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Rentnerin erhält durch Scheidung Pensionsanteil – KVdR?

Verfasst: 18.03.2018, 08:33
von Frieder
Eine Rentnerin ist über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) günstig versichert. Angenommen, sie erhält durch Scheidung jetzt noch zusätzlich einen Pensionsanspruch ihres Ehemannes von einigen hundert Euro.

Erhöht sich der Beiträge zur KVdR?
Falls ja, mit welchem Prozentsatz auf die Pension wäre zu rechnen?

Danke.

Verfasst: 18.03.2018, 10:14
von GerneKrankenVersichert
Die Pension ist beitragspflichtig (§§ 229 und 237 SGB V).

Zu zahlen ist der allgemeine Beitragssatz der Kasse (§ 248 SGB V).

Verfasst: 18.03.2018, 10:19
von Frieder
Danke GerneKrankenVersichert,

habe ich fast vermutet. Gerade viel mir noch eine Frage ein.

Angenommen, es wird nicht geschieden. Anstelle des teilweisen Pensionsanspruchs erfolgt die Zahlung eines Unterhalts. Ist für diesen Unterhalt ein zusätzlicher KV-Beitrag fällig?

Danke.

Verfasst: 18.03.2018, 10:23
von GerneKrankenVersichert
Nein. Wenn die beiden sich einig sind, ist das krankenkassentechnisch die bessere Lösung.