Beitragsbemessungsgrenze bei Rente plus Hinzuverdienst
Verfasst: 13.09.2018, 15:26
Hallo,
fällt der Krankenkassenbeiträge komplett für eine teilweise EM-Rente an, wenn Hinzuverdienst und Rente zusammen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen?
Ich nehme an, dass das 13. Gehalt hier zum Vorjahr gezählt wird, auch wenn es erst im im Januar ausgezahlt wird?
Was ist wenn in einem Teil des Jahres noch eine freiwillige GKV-Versicherung vorlag?
Würden in 2018 die Summe der Hizuverdienste aus der freiwilligen Zeit, aus der Pflichtzeit, aus dem 13. Gehalt im Januar 2019 plus die Jahresrentenbeiträge zusammengezählt und der Beitrag dann nur bis zur BMG für die GKV Beiträge berechnet?
Wer ist für zuvielbezahlte KV-Beiträge Ansprechpartner? Eigentlich doch die Krankenkasse, aber die Festsetzung für die Abzüge der Rente führt die Rentenversicherung durch. Hier wird wohl ein Widerspruch benötigt? Oder gelten die Beiträge auf die Rente als gesetzt und die Krankenversicherung muss eine Rückzahlung aus den durch den Arbeitgeber überwiesenen AN-Beitrag vornehmen? Wann?
Gruß
A.
fällt der Krankenkassenbeiträge komplett für eine teilweise EM-Rente an, wenn Hinzuverdienst und Rente zusammen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen?
Ich nehme an, dass das 13. Gehalt hier zum Vorjahr gezählt wird, auch wenn es erst im im Januar ausgezahlt wird?
Was ist wenn in einem Teil des Jahres noch eine freiwillige GKV-Versicherung vorlag?
Würden in 2018 die Summe der Hizuverdienste aus der freiwilligen Zeit, aus der Pflichtzeit, aus dem 13. Gehalt im Januar 2019 plus die Jahresrentenbeiträge zusammengezählt und der Beitrag dann nur bis zur BMG für die GKV Beiträge berechnet?
Wer ist für zuvielbezahlte KV-Beiträge Ansprechpartner? Eigentlich doch die Krankenkasse, aber die Festsetzung für die Abzüge der Rente führt die Rentenversicherung durch. Hier wird wohl ein Widerspruch benötigt? Oder gelten die Beiträge auf die Rente als gesetzt und die Krankenversicherung muss eine Rückzahlung aus den durch den Arbeitgeber überwiesenen AN-Beitrag vornehmen? Wann?
Gruß
A.