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Anwartschaft und spätere Aktivierung des Vertrags

Verfasst: 21.02.2019, 14:18
von harry19
Hallo zusammen,

angenommen ich habe eine Anwartschaft in der PKV während einer Pflichtversicherung in der GKV. Die große Anwartschaft sichert mir das Recht bei Vorliegen der Voraussetzungen (freiwillige KV) wieder den Vertrag zu aktivieren. Nach den Bedingungen verfällt dieses Recht, wenn ich die PKV nicht binnen von 2 Monaten nach Vorliegen der Voraussetzungen in Kraft setze. Allerdings lese ich nur vom "Recht".

Ich gehe deshalb davon aus, dass eine Pflicht nicht besteht. Sprich, wenn wieder Versicherungsfreiheit eintritt und ich die PKV nicht aktiviere, dann verfällt zwar mein Anwartschaftsbeitrag und ich muss die Laufzeit bzw. Kündigungsfrist der Anwartschaft beachten, aber es besteht keine Pflicht die PKV wieder zu aktivieren. Verstehe ich das richtig?

Es geht darum für eine begrenzte Zeit eine Anwartschaft einzurichten, da aufgrund bestimmter Umstände noch nicht klar ist, ob in Zukunft die PKV aufrecht erhalten werden soll.

Danke!