder geschieht.
Der Ruf nach der Obrigkeit ist eine Sache - dafür stehst du, wobei die Frage ist, wo bleibt der Mensch bei Gericht ??
Die Kommunikation und Konfliktvermeidung, dafür stehe ich, allerdings nicht immer erfolgreich, aber da geht es mir wie dir.
Für die gesamte Gesellschaft gilt meine These - der Mensch wird nur dann als Mensch wahrgenommen und behandelt, solange er keine Probleme hat oder bereitet und solange er als Wähler gebraucht wird - ansonsten ist er eben ein "Fall".
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 17.03.2012, 18:57

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