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Komplizierter Fall . Selbständig mit Ausland

Verfasst: 22.06.2020, 15:33
von Malermeister1
Hallo,

Ich bin am verzweifeln , da ich keine wirkliche Auskunft finde. Ich würde auf dieses Forum verwiesen. Ich hoffe ich bin auch im Richtigen Unterforum .

Ausgangslage :

M 36 .
Selbständig seit 2006 .

Ich war / bin freiwillig gesetzlich versichert . Laut AOK jetzt wohl nicht mehr.

Und zwar :

Ich arbeite selbständig von ca. März/April bis November in Deutschland und befinde mich dann mit einer Auslandskrankenversicherung im Ausland.
Ich habe mich immer abgemeldet, was umständlich war . Die Krankenkasse hatte sich dann auch mit einem Flugticket begnügt .

Nun meine Fragen:
Ich habe bisher 395 Euro bezahlt bei einer Grundlage von 2100 Euro ( ca. )

Nun hatte ich 2018 ca. 27000 Gewinn was bei 12 Monaten unwesentlich mehr ist. Ich zahle jetzt 615 Euro.
Und muss für 2018 über 2600 Euro nach Zahlen.

- muss die Krankenkasse nicht wie folgt rechnen ?
27.000 : 12 × 18.9 % ?
Die AOK rechnet hier nur durch 8 Monate . Ist das richtig ?

Das nächste:

Irgendwas erzählte sie mir mit Rente , ist darauf aber nicht eingegangen ( ich rutsche im eine Rentenversicherung ) und soll nun eine Anwartschaft abschließen .?

Hat sich mein Status auf Pflichtversichert geändert . Warum?

Erkennen Sie meine 4 monatigen Auslandsaufenthalte nicht mehr als kurzzeitig und gelegentlich, sondern behandeln mich hetzt wohl so als würde ich immer aus dem Ausland kommen .? Warum ? Und was ändert dies?

Soll ich , wenn ich am Ende dieses Jahres wieder ins Ausland gehe , ab 2021 , nicht mehr bei der AOK versichert werden, also sie nehmen mich nicht mehr auf.
Geht sowas?
Würde mich dann wieder abmelden.

Wie gehe ich damit am besten um?
Ein Auslands Aufenthalt wird weiter statt finden .


Mit freundlichem Gruß

Re: Komplizierter Fall . Selbständig mit Ausland

Verfasst: 22.06.2020, 15:57
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum.
Ja, ist etwas verwirrend das Ganze.
Versuchen wir es mal in eine Reihenfolge zu bekommen.
1. Wer seinen 1. Wohnsitz in Deutschland hat, der muss sich auch in Deutschland krankenversichern
2. So, wie geschildert bist du in Deutschland als hauptberuflich Selbständiger bei der AOK versichert gewesen
3. Wenn du ins Ausland (wohin genau bitte ?) gegangen bist, dann hat die AOK deine Mitgliedschaft beendet, weil du eine Auslandskrankenversicherung als Krankenversicherungsschutz vorgelegt hast. Das ist in meinen Augen schon etwas merkwürdig, und zwar aus folgenden Gründen.
Du hast deinen 1. Wohnsitz in Deutschland nicht abgemeldet, jedenfalls hast du das nicht geschrieben, dann muss eigentlich deine Versicherung trotz Auslandsaufenthalt, weiter bestehen bleiben bei der AOK. Aber egal, die AOK hat also deine Versicherung beendet.
4. Wenn du aus dem Ausland zurückgekommen bist, hat dich die AOK sofort wieder versichert, weil du krankenversichert sein musst und weil die AOK die letzte Kasse war, bei der du in Deutschland vor deiner Abreise ins Ausland krankenversichert warst. Das ist auch richtig so.
5. Was die Krankenversicherung betrifft, kannst du nicht unversichert sein, wenn du wieder in Deutschland bist.
6. Was die Beitragsberechnung betrifft, so geht die AOK meiner Vermutung nach, so vor.
Du bist beispielsweise vom 01.01.eines Jahres bis zum 31.08. eines Jahres in Deutschland und hast dort Arbeitseinkommen, welches auch in Deutschland versteuert werden muss. Die AOK geht davon aus, dass du in der Zeit deines Auslandsaufenthaltes, also vom 01.09. - 31.12. kein Einkommen hast.
Deshalb geht die AOK dann hin und teilt das im Einkommensteuerbescheid angegebene Einkommen nur durch 8, statt durch 12, was dann zu einem entsprechenden Beitrag führt. Wenn du aber auch in der Zeit deines Auslandsaufenthaltes Einkommen hast und dieses auch in Deutschland versteuerst, dann wurde das im Einkommensteuerbescheid angegebene Einkommen in 12 Monate erzielt und nicht in 8, also muss die AOK dann durch 12 teilen.
Wenn das tatsächlich so ist, dann musst du das der AOK entsprechend erklären bzw. nachweisen.
7. Seit 2018 hat sich eine Änderung bzgl. der Beitragsberechnung ergeben, die auch dich betrifft. Die Einstufungen werden seit 2018 nur noch vorläufig vorgenommen und erst nach Vorlage des dazugehörigen Einkommensteuerbescheides in eine endgültige Einstufung umgewandelt. Das kann zur Folge haben, dass es zu Nachzahlungen aber auch ggf. zu Rückzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre kommen kann und das hat dich nun getroffen.
Gruss
Czauderna

Re: Komplizierter Fall . Selbständig mit Ausland

Verfasst: 22.06.2020, 16:33
von Malermeister1
Hallo und danke für deine schnelle Antwort.

Naja ich bin freiwillig gesetzlich versichert ( mMn war das die richtige Bezeichnung! Seit jetzt wohl Pflicht)

Übe ich meine Tätigkeit nicht aus , und bin im nicht EU Land, muss ich keine Krankenkassenbeiträge entrichten.
Das Ticket kam wohl der Abmeldung gleich.

Laut AOK Arbeiterin möchte mich die Versicherung ab 2021 auch nicht mehr versichern ! Da ich nach ihrer Auffassung nicht nur vereinzelt/kurzzeitig im Ausland bin sondern immer und regelmäßig.

Genau die AOK nimmt mich dann jedes Jahr wieder neu auf, nachdem die Versicherung beendet ist. (Auch per Flugticket)

Wenn ich jetzt zwar im Ausland bin aber im Januar z.b. Rechnungen auf mein Konto eingezahlt wurden? Gilt dies dich aber auch als Einkommen ?

Warum soll ich eine Anwartschaft abschließen? Dies konnte sie mir nicht schlüssig erklären.
Warum werde ich als Rentner eingestuft? Und was hat das alles mit meiner Rente zu tun ?

Re: Komplizierter Fall . Selbständig mit Ausland

Verfasst: 22.06.2020, 18:25
von D-S-E
Malermeister1 hat geschrieben:
22.06.2020, 15:33
Ich habe mich immer abgemeldet, was umständlich war . Die Krankenkasse hatte sich dann auch mit einem Flugticket begnügt
Hallo,

puh, sehr komplex. Bei Anwartschaft bin ich raus.

Wenn du dich abgemeldet hast beim Einwohnermeldeamt, dürfte aber zumindest der Beitrag, konkret das Teilen durch 8 Monate, so korrekt sein. Die Krankenkasse teilt die Jahressumme immer durch die Zahl der Monate, die du offiziell angemeldet warst.

Viele Grüße

Re: Komplizierter Fall . Selbständig mit Ausland

Verfasst: 22.06.2020, 19:27
von ratte1
Hallo,

hier ist m.E. zu prüfen, ob eine "Anwartschaftsversicherung", also eine freiwilige KV mit abgesenkten Beiträgen während des Auslandsaufenthalts hier nicht im Hinblick auf den Leistungssausschluss nach § 52a SGB V sinnvoll ist.

MfG

Re: Komplizierter Fall . Selbständig mit Ausland

Verfasst: 22.06.2020, 19:30
von Czauderna
Hallo,
ja, was ist mit der Rente - was ist das für eine Rente und von wem bekommst du diese ausgezahlt?
Gruss
Czauderna

Re: Komplizierter Fall . Selbständig mit Ausland

Verfasst: 22.06.2020, 19:37
von Malermeister1
D-S-E hat geschrieben:
22.06.2020, 18:25
Malermeister1 hat geschrieben:
22.06.2020, 15:33
Ich habe mich immer abgemeldet, was umständlich war . Die Krankenkasse hatte sich dann auch mit einem Flugticket begnügt
Hallo,


Wenn du dich abgemeldet hast beim Einwohnermeldeamt, dürfte aber zumindest der Beitrag, konkret das Teilen durch 8 Monate, so korrekt sein. Die Krankenkasse teilt die Jahressumme immer durch die Zahl der Monate, die du offiziell angemeldet warst.

Viele Grüße
Hallo,

ja 2018 habe ich das noch mit Abmeldung gemacht .
Das ist richtig.

Wie sieht das aus , wenn der Wohnsitz jedoch in Deutschalnd weiterhin bestand? Den 2019 und jetzt 2020 lief das ohne Abmeldung . Nur mit Flugtickets.
Hier sind im den Zwischenmonaten auch weiterhin Rechnungen eingegangen .
Czauderna hat geschrieben:
22.06.2020, 19:30
Hallo,
ja, was ist mit der Rente - was ist das für eine Rente und von wem bekommst du diese ausgezahlt?
Gruss
Czauderna
Ich bekomme keine Rente. Die Dame der AOK hat mir das heute so erzählt. Ich werde als Rentner eingestuft und ich solle aufpassen wegen meiner Rente. Sie ist da jedoch nicht drauf eingegangen !
Was bedeuten die Unterbrechungen für mich in der Rente?

Re: Komplizierter Fall . Selbständig mit Ausland

Verfasst: 22.06.2020, 19:38
von Malermeister1
ratte1 hat geschrieben:
22.06.2020, 19:27
Hallo,

hier ist m.E. zu prüfen, ob eine "Anwartschaftsversicherung", also eine freiwilige KV mit abgesenkten Beiträgen während des Auslandsaufenthalts hier nicht im Hinblick auf den Leistungssausschluss nach § 52a SGB V sinnvoll ist.

MfG

Hallo,

das ganze Thema ist für mich so undurchsichtig und jeder erzählt mir was anderes. Ich traue den Damen Herren da auch nicht.
Was soll mir das genau sagen ?

Sprich sie könnten mir dann ab 2021 wirklich sagen ich werde nicht mehr versichert ?

Re: Komplizierter Fall . Selbständig mit Ausland

Verfasst: 23.06.2020, 11:17
von Czauderna
Hallo,
Ich bekomme keine Rente. Die Dame der AOK hat mir das heute so erzählt. Ich werde als Rentner eingestuft und ich solle aufpassen wegen meiner Rente. Sie ist da jedoch nicht drauf eingegangen !
Was bedeuten die Unterbrechungen für mich in der Rente?

Da geht mit Sicherheit um die Anwartschaftsversicherung, wenn du diese während deiner Auslandszeiten abschliesst, dann werden mal, wenn du wirklich Rente beantragst als Mitgliedszeiten angerechnet und genau das könnte dann dazu beitragen, dass du mal als Rentner pflichtversichert wirst, was sich beitragsmäßig für dich günstiger auswirken wird als eine freiwillige Versicherung, die du dann benötigst, weil die die Vorversicherungszeiten fehlen würden.
Ob dich die Kasse auch in 2021 wieder versichern wird, wenn du aus dem Ausland kommst, wenn du keine Anwartschaftsversicherung hast, dass kann die verbindlich nur die Kasse sagen.
Ich meine, wenn sie das mit dem Ende der Mitgliedschaft so weitermacht wie bisher, also ohne Einwohnermeldeamtsbestätigung, dann sollte sie dich dan wieder versichern, wenn du wiederkommst.
Gruss
Czauderna

Re: Komplizierter Fall . Selbständig mit Ausland

Verfasst: 23.06.2020, 12:01
von Malermeister1
Die Dame ruft heute nochmal an. Geht jetzt wohl zum Teamchef, weil denen das auch zu unübersichtlich ist.

Na mal schauen .

Da hast du mit der Anwartschaft recht. Nur habe ich mit 16 angefangen zu Arbeiten. Bis 67 wären das ca. 50 Jahre.
Aber erst in der 2 Hälfte brauche ich 9/10 darum verstehe ich dies jetzt nicht.
Da kann sie dann mit 42 wieder kommen.

Bleiben die Fragen

Zählt der Eingang der Rechnungen wärend meiner Auslandsaufenthalte auch als Einkommen?
Oder nicht, weil ich es in der Zeit verdient habe als ich in D war. (Wenn ich nicht abgemeldet war)

- sollte ich mich Ende des Jahres abmelden/nicht abmelden ?

- kann mir die Kasse wirklich die Aufnahme verweigern? Was ist dann mit der Pflicht eine Kasse zu haben ?

Re: Komplizierter Fall . Selbständig mit Ausland

Verfasst: 23.06.2020, 13:31
von ratte1
Hallo,

du solltest bedenken, dass keiner weiß, ob er es bis zur Altersrente schafft. Daher kann der Zeitraum für die 9/10 Regelung auch wesentlich früher als mit dem 42. Lebensjahr beginnen.

MfG

ratte1