MDK Schreiben bitte um Hilfe

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Moderator: Czauderna

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Isen
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MDK Schreiben bitte um Hilfe

Beitrag von Isen » 07.04.2015, 09:56

Hallo und guten Morgen,

bin neu hier und habe zu dem Thema MDK im Forum einiges gefunden und gelesen was mir weitergeholfen hat. Aber ein paar Fragen bleiben bei mir offen und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Es geht um meinen Sohn der seit August letzten Jahres psychisch erkrankt ist (Depression). Von Dez. bis Feb. in der Klinik war und seit dem von seinem Hausarzt weiter krankgeschrieben ist.

Vor Ostern kam ein Schreiben der TK das der MDK nach Aktenlage beschlossen hat das er seit 1. April wieder arbeitsfähig ist und das KG zum 31.3.15 endet. Der Arzt hat ihn weiterhin krankgeschrieben. Er ist noch angestellt in einer Firma.

Ich weiß aus den Forumsposts das er sofort Widerspruch einlegen muss und die Sache auch mit seinem Arzt besprechen muss.

Meine Frage ist:
1.) Bleibt er weiterhin in der KK versichert wenn er krankgeschrieben ist und kein KG bekommt? Oder muss die Firma das übernehmen oder wer ist zuständig?
2.) Da er seit 1.4.15 kein Geld mehr bekommt wohin muss er sich wenden? Sozialamt? Ich habe das mit dem AA gelesen, soll er da auch einen Antrag stellen? Aber bis das alles durch ist wer übernimmt in der Zwischenzeit die Zahlung? Da er ja auch Kosten wie Miete etc. zu zahlen hat.

Vielen Dank für eine Antwort
Gruß Isen

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 07.04.2015, 10:57

habe ich richtig verstanden, dass keine Untersuchung des MDK stattgefunden hat?

Isen
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Beitrag von Isen » 07.04.2015, 11:24

Das ist richtig. Es kam nur ein Schreiben der TK.

Darin steht auszugsweise:

Sie sind seit dem 1.10.14 erkrankt. Daher haben wir den MDK hinzugezogen. die dort tätigen Ärzte beraten uns mit ihrem medizinischem Fachwissen".... "hat sich nach Aussage des MDK ihr Gesundheitszustand so verbessert, dass sie Ihre Tätigkeit am 1. April 15 wieder aufnehmen können. Neben ihrer Arbeitsunfähigkeit endet dann auch ihr Anspruck auf Krankengeld am 31.03.15."

Isen
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Beitrag von Isen » 07.04.2015, 11:25

Das ist richtig. Es kam nur ein Schreiben der TK.

Darin steht auszugsweise:

Sie sind seit dem 1.10.14 erkrankt. Daher haben wir den MDK hinzugezogen. die dort tätigen Ärzte beraten uns mit ihrem medizinischem Fachwissen".... "hat sich nach Aussage des MDK ihr Gesundheitszustand so verbessert, dass sie Ihre Tätigkeit am 1. April 15 wieder aufnehmen können. Neben ihrer Arbeitsunfähigkeit endet dann auch ihr Anspruck auf Krankengeld am 31.03.15."

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 07.04.2015, 12:15

dann würde ich empfehlen, Widerspruch einzulegen, Akteineinsicht beantragen (insbesondere die Stellungnahme vom MDK, auf die die TK sich bezieht) und eine persönliche Begutachtung beim MDK fordern. Du (oder dein Sohn) können dann die Stellungnahme des MDK mit dem Arzt besprechen und dann den Widerspruch ggf. begründen.

gerade bei psychischen Erkrankungen wird allgemein eine Untersuchung für notwendig gehalten - lies dir dazu mal auch diesen Beitrag durch:
http://www.krankenkassenforum.de/die-re ... 88212cd44d
...Die körperliche Untersuchung ist Kernstück der Begutachtung und auch bei einem psychiatrischen Gutachten nicht entbehrlich....Bei psychiatrischen Begutachtungen ist eine persönliche Untersuchung durch den Sachverständigen selbst unabdingbar; in anderen Fachgebieten hängt es vom Einzelfall ab...
wie wird dein Sohn denn behandelt? Psychotherapie oder vielleicht auch eine Behandlung beim Pychiater?

Isen
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Beitrag von Isen » 07.04.2015, 12:48

Vielen Dank für die Antwort!

Er wird zur Zeit vom Hausarzt behandelt hat aber in 2 Wochen einen Termin beim Neurologen wegen der Medikamente und der weiteren Behandlung.

Aber jetzt ist noch die Frage offen wer übernimmt in der Zwischenzeit die Kosten des Lebensunterhaltes? Das Sozialamt (Grundsicherung?) da sich Widerspruch usw. sicher noch hinziehen werden.

Gruß Isen

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 07.04.2015, 13:35

ich würde das Schreiben mit Widerspruch, Antrag auf Akteneinsicht und Forderung der persönlichen Begutachtung an die TK versenden und dann mal die Reaktion abwarten....und nach einer Woche mal nachfragen, wenn nichts passiert. [/code]

Isen
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Beitrag von Isen » 07.04.2015, 14:12

Gut dann machen wir das so.

Vielen Dank nochmal für die Hilfe

Gruß Isen

stefanffm12
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Beitrag von stefanffm12 » 23.04.2015, 15:27

und wie ist nun der Stand der Dinge ... was habt ihr gemacht und wie hat die KK reagiert?

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