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Kleinkind und Baby - PKV vs. GKV freiwillig

Verfasst: 18.03.2019, 14:49
von Archangel
Hallo zusammen,

die liebe Czauderna wird das Thema schon aus einem anderen Forum kennen, aber ich möchte es gerne auch noch einmal hier platzieren, da hier doch deutlich mehr "Bewegung" in den Posts ist und sich mehr Mitglieder äußern.

Vielleicht hat ja der eine oder andere noch ein paar Infos/Tips für mich.

Also, Grund-Situation:

Frau angestellt, (ich) freiwillig GKV über JAEG, zurzeit 1 Kind (3 Jahre) über mich auch in GKV, mit Zusatz PKV ARAG 252
Mann freiberuflich tätig, privat versichert bei der AO seit >10 Jahren
Für das Kind (3 Jahre) besteht eine Anwartschaft bei der AO, sowie eine Zusatz-PKV über mich (Frau)
Einkommen des Mannes lag bisher unter meinem Einkommen
ich bin schwanger, 2. Kind kommt im Juni

Die Veränderung:

in 2018 war das Einkommen des Mannes erstmals höher als meins und über JAEG, wird in 2019 ebenso sein, voraussichtlich auch in 2020. (Länger kann man das nicht vorhersehen. :-))
Mit Zusendung des EstBescheids 2018 an die GKV (Ende 2019) wird diese das Kind (3) und das Baby dann aus der Familienversicherung kündigen, da der Mann ja mehr und über JAEG verdient.
Für beide Kinder wird dann eine Anwartschaft bei der AO bestehen (ich vermute A112, K20, K/S Z100/80) -> monatlicher Beitrag ca. 185,- € alles in allem inkl. SB (ja, den SB schöpfen wir auch in voller Höhe aus, zumindest bei Kind 1)
Alternativ kann ich ein/beide Kinder bei der GKV freiwillig versichern, auch für ca. 185,- € / Monat
je nachdem, wie wir uns entscheiden, geht die andere Tür "zu", d.h. verfällt entweder die Anwartschaft in der PKV oder die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung in der GKV - klar, wenn ich irgendwann wieder mehr verdienen sollte, können die Kids zurück in die GKV
Prinzipiell finde ich Kinder in der GKV (mit Zusatz PKV) besser versichert. ABER: unser erstes Kind ist nicht gesund (ruhend krebskrank), und gefühlt weiß man nie, ob da nicht irgendwann die PKV mehr/andere Leistungen bieten würde, falls die Krankheit nochmal ausbricht.


Meine Frage:

Von den leicht zu recherchierenden Aspekten (keine Kinderkrank-Tage in der PKV, keine Mutter-Kind-Kuren, keine Haushaltshilfe) -> welche grundlegenden Aspekte gibt es konkret bei dem PKV-Tarif der Alten Oldenburger (A 112/K20, K/S Z100/80) evtl. noch zu bedenken?

Meine Tendenz geht - wie ihr merkt - in Richtung "beide Kinder in die PKV", allerdings im Grunde nur wegen der Erkrankung von Kind 1 (und dann möchte ich es nicht komplizierter machen als nötig, mit einem Kind PKV/dem anderen GKV) -> übersehe ich etwas, habt ihr Anmerkungen/Anregungen?


Danke & viele Grüße!

Re: Kleinkind und Baby - PKV vs. GKV freiwillig

Verfasst: 18.03.2019, 15:10
von Czauderna
Hallo,
nicht dass es unbedingt wichtig wäre, aber "die liebe Czauderna" ist ein "der liebe Czauderna".
Gruss
Czauderna

Re: Kleinkind und Baby - PKV vs. GKV freiwillig

Verfasst: 18.03.2019, 15:20
von Archangel
... :oops: ...

ups, sorry Czauderna, das hab ich irgendwie falsch abgespeichert...

Re: Kleinkind und Baby - PKV vs. GKV freiwillig

Verfasst: 18.03.2019, 23:21
von RHW
Hallo Archangel,

die genannten Tarife kenne ich nicht im Einzelnen.

Ich würde mich mit diesen Aspekten genauer beschäftigen:
- Hilfsmittel (welche sind in den genannten Tarifen konkret versichert? Erstattungshöhe? Eurowerte sind in 10, 20 oder 30 Jahren ggf. sehr ungünstig!)
- Heilmittel (welche Arten? Erstattungshöhe? "Ortsübliche Höhe" kann ein großes Streitthema werden)
- häusliche Krankenpflege (wenn kein Pflegegrad vorliegt? Wenn Behandlungspflege benötigt wird)
- Reha (Erstattungsfähig? Erstattungshöhe? Eurowerte sind in 10, 20 oder 30 Jahren ggf. sehr ungünstig!)

In den PKV-Musterbedingungen steht ein Passus, dass die PKV-Leistungen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen dürfen. Über die Auswirkungen dieser Regelung kann man sich lange mit der Versicherung (und den Behandlern) streiten. Einige Aspekte sind hier beschrieben:
http://www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/

Wenn man sich für die Kinder für die PKV entscheidet, ist ein Wechsel in die GKV möglich bei:
- erneutem Anspruch auf Familienversicherung
- Beginn einer betrieblichen Berufsausbildung
- Beginn eines Studiums an einer anerkannten dt. Hochschule
Auch beim 18. Geburtstag besteht keine (besondere) Wahlmöglichkeit.

Ggf. im Forum Rehakids genauer über die Leistungen bei schweren Erkrankungen informieren.

Bei der PKV ist für die Versicherung immer nur der Versicherungsnehmer Ansprechpartner - auch die Person, die das Erstattungskonto angibt. Bei getrennt lebenden Eltern kann das sehr unangenehm sein - das Sorgerecht spielt hierbei keine Rolle.

@ czauderna: Ich finde der nette Czauderna ist zu wenig: der nette, höfliche, geduldige, wertschätzende und ganz viel Zeit in verschiedene Foren investierende Czauderna trifft es besser. Das sollte auch mal geschrieben werden! Danke!!!

Gruß
RHW