Was passiert wenn Arzt neues AUB-Formular 2016 nicht nutzt?

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Moderator: Czauderna

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stefanffm12
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Was passiert wenn Arzt neues AUB-Formular 2016 nicht nutzt?

Beitrag von stefanffm12 » 16.12.2015, 18:42

Was passiert, wenn mein Arzt die neuen AUB-Formulare ab 2016 nicht nutzt, sondern weiterhin den von mir vorgelegten Auszahlschein meiner Krankenkasse ausfüllt und bestätigt?

Ich habe irgendwo gelesen, dass Formulare an Behörden zwar aus praktischen Gründen genutzt werden können und sollen, jedoch wenn alle notwendigen Infos enthalten sind, kann ich auch alles auf einem Papier notieren und dies auch einreichen :?:

Danke für die Antworten schon vorab
Stefan

urson
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Beitrag von urson » 16.12.2015, 20:21

Vertragsärzte sind verpflichtet die Formulare zu benutzen. Zudem geben die Kassen Auszahlscheine nicht mehr aus.

https://www.kvb.de/praxis/zulassung/zul ... en/folgen/

http://www.kbv.de/html/bundesmantelvertrag.php

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.12.2015, 20:54

Hallo,
auch die Krankenkasse darf keine eigenen Auszahlscheine mehr verwenden.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 16.12.2015, 21:12

Naja urson und Czauderna,

neu ist daran nichts - das durften Krankenkassen und Vertragsärzte schon bisher nicht.

Allerdings ist die Frage umfassend: "was passiert" - wem, den Ärzten, den Krankenkassen,
den Versicherten ... ?
wenn alle notwendigen Infos enthalten sind, kann ich auch alles auf einem Papier
notieren und dies auch einreichen
Das war jedenfalls die Haltung des 1. BSG-Senates in den letzten Jahren, der ist aber
- zum Glück, hoffe ich - nicht mehr dafür zuständig.

Schönen Gruß
Anton Butz

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.12.2015, 23:10

Anton Butz hat geschrieben:Naja urson und Czauderna,

neu ist daran nichts - das durften Krankenkassen und Vertragsärzte schon bisher nicht.

Allerdings ist die Frage umfassend: "was passiert" - wem, den Ärzten, den Krankenkassen,
den Versicherten ... ?
wenn alle notwendigen Infos enthalten sind, kann ich auch alles auf einem Papier
notieren und dies auch einreichen
Das war jedenfalls die Haltung des 1. BSG-Senates in den letzten Jahren, der ist aber
- zum Glück, hoffe ich - nicht mehr dafür zuständig.

Schönen Gruß
Anton Butz
Hallo Anton,
doch, durften Sie - es mussten nur bestimmte Kriterien enthalten sein.
deshalb wurden auch die Auszahlscheine der einen Kasse von der anderen Kasse anerkannt - ich habe schon Auszahlscheine von der AOK akzeptiert.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 17.12.2015, 08:44

Ich frage mich gerade, worin der Sinn besteht, ein vorhandenes Formular nicht zu nutzen und stattdessen einen Notizzettel einzureichen.

Die Probleme, die daraus entstehen können - unabhängig davon, ob es rechtlich zulässig ist oder nicht - sehe ich allerdings deutlich. Die neuen Formulare sind maschinenlesbar. Da niedrige Verwaltungskosten politisch und von den Versicherten gewünscht sind, schaut sich zumindest bei uns kein Mensch mehr die Sachen an. Die Post kommt in großen Paketen in einem Scan-Zentrum an, der Auszahlungsschein wird eingescannt und soll später zum Teil vollautmatisch (wenn alles passt) ausgezahlt werden. Bearbeitungszeit für eine Auszahlung: pfeilschnell.

Was mit einem eingereichten Zettel, auf dem womöglich keine Versichertennummer draufsteht, bei diesen Rahmenbedingungen geschieht, kann sich wohl jeder ausmalen. Und hinterher wird mal wieder über die Krankenkasse gemeckert, weil die Auszahlung so lange dauert oder der "Auszahlungs-Notizzettel" nicht angekommen ist bzw. der Mitgliedschaft oder dem entsprechenden Krankengeldfall nicht oder nur mit großer Verspätung zugeordnet werden konnte.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 17.12.2015, 09:26

.
"Pfeilschnell" erledigt sich die Verwaltungsarbeit dann quasi von selbst. Das
setzt Ressourcen frei, die für Krankengeld-Fallmanagement am "orientalischen
Krankengeld-Bazar" dann aber auch dringend gebraucht werden:

25 % sind immer drin, bei besonderer Hartnäckigkeit auch mal 50 % aber
selten 100 %.


Darin liegt der Vorteil der Gerlach-Vorschläge: Der MDK kann humaner werden,
wenn es nicht mehr um "Alles oder Nichts" geht, sondern nur noch um ein
bisschen feilschen.

P.S.: berücksichtigt die neue Technik den Umgang mit dem "Gerlach-
Häkchen" bereits?

Schönen Gruß
Anton Butz

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.12.2015, 09:47

Hallo Anton,
das verstehe ich jetzt nicht - was genau meinst du damit ?
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 17.12.2015, 10:40

ich vermute, dass Anton sein neues Lieblingsthema teilweise Arbeitsunfähigkeit meint.

Und nein Anton, die neue Technik setzt keine Ressourcen für Krankengeldfallmanagement frei. Sie setzt Arbeitskräfte frei (aktuelle Beispiel BARMER GEK) oder sorgt dafür, dass trotz steigender Mitgliederzahlen keine neuen Mitarbeiter eingestellt werden (aktuelles Beispiel TK).

stefanffm12
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Beitrag von stefanffm12 » 18.12.2015, 18:46

Auch wenn mir meine Krankenkasse keinen neuen Auszahlschein zusendet, so habe ich jedoch noch Kopien vom Auszahlschein, die mein Arzt in der Vergangenheit auch ausgefüllt hat und von der KK anstandlos akzeptiert wurden.
Wenn ich diese Auszahlschein weiterhin meinem Arzt vorlege, er sie unterschreibt, dann wird doch ab 2016 die KK weiterhin das Krankengeld auszahlen?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.12.2015, 20:47

Hallo,
kann man heute noch nicht sagen - wahrscheinlich nur den ersten im neuen Jahr wird man evtl. noch gelten lassen, dann sollten aber (vor allen Dingen die Ärzte) alle begriffen haben, dass es nur noch mit den den Bescheinigungen geht. Ähnlich verhält es sich ja schon seit dem 01.01.2015 mit der EGK - da ist es ja auch so, dass die Ärzte die alten Karten nicht mehr akzeptieren dürfen.
Gruss
Czauderna

Justus
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Beitrag von Justus » 26.12.2015, 08:41

Ich bin am 17.12.2015 weiter bis 15.01.2016 krankgeschrieben worden und die KK hat mir am 21.12.2015 einen neuen Auszahlungsschein zugeschickt.

Muss der Doc am 15.01.2016 jetzt den Auszahlungsschein bis zum 31.12.2015 ausfüllen und ab 01.01.2016 die neue AU ?

Oder muss er nur eines von beiden ausfüllen wenn ja welches von den beiden Formularen ?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.12.2015, 11:08

Hallo,
Das solltest du mit deiner Kasse direkt klären. Ich meine, dass deine AU. korrekt vom Arzt bestätigt wurde und wenn du im Januar noch den alten Auszahlschein vorlegst, dass der auch noch akzeptiert wird ( würde ich jedenfalls so machen), aber wie geschrieben, das kann dir nur deine Kasse verbindlich beantworten.
Gruß
Czauderna

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