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Kündigung weil durchschnittlicher Zusatzbeitrag sinkt

Verfasst: 11.11.2018, 16:51
von amerin
Zum 1.1.2019 sinkt mal wieder der durchschnittliche ZB von 1,0% auf 0,9%, wie am 23.10.2018 bekanntgegeben.

Ist trotz Bindung durch einen Wahltarif eine außerordentliche Kündigung möglich, bspw. besondere Härte, weil die Differenz zwischen erhobenem weit überdurchschnittlichem ZB (keine "Mit"-Senkung) und dem durchschnittlichen ZB um 0,1% nämlich anwächst :?:

Verfasst: 11.11.2018, 19:10
von Czauderna
Hallo,
gute Frage - ich denke aber, das das so nicht funktionieren wird - wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe gilt diese ausserordentliche Kündungsberechtigung nur, wenn sich der wirkliche Beitragssatz (Zusatzbeitrag) einer Kasse ändert - denn wenn es so wäre, dann hätten ja alle Mitglieder der Kassen, die vorher mehr oder weniger als 0,9 % hätten ein ausserordentliches Kündigungsrecht und das kann ich mir nicht vorstellen. Aber für was haben wir unsere aktiven Experten von den Kassen hier - was meint oder wisst ihr ?.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 11.11.2018, 19:54
von Nik Berlin
Das Sonderkündigungsrecht wird im §175 Abs. 4 S. 5 SGB V geregelt:

Erhebt die Krankenkasse nach § 242 Absatz 1 erstmals einen Zusatzbeitrag oder [b]erhöht sie[/b] ihren Zusatzbeitragssatz, kann die Kündigung der Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird.

Also ich lege das so aus, dass die Krankenkasse AKTIV den Zusatzbeitrag erhöhen muss. Die PASSIVE Erhöhung wegen sinkendem "durchschnittlichen" Zusatzbeitragsatz führt hier mE nicht zu einem Sonderkündigungsrecht.

Re: Kündigung weil durchschnittlicher Zusatzbeitrag sinkt

Verfasst: 11.11.2018, 20:02
von Nik Berlin
[quote="amerin"]Zum 1.1.2019 sinkt mal wieder der durchschnittliche ZB von 1,0% auf 0,9%, wie am 23.10.2018 bekanntgegeben.

Ist trotz Bindung durch einen Wahltarif eine außerordentliche Kündigung möglich, bspw. besondere Härte, weil die Differenz zwischen erhobenem weit überdurchschnittlichem ZB (keine "Mit"-Senkung) und dem durchschnittlichen ZB um 0,1% nämlich anwächst :?:[/quote]

Kannst du eventuell noch genauer erklären, was du mit besonderer Härte meinst?
Ich meine die meisten Leute leben ja schon das gesamte Jahr oder mehrere Jahre mit dem Zusatzbeitragssatz, den ihre Krankenkasse verlangt. Daher kann ich mir keinen Grund vorstellen, der eine besondere Härte darstellt, wenn die Krankenkasse genau diesen Zusatzbeitrag beibehält. Die meisten Leute könnten so oder so kündigen, auch ohne Sonderkündigungsrecht.

Re: Kündigung weil durchschnittlicher Zusatzbeitrag sinkt

Verfasst: 06.12.2018, 09:28
von ahorn2009
Es gibt kein Sonderkündigungsrecht weder für die Krankenversicherung noch für Wahltarife, wenn die Kasse SELBER nicht erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder anhebt.

Andere Konstellationen sieht der Gesetzgeber nicht vor.