Krankengeld, Reha, was kommt danach?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 08.01.2018, 15:01

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Danke für die Info.
Die Diskussion nebenan hast du gesehen?
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... ght=#87067
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hostdreamer
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Beitrag von hostdreamer » 08.01.2018, 16:13

Anton Butz hat geschrieben:.

Die Diskussion nebenan hast du gesehen?
Hallo Anton,

ja, bin an dem Thema dran, danke für den Hinweis.

Wenn mein Orthopäde schon diesen Hinweis gibt, denke ich er hat bereits bei einigen Patienten Erfahrungen gesammelt.

Den Hinweis mit dem Sozialverband teilte er mir schon vor meiner Aufforderung zur Reha mit.

Auch wenn es um die gleiche Situation geht in Bezug auf Bewilligung des MDK den Rehabericht zu lesen, liegt der Fall bei mir ein wenig anders, bin ungekündigt, mit Kündigungsschutz durch die Gleichstellung GdB 30 und 9 Monate plus den Rest von Januar vor der abzugsfreien Altersrente, 63 Jahre plus 6 Monate.

Selbst wenn die KK sagt, ich solle eine LTA beantragen, wäre es für mich egal, denn solange ich noch meinen Job habe, nützt die LTA nichts. Denn der Zweck einer LTA ist, dass mich ein anderer Arbeitgeber einstellt und von der DRV Zuschüsse dafür bekommt. Und wenn ich dem nicht zustimme, kann die KK nichts dagegen unternehmen und muß Krankengeld bis zu meiner Aussteuerung in 8 Monaten weiterzahlen.

EM-Rente fällt auch weg, ich habe 100% Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, mehr als 6 Stunden bei leichter bis mittelschwerer Tätigkeit und weniger als 3 Stunden in meinem noch bestehenden Job.

Mein AG kennt meine Situation, er kündigt nicht, weil ich wie oben geschrieben Kündigungsschutz habe, das Versorgungsamt könne den AG noch dazu auffordern für mich einen behindertengerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Würde er es unterstützen, bekäme er auch Zuschüsse vom Staat.

Das kann und will mein AG nach dem letzten telefonischen Gespräch nicht. Der MDK und der Rehaarzt fragte, ob eine Umsetzung im Betrieb möglich sei. Außerdem steht in meinem schriftlichen Arbeitsvertrag etwas Anderes als das, was ich dort zu leisten habe.

Ich denke mal, der AG und die KK haben somit ein Problem.

Du fragtes, ob ich noch schwanke.

Ja, Anton, weil ich ehrlich gesagt keine Lust mehr habe in den letzten Monaten vor meiner Altersrente mich noch bei der AfA zu bemühen.

Ich habe fast 46 Beitragsjahre hinter mir, meine Knochen sind kaputt und schmerzen mal hier, mal dort. Da macht jegliches Arbeiten mit Zeitdruck einfach keinen Spaß mehr, obwohl ich immer pünktlich und zuverlässig bin, sage ich jetzt mal, es reicht !

Und die paar Euro's mehr, die ich als Krankengeld bekomme, möchte ich auch nicht missen.

Gruß
Michael

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 08.01.2018, 16:40

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Ja Michael,

verstehe und sehe dies auch so.

Also pass`auf, dass du nicht in die
"gesetzliche Krankengeld-Falle" stolperst
oder geschubst wirst:

http://www.krankenkassenforum.de/-vp87135.html#87135

Schönen Gruß!
Anton

hostdreamer
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Beitrag von hostdreamer » 08.01.2018, 16:51

Anton Butz hat geschrieben:.


Also pass`auf, dass du nicht in die
"gesetzliche Krankengeld-Falle" stolperst
oder geschubst wirst.
Hallo Anton,

nochmals danke für den Hinweis.

Wenn ich z.B. bis einschließlich 31. Januar AU geschrieben bin, gehe ich bereits am 30. Januar, also ein Tag vor Anlauf für die weitere AU zum Hausarzt. Danach fahre ich wie immer persönlich zur KK und lasse mir die Durchschrift des AU-Scheins mit Eingangsstempel der KK bestätigen. Das mache ich schon von Anfang an. Auch sehe ich, wie die nette Dame bei der KK Information den Original-Au-Schein mit Eingangsstempel versieht.

Sollte das Probleme bereiten, habe ich immer die abgestempelte AU-Durchschrift als Beweis parat.


Gruß
Michael

SuperNova
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Beitrag von SuperNova » 09.01.2018, 16:51

Wenn wir mal den 31. Januar 2018 als Beispiel nehmen, dies ist ein Mittwoch, so genügt es nach der neuen, 2015 modifizierten Regelung, am Folgetag, also am Donnerstag, den 01. Februar, zum Arzt zu gehen. Bereits am 30. den Arzt aufzusuchen ist seit der Änderung 2015 nicht mehr notwendig. AU-Überschneidungen sind somit überflüssig, wobei es natürlich sicherer sein kann, einen Tag früher zu gehen, also hier am 31., wenn nicht klar ist, ob der Arzt überhaupt auch Folge-AU attestiert.

Der KK per Fax die AUB zu übermitteln, dürfte einfacher sein, als persönlich zu erscheinen. Beim persönlichen Erscheinen besteht immer die Gefahr "schlafende Hunde" zu wecken ;)

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.01.2018, 17:41

Hallo,
Ich habe in letzter Zeit mehrere Dokumente per E-Mail an die Krankenkasse geschickt und bekam jedesmal sofort eine (maschinell erstellte) Eingangsbestaetigung. Das ist dann auch ein möglicher Weg.
Gruß
Czauderna

hostdreamer
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Beitrag von hostdreamer » 09.01.2018, 18:03

SuperNova hat geschrieben: Bereits am 30. den Arzt aufzusuchen ist seit der Änderung 2015 nicht mehr notwendig.
So hatte es mir die KK-Sachbearbeiterin auch erklärt, ich bin aber lieber auf der sicheren Seite, sicher ist sicher.

Bei der Übersendung der Bestätigung mittels Email wäre ich mir nicht so sicher und ein Faxgerät besitze ich leider nicht.

Also, verbleibe ich bei der Version der perönlichen Abgabe der Au-Bescheinigung

Gruß
Michael

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.01.2018, 18:11

hostdreamer hat geschrieben:
SuperNova hat geschrieben: Bereits am 30. den Arzt aufzusuchen ist seit der Änderung 2015 nicht mehr notwendig.
So hatte es mir die KK-Sachbearbeiterin auch erklärt, ich bin aber lieber auf der sicheren Seite, sicher ist sicher.

Bei der Übersendung der Bestätigung mittels Email wäre ich mir nicht so sicher und ein Faxgerät besitze ich leider nicht.

Also, verbleibe ich bei der Version der perönlichen Abgabe der Au-Bescheinigung

Gruß
Michael
Hallo,
ist natürlich der sicherste Weg, aber ich würde es mal probieren, also einfach mal schicken per E-Mail und wenn nicht innerhalb von wenigen Minuten eine Eingangsbestätigung erfolgt, dann persönlich abgeben.
Aber anscheinend ist ja auch die Geschäftsstelle der Kasse nicht all zu weit weg.
Gruss
Czauderna

SuperNova
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Beitrag von SuperNova » 09.01.2018, 18:11

Viele Krankenkassen akzeptieren Emails, wenn es um die Übersendung der AUB geht. Problem ist natürlich die fehlende Rechtssicherheit, da Emails (noch) nicht als "gerichtsfester" Nachweis dienen, im Gegensatz zum Fax. Bestreitet dann die Krankenkasse den Eingang der Email -sofern sie keine Eingangsbestätigung versandt hat- also den rechtzeitigen Zugang der AUB, ruht dann das Krankengeld. Bei Emails dürfte es -derzeit noch- schwierig werden, vor Gericht den rechtzeitigen Zugang zu beweisen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.01.2018, 18:17

SuperNova hat geschrieben:Viele Krankenkassen akzeptieren Emails, wenn es um die Übersendung der AUB geht. Problem ist natürlich die fehlende Rechtssicherheit, da Emails (noch) nicht als "gerichtsfester" Nachweis dienen, im Gegensatz zum Fax. Bestreitet dann die Krankenkasse den Eingang der Email -sofern sie keine Eingangsbestätigung versandt hat- also den rechtzeitigen Zugang der AUB, ruht dann das Krankengeld. Bei Emails dürfte es -derzeit noch- schwierig werden, vor Gericht den rechtzeitigen Zugang zu beweisen.
Hallo,
ja, dem stimme ich zu, allerdings habe ich beschrieben, dass die Kasse, der ich die Dokumente per E-Mail zugesandt habe eine automatische Eingangsbestätigung gesendet hat.
Gruss
Czauderna

hostdreamer
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Beitrag von hostdreamer » 09.01.2018, 21:51

SuperNova hat geschrieben: Bei Emails dürfte es -derzeit noch- schwierig werden, vor Gericht den rechtzeitigen Zugang zu beweisen.
Bei normalen Emails ist es ein Risiko.

Aber es gibt ja die de-mails, mit denen könnte man dann Nachrichten & Dokumente sicher, vertraulich, nachweisbar, einfach über das Internet versenden & empfangen.

Nur derjenige, der beruflich mit Behörden zu tun hat, besitzt solch ein de-mail Konto.

anscheinend ist ja auch die Geschäftsstelle der Kasse nicht all zu weit weg
Ja genau Günter, mit meinem PKW ca. 5 Minuten und das erledige ich gleich nach meinen Hausarztbesuch, somit ein Weg.

Gruß
Michael

hostdreamer
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Beitrag von hostdreamer » 09.01.2018, 22:03

SuperNova hat geschrieben:
Beim persönlichen Erscheinen besteht immer die Gefahr "schlafende Hunde" zu wecken ;)
Hallo Supernova,


Die Kundeninformation befindet sich in der Parterre und meine Sachbearbeiterin befindet sich im ersten Stock. Und wenn ich nur meine AU-Bescheinigung abgebe, bekommt die SB es nicht mit und außerdem kann man die SB nur nach Terminvereinbarung ansprechen.

Somit denke ich mal, dass die " schlafenden Hunde " weiterschlafen werden.

Gruß
Michael

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 10.01.2018, 13:33

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Interessante Diskussion zu einem Detail -
insgesamt aber die Vertrauenswürdigkeit der
Krankenkassen betreffend.
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hostdreamer
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Beitrag von hostdreamer » 23.03.2018, 14:00

Hallo liebes Forum,

ich wollte nach langer Zeit berichten, dass ich bis heute keine Einwilligungserklärung zur Einsicht in meinen Rehaentlassungsbericht abgegeben habe. Ich habe mich lückenlos AU schreiben lassen und die KK zahlt weiterhin Krankengeld. Ich denke, dass bis kurz vor der Aussteuerung ( 78 Wochen ) keine Nachricht von der KK zu erwarten ist. Ich habe auch nur noch 7 Monate bis zu meiner vorgezogenen Altersrente mit 63+ Jahren.


Lb. Gr.
Michael

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