Krankenkassenbeitrag nach ALGI -OHNE Hartz4-Bezug-

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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markus0199
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Krankenkassenbeitrag nach ALGI -OHNE Hartz4-Bezug-

Beitrag von markus0199 » 11.08.2008, 17:59

bin 58 Jahre und zur zeit arbeitslos. beziehe noch arbeitslosengeld bis märz 2009.
hartz4 werde ich nicht erhalten, da ich mit der kündigung eine abfindung erhalten habe von der ich bis 65 leben muss.
meine frage lautet:
rechnet die krankenkasse (seit 44 Jahren bei der DAK versichert) die abfindung bei der ermittlung eines monatlichen beitrages an?
andere einkünfte habe ich nicht.

meine frau wird um unseren monatlichen etat aufzubessern einen 500 euro-job annehmen und damit versichert sein, besteht die möglichkeit einer familienversicherung?

vielen dank für rückantworten im voraus

wolf
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Beitrag von wolf » 12.08.2008, 20:55

Hallo markus 0119,

ja evtl. wirkt sich die Abfindung auf die Beitragsberechnung aus. Massgeblich ist, wie hoch die Abfindung ist, wie lange Du bei dem Unternehmen gearbeitet hast und Dein Alter spielt eine Rolle.

Sobald die Abfindung versicherungsrechtlich als "verbraucht" gilt und keine weiteren laufenden Einkünfte (bis 350 Euro) bestehen, kannst Du problemlos in die Familienversicherung Deiner Ehefrau.

Am Besten setzt Du Dich diesbezüglich mit Deiner Kasse in Verbindung!

§5
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Beitrag von §5 » 13.08.2008, 20:52

Ich gehe stark davon aus, dass die Abfindung aufgebraucht ist, da der Zeitraum ab der Auszahlung berechnet wird und die Höhe sich nach Alter, Betriebszugehörigkeit und nach dem letzten Einkommen richtet. Bei einigen Krankenkassen, vielleicht auch bei allen, gibt es Regelungen das nur ein bestimmter Prozentsatz berücksichtigt wird.

Unabhängig davon gibt es eine neue Rechtsprechung, demnach wird die Abfindung nicht mehr bei der Familienversicherung angerechnet. Ich gehe davon aus, dass diese Regelung auch bei der DAK umgesetzt wird.

Bei der jährlichen Überprüfung der Familienversicherung ist lediglich zu prüfen,ob Sie andere Einkünfte (Zinsen) über 355€ liegen, dann ist eine Familienversicherung nicht möglich.

Auf jeden Fall muss Ihre Frau versicherungspflichtig beschäftigt sein, also mindestens 400,01€ verdienen. Einer muss gegen Beitrag versichert sein.

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