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Verweigerung Beihilfe für Kind, weil gesetzliche Familienversicherung nicht in Anspruch genommen wird ?

Verfasst: 29.05.2020, 07:40
von heinrich
Eine Frau ist Beamtin und privat versicherung mit Restkostenabsicherung für den Teil , den die Beihilfe nicht übernimmt.

Der Ehemann ist gesetzlich versichert.

Die Frau hat höhere Einnahmen als der Mann.

Die Frrau bekommt ein Kind:
Sie versichert das Kind auch privat mit Restkosten.

Sie geht in Elternzeit und hat in dieser Zeit KEIN Einkommen.
Daher könnte in dieser Zeit ohne Problem das Kind in der gesetzlichen Familienversicherung des Mannes mitversichern lassen.

Das möchte sie aber nicht. Sie will es weiter in der privaten Versicherung mit Beihilfeanspruch lassen.

ABER: die Beihilfestelle verweigert nun die Leistungen, da die Familien die theoretische Möglichkeit
der kostenlosen Familienversicherung hat

FRAGE: ist die Verweigerung der Beihilfestelle richtig.

Re: Verweigerung Beihilfe für Kind, weil gesetzliche Familienversicherung nicht in Anspruch genommen wird ?

Verfasst: 31.05.2020, 10:53
von GS
Hallo heinrich,
die Beihilfestelle liegt vermutlich richtig. Natürlich kommt es auch auf den Beihilfeträger ist (Bund oder welches Bundesland?) an.

Beispiel Bundesbeihilfe (BBhV): § 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
§ 8 Abs. 2 BBhV:
Ferner sind Aufwendungen nicht beihilfefähig, soweit ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten besteht, der nicht auf den Dienstherrn oder von ihm Beauftragte übergeht.
Hier gilt m. E. ein Ersatzanspruch gegen die gesetzliche Krankenkasse, bei der Anspruch auf Familienversicherung besteht, egal ob dieser genutzt, nicht bekannt oder bewusst ignoriert wird.

Ist der Beihilfeträger bekannt, kann man in den betreffenden BhV nachschauen.

Gruß
von GS

Re heinrich: Verweigerung Beihilfe für Kind, weil gesetzliche Familienversicherung nicht in Anspruch genommen wird ?

Verfasst: 31.07.2020, 22:50
von GS
Hallo heinrich,

hat sich seither irgendetwas ergeben?

Danke und Gruß
von GS