Krankengeld, Reha, was kommt danach?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.01.2018, 21:59

Hallo,
wie gesagt, ich bin nicht der MDK und auch nicht die Kasse, aber ich halte den Entlassungsbericht dafür geeignet, dass sowohl der MDK als auch die Kasse aufgrund der verordneten Leistungen zu Lasten der Rentenversicherung die Arbeitsunfähigkeit für die nächsten sechs Monate nicht anzweifeln wird - warum auch ?. Der Bericht begründet in seinem Ergebnis klar die Arbeitsunfähigkeit sagt aber nichts aus über eine drohende Erwerbsunfähigkeit - was könnte die Kasse da machen - erneut eine Aufforderung von Reha-Massnahmen nach § 51 SGB versenden - das geht logischerweise wohl nicht, eine Reha wurde gerade beendet. Die Arbeitsfähigkeit feststellen - das geht, dank des Entlassungsberichtes auch nicht (meiner Meinung nach). Wiedereingliederungsmaßnahmen - zum jetzigen Zeitpunkt, aufgrund der vorliegenden Einschränkungen sicher keine Option - ich sehe die Sache entspannt und wenn ich du wäre, ich hätte nix dagegen, dass der MDK den Bericht bekäme, aber ich bin ja nicht du.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 02.01.2018, 22:01

Ich frage mich gerade, auf was sich meine Vorschreiber beziehen, wenn sie bei der Aussage im Bericht "AU im letzten ausgeübten Beruf" in Kombination mit einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis mit "nicht mehr lange arbeitsunfähig" und "AU-Killer" kommen. Auf die geltende Rechtslage und die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien auf jeden Fall nicht. Aber erstmal der Reihe nach.
hostdreamer hat geschrieben: Wenn man sich mal die Bedeutung der Rehaaufforderung § 51 SGB V. genauer anschaut, heisst das nichts weiter als " Wegfall des Krankengeldes ".

Und das ist das Ziel des MDK zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Ich weiß, dass das landläufig so gesehen wird. Auf der anderen Seite kenne ich die Hintergründe und in meiner Zeit als Krankengeldfallmanager hatte ich viel mit den Ärzten des MDK zu tun. Für meinen Arbeitgeber kann ich sagen, dass der § 51 natürlich in geeigneten Fällen in Betracht gezogen wird. Nämlich dann, wenn die Krankenkasse mit ihren Möglichkeiten am Ende ist und die Rentenversicherung am Zug ist. So ist es vom Gesetzgeber vorgesehen. Die Krankenkasse versucht zunächst mit ihren Möglichkeiten, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Ist das nicht erfolgreich, ist die Rentenversicherung am Zug. Hier geht es dann nicht mehr um Arbeitsfähigkeit im Sinne der Krankenversicherung, sondern um Erwerbsfähigkeit. Die Rentenversicherung muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine vorzeitige Berentung zu vermeiden. Sie verfügt über andere Möglichkeiten als die Krankenversicherung, deshalb ist sie ab einem bestimmten Punkt in der Pflicht.

Die Vorstellung, dass der MDK auf Geheiß der Kasse abnickt, was diese möchte, entbehrt der Realität. Der MDK ist derjenige, der die Marschrichtung vorgibt, nicht die Kasse. Und es geht nicht um "Wegfall des Krankengeldes". Ihr könnt euch meiner Meinung nach nicht vorstellen, in wievielen Fällen der MDK eine weitere Arbeitsunfähigkeit bestätigt, ohne dass der Versicherte oder Arzt etwas davon mitbekommen. Von diesen Fällen liest man natürlich nicht in den Foren.

Auch bei der Schilderung deines bisherigen Krankheitsfalles kann ich mich nicht erinnern, dass der MDK in irgendeiner Art und Weise unseriös auf Arbeitsfähigkeit gepocht hat. Ganz im Gegenteil - er hat die Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit erkannt.

Dass die Kasse mit Tricks versuchte, dich zu einem Aufhebungsvertrag zu bringen, sollte nicht dazu führen, dass du den MDK anzweifelst. Ich kenne die Spielchen deiner Kassenart. Meiner Meinung nach liegt es an der schwachen Länderaufsicht, Kassen unter der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes würden sich viele Dinge nicht erlauben, die bei den AOKn Standard sind.

Ich finde es für die gesamte Kassenlandschaft unglücklich, dass es einzelne Kassen gibt, die "Fallmanagement" nur als Einsparmaßnahme ansehen. Bei uns geht es darum, den Versicherten optimal zu betreuen. Wir setzen beim § 51 z. B. nicht mehr auf die 10-Wochen-Frist, sondern unser Ziel ist es, den Versicherten davon zu überzeugen, dass die Reha in seinem Interesse ist. Es ist rausgeworfenes Geld, wenn jemand nur unter Androhung der Krankengeldeinstellung in Reha fährt.

Aber jetzt zum Rehaentlassungsbericht:

Der MDK bekommt sowieso nur die Seite 1.

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... ericht.pdf
Seite 12

Den gesamten Entlassungsbericht nur in Ausnahmefällen mit gesonderter Begründung. Wenn du das vermeiden willst, erteile die Einwilligungserklärung einfach nur für die Übersendung der ersten Seite.

Früher bekamen die Krankenkassen noch die Berichte, um dann mit einer gezielten Fragestellung an den MDK heranzutreten. Mein Check sah wie folgt aus:

Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien
=> wenn ja, wurden Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit empfohlen?

=> ja - Einleitung prüfen
=> nein - Umdeutung in einen Rentenantrag prüfen lassen

Nach deinen Schilderungen liegt ganz klar weiterhin Arbeitsunfähigkeit vor, wenn im Entlassungsbericht steht: "Arbeitsunfähigkeit im letzten ausgeübten Beruf". Daran ändert weder eine Aussage über "Belastbarkeit im Rahmen" noch eine "psychisch-stabile Grundhaltung" etwas. Denn die Probleme bestehen im orthopädischen Bereich. Ein Arbeitsverhältnis besteht, deshalb richtet sich Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nach den Anforderungen dieses Arbeitsverhältnisses

§ 2 Abs. 1 der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Versicherte auf Grund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der
Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können. 2
Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-13 ... -12-24.pdf

Dann stellt sich die Frage, ob die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann. So wie du geschrieben hast, nein. Ich gehe davon aus, dass das auch im Entlassungsbericht steht.

Also besteht nur noch die Möglichkeit der Umdeutung in einen Rentenantrag. Nach deiner Aussage liegen die Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderungsrente nicht vor.

Evtl. besteht ein Anspruch auf die "alte BU-Rente". Wenn der MDK das auch so sieht, würde ich die Rentenversicherung wegen der Prüfung der Umdeutung anschreiben. Wenn nicht bekäme die Akte einen Vermerk "kein Steuerungspotential" (weder für die Kasse noch für den Versicherten) und es würde bis zur Leistungsunterbrechung gezahlt.

hostdreamer
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Beitrag von hostdreamer » 02.01.2018, 22:05

Hallo liebes Forum,

ich weiß ja nicht so recht, ob es gut ist meine Befunde in dieses Forum zu posten.

Ich weiß man kann die Threads googlen und dann findet man das und wundert sich, wenn auch die, die es nicht wissen dürfen, zu diesen Informationen kommen.

Was ist Eure Meinung dazu ?

Gruß
Hostdreamer

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 02.01.2018, 22:10

hostdreamer hat geschrieben:Hallo liebes Forum,

ich weiß ja nicht so recht, ob es gut ist meine Befunde in dieses Forum zu posten.

Ich weiß man kann die Threads googlen und dann findet man das und wundert sich, wenn auch die, die es nicht wissen dürfen, zu diesen Informationen kommen.

Was ist Eure Meinung dazu ?

Gruß
Hostdreamer
Ich würde sie nicht posten. Unabhängig davon, wer da evtl. lesen könnte. Ich habe auch bewusst nichts davon zitiert. Wenn du die Löschtaste drückst, sind sie weg. Czauderna und ich haben sie ja gesehen und unsere übereinstimmende Einschätzung mitgeteilt. Czauderna kurz und knapp, ich mal wieder eher schwafelnd und ausschweifend :roll: .

hostdreamer
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Beitrag von hostdreamer » 02.01.2018, 22:34

Hallo GKV,


wie ich schon in meinem " gelöschten " Thread erwähnte, danke nochmals für die ausführliche Beratung und ich mußte erkennen, dass hartnäckige " Behauptungen " meinerseits nicht immer das gewünschte Ziel haben, hier eine konkrete Lösung zu finden.

Ihr habt Recht, man liest zu viel und wie mal ein ehemaliger Hausarzt von mir sagte, lest nicht im Internet, dort werden " fake news " verbreitet und man sollte nicht alles glauben.


Gruß
Michael

SuperNova
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Beitrag von SuperNova » 02.01.2018, 23:08

Hallo hostdreamer,

tja, es sind dann wohl genau jene Hausärzte, die solche Äusserungen tätigen, welche eine AU rückdatieren oder fahrlässig AU-Lücken erzeugen, so dass der Patient aus dem KG-Bezug fliegt.

Ohne hier jemandem seine Kompetenz absprechen zu wollen:

Ich denke nicht, dass ein "Patient" wie hostdreamer von ehemaligen KK-Mitarbeitern erwarten kann, dass sie sein "patiententypisches" MDK-Misstrauen teilen. Und es sind genau jene KK-Mitarbeiter, die in vorheriger Absprache mit dem MDK den Kuhhandel der "Einstellung nach Aktenlage" initiieren, um Einsparmaßnahmen durchzusetzen.

Von daher sollte hostdreamer sein gesundes Misstrauen beibehalten.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.01.2018, 23:12

Hallo,
Du weißt schon, dass das jetzt ein kleines bisschen bösartig war und eine Unterstellung noch dazu, aber ich bin da eher altersmilde.
Gruß
Czauderna

SuperNova
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Beitrag von SuperNova » 02.01.2018, 23:24

Czauderna, das war nicht auf euch bezogen, sondern war die Darstellung eines täglich stattfindenden Sachverhalts. Die sogenannte Einstellung nach Aktenlage wird bevorzugt vom Krankengeldfallmanagement in Prüfung gegeben.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 02.01.2018, 23:59

Hallo SuperNova,

hostdreamer wird sich sicherlich sehr gründlich überlegen, was und in welchem Umfang er den Bericht weitergeben wird und das ihm überlassene Formular so jedenfalls nicht unterschreiben:


Übermittlung des vollständigen Entlassungsberichtes an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ( MDK )



Für Herrn......,geb.......

Ich bin damit einverstanden, dass der MDK nach Abschluß meiner Rehabilitation ( Aufenthalt Klinik...........) eine Ausfertigung des vollständigen Entlassungsberichtes erhält:

Der Entlassungsbericht soll an folgende Adresse gesandt werden:

( ) Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Ort.....

oder

( ) Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Ort.....

Des Weiteren bin ich damit einverstanden, dass die Seite 1a des Entlassungsberichtes übersandt wird an die :

Krankenkasse so und so in...Ort.....

( ) ja
( ) nein

Die Daten werden von der ......KK...... lediglich dafür verwendet, geeignete Maßnahmen einzuleiten und mich bei der Wiederherstellung meiner Gesundheit zu unterstützen.

Mein Einverständnis ist freiwillig und kann von mir jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

Sollte ich nicht einwilligen, hat dies keine Auswirkungen auf mein Versicherungsverhältnis.



Ort, Datum ....................... Unterschrift
Und GKV hat bestätigt, dass die Rechtsaufsicht der AOKen „schwach“ ist:
Ich kenne die Spielchen deiner Kassenart. Meiner Meinung nach liegt es an der schwachen Länderaufsicht, Kassen unter der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes würden sich viele Dinge nicht erlauben, die bei den AOKn Standard sind. Ich finde es für die gesamte Kassenlandschaft unglücklich, dass es einzelne Kassen gibt, die "Fallmanagement" nur als Einsparmaßnahme ansehen.
Ich halte allerdings auch die Rechtsaufsicht des BVA für zweitklassig, weil es sich als zweite Staatsgewalt unkritisch der Judikative unterwirft anstatt Legalität zu reklamieren.

Zur Beurteilung der weiteren AU stimme ich GKV zu; die Frage der BU dürfte sich allerdings nicht stellen.

Schönen Gruß
Anton Butz

hostdreamer
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Beitrag von hostdreamer » 04.01.2018, 02:46

Hallo liebes Forum,

zu meiner Angelegenheit gibt es zunächst nicht Neues.


Ich habe aber folgendes im Netz gefunden, da gibt es einige Parallelen.

Zitat einer Anfrage eines Betroffenen aus der Seite:
http://www.rechtsanwalt-koeper.de/blog/ ... jobcenter/


Jemand dort schreibt...

Zitat:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt.

Auch ich habe derzeit Probleme mit meiner Krankenkasse (AOK). Da ich seit 8 Monaten wegen eines Bandscheibenvorfalls und weiteren Krankheiten, sowie nach meinem Reha Aufenthalt, nach dem ich als arbeitsunfähig entlassen wurde, erhielt ich nun heute, eine Benachrichtigung meiner Krankenkasse, dass diese hinsichtlich meiner Arbeitsunfähigkeit den MDK um "fachliche" Prüfung gebeten hätten, welcher davon ausgeht, dass eine Beendigung meiner Arbeitsunfähigkeit zum 22.08.2013 möglich sei. So begründet würde man mir mein Krankengeld, bis dato auszahlen und dann die Einstellung von Krankengeldzahlungen tätigen, da ja nun das Arbeitsamt für mich zuständig sei. Dies wäre auch meinem Arzt bereits mitgeteilt worden, über dem ich bis heute krankgeschrieben war. Da ich weder einen amtlichen Bescheid zur Einstellung meines Krankengeldes vorliegen habe....


Auszug der Antwort des befragten Anwalts:

..."mit dem Krankengeld-Einstellungsbescheid der Krankenkasse - nachdem Sie dagegen fristwahrend Widerspruch erhoben haben, (mit Zugangsnachweis, am besten vorab per Telefax mit Sendebericht) - zu Ihrem zuständigen Sozialgericht zu gehen und dort zu beantragen, die Krankenkasse im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, das Krankengeld fortzuzahlen..."

Zitatende.

Ich denke mein Mißtrauen ist nach wie vor berechtigt und eine bewilligte Einsicht des Rehaentlassungsberichtes seites des MDK sollte ich mir gut überlegen.

Wenn man sich die Anfragen der Betroffenen mal durchließt, wird oft berichtet, wie KK ihre Versicherten trotz AU mit Hilfe des MDK als arbeitsfähig gesehen werden, weil die ( der MDK ) das so beurteilt haben. Die Folge, es werden die Krankengeldzahlungen eingestellt.

Oft wird dort die AOK genannt.

Lieben Gruß
Michael

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.01.2018, 07:28

Ich kann dir nur raten, auf deinen ehemaligen Hausarzt zu hören und nicht zu viel im Internet zu surfen, ohne über das erforderliche Hintergrundwissen zu verfügen.

Die Beurteilung deiner Arbeitsfähigkeit erfolgt im Zusammenhang mit den Anforderungen an dein konkretes Arbeitsverhältnis. Ob arbeitsunfähig oder nicht entscheidet der MDK.

Anders sieht es aus, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Dann wird vom MDK ein Leistungsbild erstellt. Ob arbeitsunfähig oder nicht entscheidet dann die Kasse. Und da kann man sich dann schon fragen, warum eine Kassenart damit besonders auffällig ist.

https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumen ... 170515.PDF
Verweisung ab S. 30

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 04.01.2018, 08:37

Moin Michael,

in deinem Falle wäre nicht die Arbeitsagentur zuständig; du würdest im angenommenen Fall der "Feststellung der
Arbeitsfähigkeit nach einer MDK-Fernbeurteilung" eine Aufforderung entsprechend dem Text in diesem Video erhalten,
also aufgefordert werden, deine Arbeit wieder aufzunehmen:

http://www.rechtsanwalt-koeper.de/video ... die-kasse/

Schwankst du tatsächlich, ob du das Formular unterschreiben und den vollständigen Reha-Entlassungsbericht der
Krankenkasse bzw. dem MDK zugänglich machen sollst?

P.S.: die dir von der AOK überlassenen Texte sind nicht Gegenstand der offiziellen Formulare lt. der von GKV
verlinkten BGA-AU (Seiten 97 ff).

Schönen Gruß
Anton Butz

SuperNova
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Beitrag von SuperNova » 04.01.2018, 15:00

Das Misstrauen von hostdreamer ist berechtigt, denn die AOK stellt vorzugsweise das Krankengeld nach Aktenlage ein. Das bedeutet, dass der MDK beauftragt wird, zu überprüfen, ob anhand der vorhandenen Unterlagen (und dazu gehört auch der Entlassungsbericht) eine Einstellung nach Aktenlage möglich erscheint.

Im Umkehrschluss heisst das, dass bei fehlendem Abschlussbericht voraussichtlich nicht genügend Unterlagen vorhanden sind, um eine Einstellung per Aktenlage zu begründen. Daher würde der MDK wahrscheinlich einen Untersuchungstermin einberaumen, wenn er denn überhaupt die AU anzweifeln würde.

Ein Kompromiss sähe für hostdreamer hier so aus, dass er im Falle eines Untersuchungstermins den Entlassungsbericht dem Arzt zur Einsicht vorlegt, wobei ich dann davon ausgehe, dass der Arzt beim Durchlesen die AU nicht aufheben wird, denn er hat dann nicht die Zeit, nach Haken und Ösen zu suchen - falls er dies überhaupt vorgehabt hätte.

hostdreamer
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Beitrag von hostdreamer » 05.01.2018, 13:53

Hallo liebes Forum,


danke für die Hilfe, es gibt noch nichts Neues zu berichten



Ich habe Anfang nächster Woche einen Termin beim Orthopäden und danach einen Termin beim Hausarzt.

Ich werde den Rehaentlasssungsbericht mit denen besprechen und meine hier im Forum genannten Zweifel erörtern.

Dann werde ich gegebenenfalls entsprechend handeln.

Wenn es etwas Neues zu berichten gibt, melde ich mich wieder.


Schönes Wochenende
Michael

hostdreamer
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Beitrag von hostdreamer » 08.01.2018, 13:56

Hallo liebes Forum,


ich komme gerade zurück vom Orthopäden, habe ihm den kompletten Rehaentlassungsbericht übergeben in Kopie und ihn gefragt, ob der Bericht an den MDK / KK übermittelt werden muß.

Er sagte, ja. Meine zahlreichen Diagnosen wären eigentlich Grund genug mich weiterhin als AU zu sehen.

Konnte mir aber in Bezug auf meine Berufstätigkeit keine Antwort geben, er meinte die KK könnte es versuchen mich in einen anderen Job zu bringen, denn keiner KK / DRV möchte gerne zahlen.

Er empfahl mir in den Sozialverband einzutreten oder einen guten Rechtsbeistand zu nehmen und dann alles was seitens der KK / MDK / DRV kommt mit Widerspruch zu beantworten.

Ich denke mal, dass ich meine Hausärztin nicht fragen brauche, denn die kennt sich noch weniger mit dieser Materie aus.


Wenn es was Neues gibt, melde ich mich.

Gruß
Michael

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