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Zurück in die PKV nach kurzer GKV Pflichtversicherung ?

Verfasst: 15.06.2021, 13:45
von Olympia2000
Hallo Zusammen,
Vorab danke für eine Einschätzung zu den mgl. Alternativen !

Folgende Situation :
Nach langjähriger (> 20Jahre) in der PKV bin ich dieses Jahr kurzfristig in einer Pause zwischen 2 Arbeitgebern pflichtversichert in der GKV geworden, ebenso auch mein Kind (war vorher ebenso privat versichert).

Mit der Aufnahme des neuen Jobs stellt sich mir nun die Frage, ob ich weiterhin in der GKV bleiben soll (als freiwillig Versicherter) oder wieder zurück in meine PKV Versicherung ( diese hat in der Zwischenzeit geruht).

Folgende Aspekte /Gedanken :
#. ‚Fortgeschrittenes Alter‘ - 52 Jahre - Bedenken, dass die noch überschaubaren PKV Beiträge (sehr beitragsstabil aktuell 550,- € / Monat + 65 € PPV ) im Alter explodieren
# Ich habe damals bei der Einführung des Zusatzbeitrages zur Bildung von Altersrückstellungen widersprochen, d.h. es wurden keine Altersrückstellungen (zumindest über die 10% Zusatzbeitrag) für mich gebildet, damit entfällt dieser Entlastungsbetrag im Alter …
# Wenn ich jetzt in der GKV bleibe, komme ich als Rentner nicht mehr in die KVdR, sondern werde freiwillig versichert sein, damit gehen alle Einkünfte in die Beitragsberechnung ein, somit teurer
# nach meinem Verständnisses kann mein Kind in der GLV bleiben, auch wenn ich selber zurück in die PKV gehe


Frage : Macht es Sinn, vor meinem Hintergrund wieder in die PKV zurück zu gehen, oder ist die Gefahr sehr hoher PKV Beiträge zu hoch (bspw. Wegen fehlender Altersrückstellungen) , bzw. Kann ich in dem Fall dann in den GKV vergleichbaren Standardtarif gehen ?

Danke vorab !

Re: Zurück in die PKV nach kurzer GKV Pflichtversicherung ?

Verfasst: 15.06.2021, 20:53
von LordExcalibur
Wie sind denn deine Ansprüche und Vorstellungen bzgl. gesundheitlicher Versorgung?
Wie sieht deine Einkommensstruktur im Rentenalter aus?

Re: Zurück in die PKV nach kurzer GKV Pflichtversicherung ?

Verfasst: 15.06.2021, 21:41
von Olympia2000
Ähnliche Ansprüche vglbar einer PKV, deswegen würde ich bei einem Verbleib in der GKV eine Zusatzversicherung (bspw. Krankenhauszusatztarif) abschließen, bzgl. Einkommensstruktur im Alter wird diese sich neben der gesetzlichen Renten und einer Betriebsrente auch aus Einkünften aus Kapitalerträgen/ Miete zusammensetzen.

Re: Zurück in die PKV nach kurzer GKV Pflichtversicherung ?

Verfasst: 16.06.2021, 13:05
von LordExcalibur
Olympia2000 hat geschrieben:
15.06.2021, 21:41
Ähnliche Ansprüche vglbar einer PKV, deswegen würde ich bei einem Verbleib in der GKV eine Zusatzversicherung (bspw. Krankenhauszusatztarif) abschließen, bzgl. Einkommensstruktur im Alter wird diese sich neben der gesetzlichen Renten und einer Betriebsrente auch aus Einkünften aus Kapitalerträgen/ Miete zusammensetzen.
Da du ja nicht in die KVdR kommen wirst, müsstest du in der GKV deinen Beitrag auf alle Einkommen zahlen. Wieviel das ist, kannst du selbst ausrechnen. Hinzu kommt dann noch die Zusatzversicherung.

Aus meiner Sicht spricht wenig dafür nicht wieder in die PKV zu gehen. Du wirst dort ja schon einege Alterungsrückstellungen angesammelt haben die sonst verfallen würden.

Re: Zurück in die PKV nach kurzer GKV Pflichtversicherung ?

Verfasst: 18.07.2021, 09:04
von Olympia2000
Danke bereits für die Antwort.

Eine ergänzende Frage zu der Versicherung meines Kindes :
Durch meine zeitweise Pflichtversicherung in der GKV ist auch mein Kind von der PKV in die GKV gewechselt und dort kostenfrei familienversichert.

Frage : Neuer Arbeitgeber, ich gehe wieder in meine PKV zurück. Wie ist dies mit der Versicherung meines Kindes ?
Nach meinem Verständnis kann mein Kind in der GKV ? familienversichert bei meiner Frau bleiben, korrekt.
Ist diese Familienversicherung für mein Kind dann auch kostenlos, oder muss ich Beiträge für mein Kind zahlen, wenn ich - PKV versichert - mehr als meine Frau verdiene ?

Danke vorab für eine Antwort !

Re: Zurück in die PKV nach kurzer GKV Pflichtversicherung ?

Verfasst: 18.07.2021, 09:32
von Czauderna
Hallo,
Frage : Neuer Arbeitgeber, ich gehe wieder in meine PKV zurück. Wie ist dies mit der Versicherung meines Kindes ?
Nach meinem Verständnis kann mein Kind in der GKV ? familienversichert bei meiner Frau bleiben, korrekt.
Ist diese Familienversicherung für mein Kind dann auch kostenlos, oder muss ich Beiträge für mein Kind zahlen, wenn ich - PKV versichert - mehr als meine Frau verdiene ?


Hallo,
wenn du wieder in die PKV wechselst, was möglich ist, wenn du nicht krankenversicherungspflichtig wirst und dein Einkommen höher, als das deiner Ehefrau ist, dann kann das Kind zwar in der GKV verbleiben, muss sich dort aber dann selbst versichern, was einen monatlichen Beitrag von ca. 195,00 € ausmachen würde. Nur, wenn du auch als freiwilliges Mitglied in der GKV verbleibst ist auch dein Kind weiterhin bei dir oder deiner Ehefrau kostenlos mitversichert.
Gruss
Czauderna

Re: Zurück in die PKV nach kurzer GKV Pflichtversicherung ?

Verfasst: 18.07.2021, 12:28
von Olympia2000
Hallo Czauderna,
Danke bereits für die Antwort.

Zwei ergänzende Fragen noch :
# Elternzeit der Ehefrau :
Meine Frau ist noch ein Stück in Elternzeit, d.h. Kein eigenes Einkommen derzeit. M.W. Wird mein Einkommen (wenn ich in der PKV bin) auch herangezogen für die Berechnunng Ihres (sie ist in der GKV) Krankenkassenbeitrages. D.h. Ich werde einen Beitrag zahlen müssen. Ist dies auch der Fall, wenn ich stattdessen als freiwilliges Mitglied in der GKV bleibe ?

# Szenario : Kind in der PKV
Wenn auch mein Kind wieder in die PKV zurückgeht, muss es dito einzeln versichert werden. Was passiert in dem Fall, dass ich ( z.b. Arbeitslosigkeit, Rentenbeginn, etc.) unter die BBG rutsche, aber selber aufgrund Altersgrenze (> 55) nicht in die GKV mehr kann.
Kann mein Kind dann trotzdem in die GKV - Familienversicherung wechseln ? Oder ändert sich an den Beträgen der PKV (aufgrund geringerem Einkommen) etwas, bzw. Verringern sich diese ?

Danke nochmal.

Re: Zurück in die PKV nach kurzer GKV Pflichtversicherung ?

Verfasst: 18.07.2021, 14:18
von Czauderna
Olympia2000 hat geschrieben:
18.07.2021, 12:28
Hallo Czauderna,
Danke bereits für die Antwort.

Zwei ergänzende Fragen noch :
# Elternzeit der Ehefrau :
Meine Frau ist noch ein Stück in Elternzeit, d.h. Kein eigenes Einkommen derzeit. M.W. Wird mein Einkommen (wenn ich in der PKV bin) auch herangezogen für die Berechnunng Ihres (sie ist in der GKV) Krankenkassenbeitrages. D.h. Ich werde einen Beitrag zahlen müssen. Ist dies auch der Fall, wenn ich stattdessen als freiwilliges Mitglied in der GKV bleibe ?
nein, da spielt dein Einkommen keine Rolle und wenn ich nicht ganz falsch liege, könnte deine Ehefrau (ohne Einkommen) auch in die Familienversicherung - mein Rat - die Kasse direkt fragen.

# Szenario : Kind in der PKV
Wenn auch mein Kind wieder in die PKV zurückgeht, muss es dito einzeln versichert werden. Was passiert in dem Fall, dass ich ( z.b. Arbeitslosigkeit, Rentenbeginn, etc.) unter die BBG rutsche, aber selber aufgrund Altersgrenze (> 55) nicht in die GKV mehr kann.
Kann mein Kind dann trotzdem in die GKV - Familienversicherung wechseln ? Oder ändert sich an den Beträgen der PKV (aufgrund geringerem Einkommen) etwas, bzw. Verringern sich diese ?
In dem Moment, wo du unterhalb der Bemessungsgrenze liegst mit deinem Einkommen , oder deine Ehefrau ein höheres Einkommen hätte (nach heutigem Recht) , würde das Kind wieder in die Familienversicherung kommen.

Danke nochmal.
Gruss
Czauderna

Re: Zurück in die PKV nach kurzer GKV Pflichtversicherung ?

Verfasst: 19.07.2021, 12:47
von Olympia2000
Czauderna, darf ich noch eine ergänzende Frage stellen :

Für den Fall : Ich gehe zurück in die PKV. , mein Kind bleibt freiwillig versichert in der GKV.

Wie ist die Regelung bzgl. hälftiger Arbeitgeberbeteiligung an den Beiträgen ?
- Bei meinen PKV Beiträgen beteiligt sich der AG bis zu der Höchstgrenze (alleiniger Beitrag ist darunter).
- ist die Beteiligung des Arbeitgebers die gleiche, ob das Kind in der PKV oder in der GKV sit, d.h. Auch hier hälftige Beteiligung ?

Gibt es in der Kombination Elternteil PKV , Kind freiwillig GKV. auch die gleiche Höchstgrenze wie in der Kombi PKV, Kind PKV ? (2021 max ca. 385,- €).

Gedachtes Beispiel (Annahme gleiche Beiträge, ist mit bewusst, dass dies nicht der Fall ist) :

Beide PKV. 600,-(Elternteil) +. 200,-€ (Kind). , Arbeitgeber beteiligt sich max mit 385,- €, d.h. 415,- € müssen selbst getragen werden

PKV/GKV. 600,- - (Elternteil). +. 200,- € Kind. , Arbeitgeber beteiligt sich mit 300,- + ?? 100,- €. ?? , damit müssten ‚nur‘. 400,- € selbst getragen werden ?

Ist dies so korrekt gerechnet ?
Danke

Re: Zurück in die PKV nach kurzer GKV Pflichtversicherung ?

Verfasst: 19.07.2021, 13:26
von Czauderna
Hallo,
hier habe ich einen erklärenden Text dazu gefunden - sicher hilft der dir weiter. https://www.finanztip.de/pkv/arbeitgeberzuschuss-pkv/
Ich selbst bin jetzt auf diesem Gebiet nicht unbedingt ein Experte
Gruss
Czauderna

Re: Zurück in die PKV nach kurzer GKV Pflichtversicherung ?

Verfasst: 19.07.2021, 13:51
von Olympia2000
Besten Dank, das beantwortet meine Frage !