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Von PKV zu GKV

Verfasst: 19.02.2019, 14:19
von theobald19
Hi,

sicherlich eine oft gestellte Frage, aber vielleicht ist mein Fall ja etwas anders. Ich bin seit 8 Jahren bei der PKV und meine Frau lebt seit nun fast 2 Jahren in Deutschland, vorher in China. Sie hat sich auch bei der PKV angemeldet nachdem die GKV sie nicht nehmen wollte. Sie arbeitet nicht.

Nun fängt sie eine Vollzeitstelle an und dürfte (bzw. muss) ja soweit ich das mitbekommen habe zur GKV.

Meine Frage ist nun folgende: Was ist wenn sie nach einem Jahr (oder auch früher) entlassen wird oder es ihr nicht gefällt. Muss sie dann wieder von der GKV in die PKV oder kann sie dann in der GKV bleiben?

Re: Von PKV zu GKV

Verfasst: 19.02.2019, 15:31
von Czauderna
Hallo, erst einmal - willkommen Imforum
ja, sie kann in der GKV verbleiben - was aber sein wird, wenn sie sich freiwillig in der GKV versichert dann wird dein Einkommen mit 50% zur Beitragsberechnung herangezogen, höchstens aber werden nur 2.268,75 € (2019) zugrundegelegt, was derzeit einen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung von ca. 410,00 € ausmachen würde - wie gesagt, das wäre der Höchstbeitrag.
Gruss
Czauderna

Re: Von PKV zu GKV

Verfasst: 19.02.2019, 17:55
von theobald19
Hi Czauderna, danke für deine Antwort! Sind diese 410€ dann der Beitrag den meine Frau zahlen muss oder die Hälfte? Bin schon immer selbstständig gewesen und hatte mal gelesen dass der Arbeitgeber auch die Hälfte zahlt.

Re: Von PKV zu GKV

Verfasst: 19.02.2019, 18:17
von Czauderna
Hallo,
nein, nicht die Hälfte sondern voll - das gilt aber nur, wenn sich deine Ehefrau freiwillig versichern muesste, z.B. als Arbeitslose.
Wenn sie pflichtversichert ist, zählt dein Einkommen sowieso nicht.
Berechnungsbeispiel :
Einkommen Ehefrau GKV = 0,00 €
Einkommen Ehemann PKV = 4000,00 €

Grundlage für Beitragsberechnung für Ehefrau in GKV - 0,00 € + 2000,00 € x ca. 18% = 360,00 € (KV und PV)
Gruss
Czauderna

Re: Von PKV zu GKV

Verfasst: 08.03.2019, 14:18
von Apolon
theobald19 hat geschrieben:
19.02.2019, 14:19
Nun fängt sie eine Vollzeitstelle an und dürfte (bzw. muss) ja soweit ich das mitbekommen habe zur GKV.
Nur dann, wenn Sie ein Einkommen von über 450 € und unter 5.062,50 € Brutto hat, muss sie in die GKV.
Ansonsten muss sie in der PKV bleiben.

Alles weitere hat Czauderna, schon beantwortet.

Re: Von PKV zu GKV

Verfasst: 09.03.2019, 12:34
von RHW
Hallo,

wenn das Brutto-Arbeitsentgelt aus der Arbeitnehmertätigkeit 5062,50 Euro monatlich (bzw. 60.750 Euro für 12 Monate) übersteigt, besteht bei der erstmaligen Beschäftigung in Deutschland eine Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Es sind aber die Kündigungsfristen laut privatem Versicherungsvertrag einzuhalten. Die Kündigung ist vom Versicherungsnehmer vorzunehmen.

Gruß
RHW

Re: Von PKV zu GKV

Verfasst: 30.06.2019, 14:38
von Apolon
RHW hat geschrieben:
09.03.2019, 12:34
Hallo,

wenn das Brutto-Arbeitsentgelt aus der Arbeitnehmertätigkeit 5062,50 Euro monatlich (bzw. 60.750 Euro für 12 Monate) übersteigt, besteht bei der erstmaligen Beschäftigung in Deutschland eine Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Es sind aber die Kündigungsfristen laut privatem Versicherungsvertrag einzuhalten. Die Kündigung ist vom Versicherungsnehmer vorzunehmen.

Gruß
RHW
Und auf welche §§ berufst du dich bei deiner Antwort ???

Re: Von PKV zu GKV

Verfasst: 04.07.2019, 21:59
von RHW
§ 9 SGB V